Gebrauchte Software für Freiberufler

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 17. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Gebrauchte Software für Freiberufler
Gebrauchte Software für Freiberufler

Gebrauchte Software zu nutzen ist gang und gäbe, dennoch haftet diesem Vorgehen etwas von Sparzwang und Schmuddelware an. Doch seit sich in jüngster Zeit die Gerichte wieder vermehrt mit dem Thema befassen und nun sogar der Europäische Gerichtshof im Juli 2012 bestätigt hat, dass der Weiterverkauf von Software legal ist, sollten Freiberufler und hier verstärkt Kleinunternehmer und Existenzgründer diese günstigere Variante nutzen.

Was ist gebrauchte Software?

Software nutzt sich nicht ab, bekommt weder Kratzer noch Risse, wenn sie in Gebrauch ist. Ein Qualitätsverlust ist daher bei Software nicht zu vermuten. Einzig die Tatsache, dass sie bereits eingesetzt wurde, hebt sie vom Status der Neuware auf den Stapel mit der Second Hand Ware. Gebraucht werden sowohl Einzelplatz- als auch Volumenlizenzen verkauft. Welche Lizenz genau im Einsatz ist, steht nicht im Zusammenhang mit der Definition als gebrauchte Software. Gebrauchte Software wurde also bereits in einem Unternehmen verwendet und auf einem oder mehreren Rechnern installiert. Ein Verschleiß liegt dabei nicht vor. Die gebrauchte Software ist ebenso hochwertig wie die neue und es muss nicht mit schlechteren Arbeitsergebnissen gerechnet werden.

Freiberufler und Selbstständige können somit günstig eine andere Software bekommen, die für sie zwar neuwertig ist, per Definition aber bereits gebraucht. Der wichtigste Grund für den Erwerb gebrauchter Software ist die Kosteneinsparung durch Erwerb gebrauchter Lizenzen.

Gibt es auch für gebrauchte Software den Hersteller-Support?

Diese Frage kann ganz klar mit einem „Ja“ beantwortet werden. Der Support ist für den Einsatz der Software bei einem Freiberufler oder Selbstständigen wichtig und bildet oft die Grundlage für die Entscheidung für oder gegen eine Software. Wer gebrauchte Software erwirbt, muss sich aber keine Sorgen darüber machen, dass er den Support nun nicht mehr in Anspruch nehmen kann. In den meisten Fällen ist der Support jedoch nicht kostenlos zu bekommen. Die Höhe dieser Kosten kann unterschiedlich sein und richtet sich nach den Erwartungen und Wünschen des Kunden. Die Software spielt hier im Grunde nicht mit hinein, denn wenn der Kunde Unterstützung braucht, ist es nicht von Belang, ob die Software neu oder gebraucht ist. Der Anspruch auf Support-Leistungen geht mit dem Kauf der gebrauchten Software auf den Neubesitzer über. Möglich ist sogar der Abschluss so genannter Support-Verträge, die beim Hersteller oder bei Partnern desselben geführt werden.

Software second hand – aus 2. Hand

Gebrauchte Software zu kaufen wird immer populärer, selbst für die Freiberufler, die stets auf die neueste Version der Software setzen. Warum? Ganz einfach: aus Kostengründen! Denn gebraucht sind Gegenstände nun einmal günstiger, als neu und die Software bietet dabei den großen Vorteil, dass sie keinerlei Verschleiß zeigt. Sie ist neuwertig, auch wenn sie als gebraucht verkauft wird. Doch welche Software kommt für einen Gebrauchtkauf in Frage?

Software-Produkte als Gebrauchtversion

Grundsätzlich: Gebraucht können nahezu alle Software-Produkte gekauft werden.

Ob das nun das Betriebssystem ist, die Entwicklersoftware, Büro-Software oder Multimedia-Software, alles ist zu haben und alles kann auch für den Gebrauchtkauf in Frage kommen. Selbst für Apple und Mac sind gebrauchte Versionen erhältlich. Die Einsparung beträgt hier teilweise bis zu 30 Prozent gegenüber dem Kauf einer neuen Version. Wichtig ist allerdings, dass die Systemvoraussetzungen stimmen. Denn auch wenn jede Software gebraucht gekauft werden kann, heißt das nicht, dass sie auf dem eigenen Rechner auch läuft. Ältere Versionen laufen oft gar nicht oder nur sehr eingeschränkt. Dann spielt es eine Rolle, welche Programme genutzt werden sollen, denn nicht selten wird gar nicht alles benötigt, was die Software zu bieten hat.

Für Freiberufler, die gerade beim Einstieg in ihre Freiberuflichkeit sind, bietet sich der Gebrauchtkauf schon allein aus dem Grunde an, dass damit erst einmal die wichtigsten Programme genutzt werden können, die im Alltag Einsatz finden müssen, und das zu einem günstigen Preis. Schließlich heißt der Start in die Freiberuflichkeit nicht selten, dass Einsparungen an allen möglichen Stellen hingenommen werden müssen.

Wo kann gebrauchte Software gekauft werden?

Im Internet wird gebrauchte Software von Unternehmen und von Privat gleichermaßen angeboten. Damit alles rechtlich sicher ist, sollte allerdings auf spezielle Shops gesetzt werden, die sich mit dem Handel von gebrauchter Software befassen. Der Shop sollte zertifiziert sein, damit die Sicherheit beim gesamten Kaufvorgang gegeben ist. Verkauft werden sollten dort nur vollständige Lizenzen im Original, die Aufsplittung der Lizenzen ist ohnehin nicht rechtens.

Volumenverträge müssen ebenfalls komplett verkauft werden. Bei der Übertragung der Lizenzen sollte darauf geachtet werden, was die Hersteller jeweils vorgeben. Der Lizenzierungsweg sollte dabei aufgezeichnet werden und sauber nachvollziehbar sein. Ein weiteres Kriterium betrifft die Testate, die von einigen Shops angefertigt werden, die aber absolut unnötig sind. Auch rechtliche Zusatzversicherungen sind nicht nötig.

Der Transfer gebrauchter Software

Auch auf gebrauchte Software müssen die Lizenzbestimmungen des Herstellers angewendet werden. Da im Business-Bereich nahezu alle Software einer Lizenz unterliegen, muss diesen beim Kauf der Gebrauchtversionen eine gewisse Bedeutung beigemessen werden. Die einzelnen Arten von Lizenzen werden aber unterschiedlich gehandhabt und unterliegen anderen Bestimmungen.

Arten von Lizenzen

Es gibt für Software die so genannte Einzelplatzlizenz. Darunter versteht man eine Software, die auf einem einzigen PC oder an einem Arbeitsplatz installiert und dort genutzt wird. Das Nutzungsrecht unterliegt zeitlich gesehen keinen Beschränkungen. Einzelplatzlizenzen dürfen beim Verkauf gebrauchter Software, wie beispielsweise Büro-Software gehandelt werden.

Ebenfalls gehandelt werden dürfen OEM-Versionen. OEM steht für Original Equipment Manufacturer und die Software, die hier erworben wird, wird nicht direkt vom Hersteller gekauft. Volumenlizenzen können beim Kauf gebrauchter Software erworben werden, allerdings müssen diese komplett verkauft werden.

Wichtig: Der einzelner Lizenzen ist dabei nicht erlaubt. Oracle-Lizenzen, bei denen der Software-Kunde Zugriffsrechte in gewisser Anzahl erwirbt, dürfen nicht gesplittet werden.

Rechtssicherheit beim Kauf gebrauchter Software

Wer gebrauchte Software verkauft, verpflichtet sich zum Löschen sämtlicher Kopien auf seinem Rechner. Wenn gebrauchte Software erworben wird, muss diese zusammen mit der zugehörigen Lizenz gekauft werden. Mit der Lizenz wird dem Käufer der Software das Recht eingeräumt, diese auch zu nutzen. Die Software selbst jedoch unterliegt dem Urheberrecht und wird daher als geistiges Eigentum betrachtet. Der Hersteller muss somit eine Lizenz herausgeben, die den Umfang der Nutzung einer Software definiert und gestattet. Rechtssicherheit wird durch die Shops geboten, die sich auf den Handel mit Software und Lizenzen spezialisiert haben. Im besten Fall sind diese Shops durch ein Gütesiegel ausgezeichnet, so dass die Legalität garantiert ist.

Besonders günstig kann gebrauchte Software oft von insolventen Freiberuflern und Unternehmen erworben werden, hier besteht in der Regel auch keine rechtliche Gefahr mehr durch unerlaubte Weiternutzung durch den bisherigen Softwarebesitzer. Der Verkäufer einer Software darf diese nicht mehr weiter nutzen, er muss sie auf seinem Rechner vernichten. Sicherlich wird der eine oder andere dieser Verpflichtung nicht nachkommen und setzt die Software noch für eigene Zwecke ein. Spätestens dann, wenn er versucht, ein Update aus dem Internet zu laden – oder die Software diesen Vorgang automatisch startet – gibt es ein Problem: Viele Hersteller erkennen nämlich, dass gleiche Lizenznummern versuchen, ein Update zu starten. Sie reagieren darauf, indem sie alle Kopien sperren, also auch die der rechtmäßigen Besitzer, bis der Fall geklärt ist.

Tipps zum Software-Gebrauchtkauf

Wer sich mit dem Gedanken an den Kauf von gebrauchter Software trägt, sollte einige grundlegende Dinge beachten. Die Einsparungen zum Beispiel sind je nach Anbieter und je nach Art der Software sehr unterschiedlich hoch. So können teilweise bei gängiger Software nur 30 Prozent eingespart werden, eher weniger gefragte Vorversionen aktueller Softwares hingegen können teilweise bis zu 70 Prozent günstiger erworben werden. Es lohnt sich also bei einem Softwarekauf über diese Alternative nachzudenken.

Shop und Lizenzen

Generell sollte natürlich auf seriöse Angebote geachtet werden. Das heißt, dass der Shop, der sich auf den Handel mit gebrauchten Software spezialisiert hat, im Idealfall über eine Zertifizierung verfügt. Ein Gütesiegel steht für die Einhaltung rechtlicher Richtlinien. Wichtig ist, dass es sich um originale Lizenzen handelt. Nur dann ist es nämlich möglich, dass Sie sich an den Händler wenden und dieser zur Hilfe verpflichtet ist, wenn Sie Probleme bei der Registrierung haben. Sammellizenzen dürfen laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes nicht getrennt verkauft werden.

Tipps und Hinweise: Es sollte darauf geachtet werden, dass ein offizielles Zertifikat ausgehändigt wird. Vorsicht ist geboten, wenn nur eine ausgedruckte Lizenznummer beim Kauf übergeben wird.Dann handelt es sich meist um einen Teil einer Sammellizenz.

Eintragungen und Updates

Geklärt werden sollte bereits im Vorfeld, wie die Lizenz auf den Namen des neuen Besitzers eingetragen werden kann. Am besten ist, es wird direkt beim Hersteller nachgefragt, diese Aussagen sind dann bindend. Nicht alle gebrauchten Lizenzen sind zum Update berechtigt. Daher ist es wichtig zu wissen, ob das im vorliegende Fall möglich ist oder nicht. Der Vorteil daran ist, dass mit dem Erwerb der gebrauchten Lizenz Geld gespart wird, dennoch aber die neueste Version des Programms vorliegt. Teilweise muss beachtet werden, dass nach der Publikation einer neuen Version das Angebot für ein Update befristet ausgestellt wird, für das nur die Vorbesitzer der letzten beiden Versionen zugelassen sind.

Systemvoraussetzungen

Ältere Versionen von Softwares sind zwar günstig zu bekommen, sie laufen jedoch oft nicht auf den modernen Betriebssystemen. Geprüft werden sollte daher, ob die Systemvoraussetzungen gegeben sind und ob die Hardware alle nötigen Voraussetzungen erfüllt. Zudem sollte die Software natürlich mit anderen Programmen zusammenarbeiten können. Auch das sollte im Vorfeld geklärt werden, da sich ansonsten das eingesparte Geld als zum Fenster hinausgeworfen entpuppen kann.


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Über den Autor

Autor
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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