Rechtsformen für Kooperationen zwischen Freiberuflern

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 6. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Freiberufler Recht und Gesetze

 

Freiberufler müssen ihren Beruf nicht zwingend allein ausüben. Es ist auch möglich, sich mit anderen Freiberuflern zusammenzuschließen und eine Kooperation einzugehen. Dies bringt viele Vorteile mit sich. Für die Kooperation kommen verschiedene Arten des Zusammenschlusses in Betracht.

Vorteile einer Kooperationen zwischen Freiberuflern

Schließen sich Freiberufler zusammen, so sind sie in der Lage, deutlich umfassendere Leistungen anzubieten. Sie können somit ihr Portfolio erweitern und bieten auch berufsfremde Leistungen an. Die übrigen Beteiligten stellen hier eine Art Subunternehmer dar. Wer also als Grafiker seine Leistungen anbietet und mit einem Texter kooperiert, kann umfangreiche Aufträge in Bild und Schrift bearbeiten. Die vergrößert einen möglichen Kundenstamm und die Chance auf einen besseren Gewinn. Durch Kooperationen können auch Kosten gesenkt werden, wenn zum Beispiel ein Büro gemeinsam angemietet wird.

Also: Angebot vergrößern, Kosten senken – alles ganz einfach? Leider ist es nicht so, denn zum einen müssen die Leistungen der jeweiligen Freiberufler in einer Kombination angeboten werden, die auch auf einen Markt trifft. Zum anderen kommt es darauf an, dass das fachliche Know-how jeweils auf einem Niveau ist, dass die Beteiligten wirklich miteinander arbeiten können. Sprich, ein Quereinsteiger ohne jegliche Berufserfahrung wird es mit einem alten Hasen in seinem Job schwer haben, wenn gänzlich konträre Ideen eingebracht werden. Weitere Vorteile sind die Risikoverteilung sowie die Möglichkeit der Spezialisierung bei Kooperationen von Freiberuflern gleicher beruflicher Ausrichtung.

Hinweis: Zudem können sich die Freiberufler gegenseitig vertreten, das Ausfallrisiko wird damit minimiert. Wird auf die Unterstützung einer technischen Ausstattung gesetzt, so ist diese durch Kooperationen besser ausgelastet.

Welche Möglichkeiten einer Kooperation gibt es?

Meist arbeiten Freiberufler in Form einer Personengesellschaft zusammen. Hier ist es die Gesellschaft bürgerlichen Rechts – kurz GbR -, die am häufigsten für eine Zusammenarbeit gewählt wird. Ein Beispiel ist die Gründung einer Gemeinschaftspraxis von Tierärzten. Die GbR wird gegründet, indem ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen wird. Dieser muss nicht zwingend schriftlich vorliegen, es reicht auch ein mündlicher Vertrag. Auch das gemeinsame Beziehen eines Büros gilt hier als Gründungsvorgang und Abschluss des Gesellschaftsvertrags. Geht es um Rechte an Grundstücken, die in das Unternehmen eingebracht werden sollen, so muss der Gesellschaftsvertrag schriftlich geschlossen werden und bedarf der notariellen Beurkundung.

Im Vertrag wird ein gemeinsamer Geschäftszweck festgelegt. Die Gesellschafter sind im Außenverhältnis gemeinsam zur Geschäftsführung berechtigt. Im Innenverhältnis kann auch eine abweichende Regelung getroffen werden. So ist es möglich, eine mehrheitliche Beschlussfassung zu vereinbaren oder die Geschäftsführung auf einen Gesellschafter allein zu verlagern. Auch eine Partnerschaftsgesellschaft kann durch Freiberufler gegründet werden. Hierbei schließen sich die Angehörigen der freien Berufe ebenfalls zusammen, wobei es sich immer um natürliche Personen handeln muss. Die Gesellschafter haften gemeinsam für ihre Aktivitäten und setzen dafür das Geschäfts- und das Privatvermögen ein.

Letzteres kann nicht ausgeschlossen werden, was sich durchaus als Nachteil erweisen kann. Ein Problem finanzieller Art kann zum Beispiel bei festgestellter Haftung vorliegen. Sofern keine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, haftet der Schadensverursacher mit seinem gesamten Vermögen – geschäftlicher als auch privater Art.

Wichtig: Haften muss hier aber nicht die Gesellschaft im Ganzen, sondern tatsächlich nur der Verursacher des Schadens.

Arbeiten also zum Beispiel freiberuficher Texter und selbstständiger Grafiker an einer Publikation und missachtet der Grafiker das Urheberrecht, so wird dafür nicht der Texter belangt. Für den finanziellen Schaden muss allein der Grafiker aufkommen. Das gilt auch für selbstständig, tätige Ärzte, die sich in einer Partnerschaftsgesellschaft zusammengeschlossen haben. Auch sie müssen nicht für Kunstfehler ihres Praxismitinhabers haften, sofern sie mit der verursachenden Operation nichts zu tun hatten. Die Partnerschaftsgesellschaft wird in das Partnerschaftsregister eingetragen und ist danach rechtsfähig.

Eine andere Form des Zusammenschlusses wird durch die Sozietät dargestellt, die vor allem durch Rechtsanwälte gewählt wird. Doch auch Steuerberater oder Architekten sowie Angehörige weiterer freier Berufe können sich in einer Sozietät zusammenschließen. Hierbei besteht die Wahl zwischen GbR und Partnerschaftsgesellschaft. Diese Unterscheidung ist wichtig für die Festlegung der Vertretungsvollmacht sowie für eventuelle Eintragung im Partnerschaftsregister. Auch die Genossenschaft ist eine mögliche Kooperationsform für Freiberufler. Hier gibt es in erster Linie Dienstleistungsgenossenschaften, die durch die Angehörigen freier Berufe gegründet werden. Jeder der angeschlossenen Freiberufler bleibt hier juristisch und wirtschaftlich gesehen selbstständig.

Hinweis: Die Genossenschaft hat das Ziel, den wirtschaftlichen Erfolg der Mitglieder zu erhöhen, wofür ein gemeinschaftlicher Geschäftsbetrieb sinnvoll ist. Die Mitgliederzahl der Genossenschaft ist offen, die einzelnen Mitglieder können frei ein- und austreten. Insofern ist die Genossenschaft mit einer Handelsgesellschaft vergleichbar.

Freiberufler können als Subunternehmer tätig sein. Wenn also zum Beispiel Übersetzer A so viele Aufträge angenommen hat, dass er diese nicht mehr bewältigen kann, so kann er Übersetzer B einige davon übertragen. B wird damit Subunternehmer und erhält für seine Leistung ein Honorar. Dem Kunden gegenüber wird Übersetzer A einen höheren Preis veranschlagen, weil er selbst auch einen Teil des Gewinns für sich beanspruchen möchte, das übliche Honorar jedoch an Übersetzer B weiterreichen wird.
Diese Art der Kooperation ist nicht von Dauer und besteht nur so lange, wie Übersetzer A zu viele Aufträge zur Bearbeitung hat.

Projektbezogen kann ein Joint Venture gebildet werden. Dann arbeiten mehrerer Freiberufler an einem gemeinsamen Projekt, wozu jeder seinen Anteil durch die eigenen Qualifikationen beiträgt. Allerdings besteht die Kooperation nicht über das Projekt hinaus bzw. gibt es keinen Gesellschaftsvertrag wie bei der GbR oder der Partnerschaftsgesellschaft. Allerdings haftet auch jeder Freiberufler für seinen Teil der Leistung am Projekt. Sinnvoll kann es auch sein, in einem Netzwerk mitzuarbeiten. Entweder, der Freiberufler versucht, selbst in ein solches Netzwerk zu gelangen oder er gründet eines.

Dies setzt jedoch ein erfolgreiches Marketing voraus sowie die Fähigkeit zum Knüpfen von Kontakten. Hier können Angehörige ganz verschiedener Berufe zusammenarbeiten und es können sich daraus feste Kooperationen bilden, die sogar in einer GbR oder einer Partnerschaftsgesellschaft enden können.

Was ist als Kooperationform nicht möglich?

Freiberufler können sich nicht in einer Bürogemeinschaft zusammenschließen. Diese stellt keine Kooperation im eigentlichen Sinne dar. Natürlich ist es möglich, dass sich verschiedene Freiberufler ein Büro bzw. ein Bürogebäude und damit die anfallenden Kosten teilen. Außerdem entstehen hier Synergieeffekte durch die räumliche Nähe der Angehörigen verschiedener freier Berufe.

Hinweis: Eine Kooperation ist dies dennoch nicht. Auch wenn die Freiberufler projektbezogen zusammenarbeiten, wird dies immer noch nicht als Kooperation anerkannt.

Freiberufler können zudem keine Kapitalgesellschaft bilden. Diese wird durch juristische Personen dargestellt, wohingegen Freiberufler natürliche Personen sind.

Kooperationen und Neugründungen

Freiberufler gründen meist eine GbR, wenn sie auch nach außen hin geschlossen als eine Person auftreten möchten. Hier sind keine besonderen Formalitäten nötig und theoretisch reicht sogar die mündliche Vereinbarung aus. Die Schriftform ist aber immer zu empfehlen. Aufträge und Ansprüche werden direkt an die GbR gestellt. Bei längerfristigen Kooperationen ist die Neugründung eines Unternehmens sinnvoll. Hier wird das so genannte Joint Venture gegründet.

Bürogemeinschaft als Freiberufler gründen

Freiberufler achten heute immer mehr auf ihre finanzielle Situation und behalten ihre betrieblichen Ausgaben im Blick. Möglich wird das zum einen durch Kooperationen, zum anderen durch Sparen bei den Fixkosten. Warum nicht das eine mit dem anderen verbinden und die Kooperation in geteilten Büroräumen starten?

Steigende Mieten in Großstädten

In den meisten Großstädten sind die Mieten steigend, was vor allem für Freiberufler negativ ist. Immerhin können sie ihre Kunden nicht ständig mit höheren Honoraren konfrontieren, um die eigenen höheren Ausgaben abzufedern.
Die Folge wäre nur, dass viele Kunden sich die Konkurrenz einmal genauer ansehen.

Was tun?  Eine Bürogemeinschaft kann die Lösung sein. Einst machten es die freien Journalisten vor, als sie sich zu gemeinsamen Büros zusammenschlossen und fachliche und finanzielle Synergieeffekte nutzten. Wichtig ist, dass die Kooperation sinnvoll ist: So schließen sich zum Beispiel ein Rechtsanwalt mit einem Steuerberater zusammen, ein Werbetexter mit einem Illustrator oder ein Übersetzer mit einem Dolmetscher.

Beachten Sie: Geteiltes Leid ist halbes Leid und bei der Wahl von Büroräumen können Mieten sowie verbrauchsabhängige Kosten geteilt werden. Dafür lassen sich Fachwissen und Informationsquellen hervorragend teilen, auch dürfte ein umfangreicheres Archiv für Recherchen zur Verfügung stehen.

Vertragliche Regelungen sind wichtig

Keine Kooperation ohne Vertrag, sollte das Motto auch in Immobilienangelegenheiten lauten. Ein Partner dürfte der Hauptmieter des Objekts sein und ist damit stets erster Ansprechpartner für andere Mieter und die Hausverwaltung. Damit Streitigkeiten nicht grundsätzlich ihm zu Lasten gehen, sollte innerhalb der Bürogemeinschaft Klarheit herrschen. Wer ist wofür zuständig? Wann sind die Mietanteile zu entrichten? Wie steht es um Ruhezeiten? Diese und weitere Fragen sollten geklärt und vertraglich festgehalten werden.

Gerade der Punkt der Mietzahlungen ist wichtig. Wenn einer der Partner mit seiner Zahlung im Rückstand ist, führt das schnell zu Diskussionen und Problemen innerhalb der Gemeinschaft. Wichtig ist bei der Auswahl der Immobilie für die Bürogemeinschaft, dass jeder der Beteiligten ausreichend Platz zur Verfügung gestellt bekommt und seine Bürotüren auch einmal schließen kann.

Denn: Zusammenarbeiten ist gut, Trennung aber ebenso.

Fazit

Unterschieden werden muss also zwischen der festen, der flexiblen und der auf Dauer angelegten Kooperation. Je nach Auftragslage und Arbeitsgebiet ist es daher sinnvoll, nach einem oder mehreren Kooperationspartnern zu suchen bzw. sich einer Gesellschaft anzuschließen. Daraus erwachsen unterschiedliche Vorteile für die einzelnen Beteiligten.

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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