Das richtige Impressum für Freiberufler

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 8. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Das richtige Impressum für Freiberufler
Das richtige Impressum für Freiberufler

Jeder Freiberufler und Selbstständige, der eine Webseite betreibt, unterliegt der Kennzeichnungspflicht, das heißt, er ist zum Anbringen eines Impressums verpflichtet. Hier kommt es auf Genauigkeit an, denn ein nicht ausreichendes Impressum, bei dem wichtige vorgeschriebene Daten fehlen, kann zu einer Abmahnung führen.

Angaben für das vollständige Impressum

Zunächst einmal zählt zu den Angaben für das vollständige Impressum die Adresse des Seitenbetreibers. Name und Vorname müssen erwähnt sein, auch Straße, Hausnummer, Ort und Postleitzahl. Handelt es sich um eine juristische Person (siehe hierzu Rechtsformen für Freiberufler), so muss der vollständige Gesellschaftsname mit Formzusatz genannt werden. Hier muss zusätzlich der Name des Vertretungsberechtigten angegeben werden. Telefonnummer und E-Mailadresse sind ebenfalls aufzuführen, denn sie dienen der schnellen Kontaktaufnahme.

Die Angaben müssen richtig und vollständig aufgeführt werden. Laut einiger in der Vergangenheit getroffener Gerichtsentscheidungen muss eine Telefonnummer zwingend angegeben werden, die Faxnummer sowie die E-Mailadresse sind danach nicht ausreichend. Wenn Ihr Unternehmen in das Handelsregister eingetragen ist, so müssen Sie auch die Registernummer sowie den Namen des Registergerichts angeben. Des Weiteren muss die Umsatzsteueridentifikationsnummer angegeben werden, die Steuernummer des Finanzamts hingegen ist verzichtbar.

Zusätzliche Regelungen bei einigen freien Berufen

Für einige freie Berufe gibt es zusätzliche Regelungen. So müssen zum Beispiel Ärzte,  Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer Angaben zur Kammerzugehörigkeit machen. Sie üben einen so genannten reglementierten Beruf aus und sind bei einer für sie zuständigen Kammer gemeldet. Über diese Zugehörigkeit müssen sie den Besucher der Internetseite im Impressum informieren. Außerdem kann es sein, dass Angaben über die zuständige Aufsichtsbehörde gemacht werden müssen – inklusive der Postanschrift derselben – wenn der angebotene Dienst zulassungs- und aufsichtspflichtig ist.

Wer sich nicht sicher ist, wie genau das Impressum zu gestalten ist, der kann auch entsprechende Generatoren nutzen, die ein individuell auf die jeweilige Webseite abgestimmtes Impressum erzeugen können.

Hinweis: Nicht abschließend geklärt ist hingegen die Frage der Gestaltung des Impressums, feste Formvorschriften müssen bislang noch nicht eingehalten werden.

Auch die Bezeichnung des Impressums ist nicht vorgegeben, allerdings sollte aus der Betitelung eindeutig hervorgehen, dass hier nähere Informationen zum Anbieter, also zum Freiberufler zu erwarten sind Eine gute Informationsquelle zum Thema richtiges Impressum ist die Website des Bundesjustizministeriums http://www.bmj.de. Geben Sie dort im Suchfeld das Word “Impressum” ein, wird Ihnen ein “Leitfaden zur Impressumspflicht” angeboten.

Erreichbarkeit des Impressums

Das Impressum muss nicht zwingend von der Startseite des Internetauftritts erreichbar sein. Laut Auffassung der Rechtssprechung ist es durchaus legitim, wenn das Impressum erst durch maximal zwei Klicks zu erreichen ist. Allerdings muss es mit den üblichen technischen Voraussetzungen erreichbar sein und nicht abhängig von der Verwendung bestimmter Skripte oder Browser-Plug-ins.

Hinweis: Das Impressum darf auch unter dem Link „Kontakt“ angegeben werden, denn mittlerweile haben sich die Internetnutzer daran gewöhnt, dass hier die Daten zur Anbieterkennzeichnung zu finden sind.

Das Impressum in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterbringen?

Das Impressum darf nicht nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden sein, genau genommen hat es dort gar nichts zu suchen. Denn es ist kein Bestandteil der Geschäftsbedingungen, die ein Freiberufler oder Gewerbetreibender stellt.

Sollen die kaufmännischen Grundsätze eingehalten werden, muss das Impressum auf allen Geschäftspapieren zu finden sein, selbst wenn diese nicht mit einem Vertragsschluss in Zusammenhang stehen. Da das Impressum leicht zugänglich sein muss, würde ein Verbraucher üblicherweise auch gar nicht unter einem Link suchen, der als „AGB“ ausgewiesen ist.


1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (38 Bewertungen, Durchschnitt: 4,61 von 5)
Das richtige Impressum für Freiberufler
Loading...

Über den Autor

Autor
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

4 Antworten auf „Das richtige Impressum für Freiberufler“

Das mit dem Hinweis “Das Impressum muss nicht zwingend von der Startseite des Internetauftritts erreichbar sein.” ist sehr schwammig geschrieben und kann im Ernstfall teuer werden. Nach geltender Rechtsprechung sollte ein Impressum innerhalb von 2 Klicks erreichbar sein.
Generell: Sollte man sich aber, wenn man sich nicht sicher ist Fachrat einholen (Anwalt für Internetrecht usw.). Da dieses Thema auch immer in Bewegung ist. Wer online tätig ist, wird da ein Liedchen pfeifen können.

Hallo Frau Weigelt, das Impressum muss immer über maximal zwei Klicks erreichbar sein. Am besten einfach unten im Footer einbauen. LG Lena

Stefan Pschera sagt:

Abmahnung beim einmaligen Ebayverkauf alter Kabel, Nettoeinnahme 20 Euro
Fehler: fehlende Hinweistexte (Datenschutz ..)
Streitwertfestung durch den Abmahner nach Ermessen: 20 000 Euro und damit ergibt sich ein Honorar 980 Euro, zahlbar bis Freitag 12 Uhr.
Gezahlt pünktlich wegen der Gefahr weiterer Kosten und fliegenden Gerichtsstand.
Dies finde ich völlig überzogen (Wucher)
Gern gebe ich weitere Infos.

Alex Ciocea sagt:

Verrückt, wenn man überlegt, dass es da draußen Menschen gibt die sich hauptsächlich damit beschäftigen nur jemanden abzumahnen.
Wenn wir tatsächlich etwas ändern wollten, würde man jemanden darauf aufmerksam machen und den Weg über den Anwalt sparen der nur unnötig Zeit, Geld und Nerven kostet!

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert