EÜR-Software

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 1. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

start in die freiberuflichkeit

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (kurz EÜR) darf von allen Unternehmern zur Gewinnermittlung genutzt werden, die nicht zur Bilanzierung und damit zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Freiberufler können generell eine EÜR anfertigen, ganz gleich, wie hoch Umsatz und Gewinn ausfallen. Besonders hilfreich ist es, dabei auf eine spezielle Software zu setzen. Hier werden sämtliche Buchungsvorgänge erfasst, die für die Gewinnermittlung relevant sind. Für den Steuerberater bedeutet das natürlich einen geringeren Aufwand und für Sie damit eine Geldersparnis.

Einfache Anwendung der Software

Da die wenigsten Freiberufler und Selbstständigen Profis auf dem Gebiet der Softwareanwendung sind, sollte die EÜR-Software möglichst selbsterklärend sein. Eine intuitiv zu bedienende Software braucht kein Handbuch bzw. kommt dieses nur zum Einsatz, wenn spezielle Probleme und Fragen auftreten. Eine Einarbeitung ist bei einer guten Buchhaltungssoftware nicht nötig, weil diese den Benutzer praktisch von selbst durch das Programm führt. Viele Punkte werden automatisch abgeglichen wie zum Beispiel die Kontobewegungen mit den vorhandenen Belegen. Sinnvoll ist überdies, wenn die Belege durch das Programm erkannt und eingelesen werden.

In wenigen Schritten wird der Benutzer dann durch das Programm geführt und es werden alle nötigen Daten erfasst, auf deren Basis sich die Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen lässt. Außerdem sollte eine Schnittstelle für den Austausch der Daten mit dem Steuererklärungsformular vorhanden sein.

Erfassung der geringwertigen Wirtschaftsgüter

Mithilfe der EÜR-Software ist es möglich, geringwertige Wirtschaftsgüter direkt in die Steuererklärung aufzunehmen. Sie werden entweder in die Zeile „geringwertige Wirtschaftsgüter“ übernommen oder im Anlagenverzeichnis geführt. Häufig gibt es hier Unsicherheiten beim Ausfüllen der Anlage EÜR im ELSTER-Online-System. Dieses Problem kann aber der Vergangenheit angehören, wenn eine EÜR-Software eingesetzt wird. Sie überträgt automatisch die Buchungen an die richtige Stelle, da eine Datenschnittstelle zu ELSTER vorhanden ist. An dieser Stelle noch einmal kurz die Erklärung, welche Güter als geringwertig bezeichnet werden:

  • Der Netto-Kaufwert darf 410 Euro nicht übersteigen, wobei die Mehrwertsteuer bei dieser Betrachtung außen vor bleibt.
  • Der betreffende Gegenstand muss selbstständig genutzt werden können.
  • Der Gegenstand muss dem Anlagevermögen des Unternehmens zugerechnet werden können.
  • Der Gegenstand muss beweglich und abnutzbar sein.

Vorsteuer- und Umsatzsteuer in der EÜR

Die Umsatzsteuer – nicht für Kleinunternehmer relevant – wird in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung als reguläre Einnahme verbucht. Gleichzeitig stellt die Vorsteuer, die an das Finanzamt abgeführt werden muss, eine Ausgabe dar. Für die Vorsteuer gilt das Zu- und Abflussprinzip, denn hier kann der Unternehmen wählen zwischen dem Rechnungsdatum und dem Datum der Zahlung. Wird nach dem Rechnungsdatum gegangen, ist Vorsicht geboten: Die Zahlungen dürfen im folgenden Jahr nicht noch einmal verbucht werden. In der EÜR ist dafür ein separates Konto vorgesehen, welches den Namen „Nicht abzugsfähige Vorsteuer“ trägt.

Die Umsatzsteuervoranmeldung muss monatlich oder vierteljährlich an das Finanzamt übermittelt werden (Lesen Sie doch hierzu unseren Beitrag: Hilfe beim Ausfüllen der Umsatzsteuer-Voranmeldung). Auch dabei hilft eine gute Buchhaltungssoftware bzw. die EÜR-Software. Von hier aus können die betreffenden Beträge direkt an das Finanzamt übermittelt werden, was den Aufwand für den Selbstständigen oder Freiberufler deutlich reduziert.

EÜR-Software und ELSTER

Die EÜR-Software besitzt in der Regel ein ELSTER-Modul, damit die im Buchhaltungsprogramm aufgenommenen Daten ohne Probleme an das Finanzamt übermittelt werden bzw. in das nötige Formular übertragen werden können. Dabei kann das ELSTER-Formular auch für die Umsatzsteuervoranmeldung genutzt werden. Folgende Erklärungen sind über ELSTER Online möglich und daher auch in vielen EÜR-Softwares eingebunden:

ELSTER Online ist aber auch für den Antrag auf Dauerfristverlängerung oder für die Erklärung zur Kapitalertragssteuer relevant.

Hinweis: Dazu kommen weitere Erklärungen wie die Anmeldung über den Steuerabzug und die Feststellung von Grundlagen für die Besteuerung des Einkommens.

Ein separates Modul nennt sich ELSTER-Lohn, hierbei können die Daten zur Lohnsteuer und zur Lohnsteuerbescheinigung automatisch an das Finanzamt übermittelt werden. Zur Erfassung der Daten wird wie gewohnt die Buchhaltungssoftware genutzt.

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Mobiles Arbeiten mit der EÜR-Software möglich?

Viele Selbstständige und Freiberufler sind ständig unterwegs und stellen sich daher die Frage, ob sie die Buchhaltungsarbeiten nicht auch mobil erledigen können. Schließlich reisen Tablet und Smartphone oder auch das Notebook in der Regel mit. Es gibt aber durchaus Programme, die beim mobilen Arbeiten helfen wie zum Beispiel Lexoffice. Lesen Sie doch hierzu unseren Beitrag: EÜR-Software Lexoffice. Die Apps für die mobile Nutzung sind kostenlos herunterzuladen und für iPhone, iPad und Android-Geräte nutzbar. Natürlich wird dabei das derzeit aktuelle Betriebssystem der Geräte unterstützt.

Anwendungsmöglichkeiten bieten sich zum Beispiel bei der Erfassung von Rechnungen, die einfach über ein Smartphone-Foto aufgenommen werden. Die Rechnung wird bei Bedarf gedreht, gezoomt oder auch zugeschnitten und kann danach an das Rechnungsprogramm gesandt werden. Mehr ist nicht zu tun, alles andere erledigt die Software ganz von selbst. Wer sich dann in diese einloggt, kann die eingescannte Rechnung direkt weiter verarbeiten. Ein Chaos in den Rechnungen gehört damit der Vergangenheit an. Die Standards, die in der normalen Software geboten werden, sind auch in den Apps vorhanden, sodass Sie unterwegs auf keinen Komfort verzichten müssen. So können auch Angebote geschrieben werden.

Besonders vorteilhaft ist, dass die nötigen Daten nicht nur eingelesen werden können, sondern eben auch jederzeit abrufbar sind. Bei Kundenterminen bedeutet das, dass hier die Daten aus Angeboten oder Rechnungen direkt und anschaulich erklärt werden können. Der Aktenordner, der früher einmal zu Kundenterminen mitgenommen werden musste, gehört damit der Vergangenheit an. Die mobilen Versionen der Rechnungsprogramme und EÜR-Software setzen darauf, dass die Versionen parallel eingesetzt werden (auf dem Bürorechner ebenso wie auf Smartphone und Tablet).

Verschiedene Anbieter für EÜR-Software

Derzeit sind auf dem Markt verschiedene Anbieter für EÜR-Software zu finden, wobei WISO und Lexware wohl diejenigen sind, die den größten Namen haben und die umfangreichsten Funktionen bieten. Sicherlich muss immer unterschieden werden, ob ein Kleinunternehmer die Software nutzen möchte oder ob pro Geschäftsjahr viele verschiedene Buchungen auftauchen, die bearbeitet werden wollen. Sobald Sie feststellen, dass Sie Einnahmen und Ausgaben nicht mehr konkret überblicken können – und das ist oft schon früher der Fall als gedacht – sollten Sie über den Kauf einer Software nachdenken. Da die jährliche Gewinnermittlung ohnehin für alle Freiberufler und Selbstständigen verpflichtend ist, kann die Software auch helfen, diese zu vereinfachen.

Wichtig ist, sich vorab über die einzelnen Anbieter zu informieren und nach bestimmten Kriterien bei der Auswahl des besten Produkts vorzugehen. Folgende Auswahlkriterien können hilfreich sein:

AnbieterIst die Software von einem namhaften Anbieter oder ist dieser gar nicht bekannt? Große Namen wie Lexware oder WISO bedeuten oft regelmäßige Aktualisierungen, Angebote zur mobilen Nutzung der Software und weitere Vorteile.
PreisDer Kaufpreis kann erst einmal abschrecken, allerdings gilt er natürlich als Betriebsausgabe. Des Weiteren rechnet sich die Anschaffung schon bald durch die eingesparte Zeit bei der Buchhaltung und Erstellung der Anlage EÜR, die wiederum in die Auftragsbearbeitung und Kundenakquise investiert werden kann.Zudem wird der Steuerberater gespart oder zumindest günstiger.
Angebote wie „Jes“ sind sogar gänzlich kostenlos zu nutzen.
LeistungenSind die gebotenen Leistungen der Software für den gedachten Zweck ausreichend? Ein Kleinunternehmer braucht vielleicht nur die Erfassung der Einnahmen und Ausgaben, ein anderer Freiberufler möchte auch von unterwegs Rechnungen einscannen und erfassen können. Die Schnittstelle zum ELSTER-Formular sollte in jedem Fall gegeben sein.
AktualisierungenWerden regelmäßige Aktualisierungen der Software angeboten oder ist diese schon bald gänzlich veraltet?
ZusatzangeboteGerade die Freiberufler und Selbstständigen, die auch mobil die EÜR-Software nutzen wollen, sollten auf das Vorhandensein kostenloser Apps achten.
BedienungWer nicht gern lange ein Handbuch studiert, sollte bei der Auswahl der Software auf die intuitive Bedienung und das Vorhandensein eines Einrichtungsassistenten achten.
Weitere AngeboteKann die Umsatzsteuervoranmeldung direkt über die Software vorgenommen werden? Sind Auswertungen möglich? Muss eine Zusatzsoftware für die EÜR-Erstellung angeschafft werden?

Jeder muss als Freiberufler oder Selbstständiger für sich festlegen, wie umfangreich die Leistungen der Software sein sollen. Manche Angebote sind nützliche Zusätze, die aber im Alltag bei dem einen oder anderen gar nicht zur Anwendung kommen. Andere Dinge wiederum sind unverzichtbar, wie etwa die mobile Anwendung für alle, die viel unterwegs sind und dennoch den Überblick behalten wollen. Wer die Wahl hat, sollte auf das Produkt aus „gutem Hause“ setzen, denn hier ist oftmals der Support umfangreicher.

Unsere Empfehlung aus dem Hause Lexware: Teilweise ist es allerdings besser, auf eine abgespeckte Version zu setzen und dafür die Software einfach bedienen zu können.

Umfangreiche Einarbeitungszeiten sind eher hinderlich und bewirken in vielen Fällen, dass die Software eher selten bis gar nicht zum Einsatz kommt.

Software als Ersatz für den Steuerberater?

Steuerberater und Buchhalter müssen allerdings nicht fürchten, durch die EÜR-Software gleich arbeitslos zu werden. Denn die Belege werden hier zwar gesammelt und sortiert, die Konten abgeglichen und die Gewinnermittlung erstellt. Steuertipps für Freiberufler und Selbstständige gibt die Software allerdings nicht in dem Maße, wie sie wirklich gebraucht werden. Das bedeutet immer, dass Lösungen auf den jeweils konkreten Fall zugeschnitten werden müssen – was eben nur persönlich durch die Beratung möglich ist.

Die Software verkürzt damit die Arbeitszeit für den Steuerberater und hilft letzten Endes dem Freiberufler oder Selbstständigen, Geld zu sparen. Gänzlich verzichtbar wird der (menschliche) Profi aber nicht.

Dieser Beitrag wurde erstellt vom Autor: Jürgen Busch

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Über den Autor

Autor
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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