Betriebsausgabe: Rechtsanwalt & Prozesskosten

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 5. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Rechtsanwalt & Prozesskosten

Rechtsanwalt & Prozesskosten

 

Die Kosten für einen Rechtsbeistand können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn sie eindeutig betrieblich veranlasst waren. Auch die Kosten, die für einen eventuellen Prozess entstehen, können gewinnmindernd angesetzt und als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Die Art des Gerichtszweigs ist dabei unerheblich.

Prozesskosten

Ein Freiberufler kann schnell in einen Prozess geraten. Sei es, dass ein Arbeitnehmer gegen seine Kündigung klagt, sei es ein Rechtsstreit aus dem Bereich der Produkthaftung oder sei es ein Urheberrechtsstreit.

Beachten Sie: Unabhängig von der Art des Gerichtszweigs können die mit dem Prozess in Zusammenhang stehenden Kosten als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Die Ausgaben werden im Jahr der Ausgabe angesetzt.

Meist sind Gerichtsverfahren jedoch sehr zeitaufwendig und es ist daher sinnvoll, Rückstellungen für Zahlungen zu bilden. Entsprechend der tatsächlich angefallenen Kosten werden die Rückstellungen dann am Ende des Prozesses aufgelöst. Bei Gerichtskosten fällt in der Regel keine Mehrwertsteuer an. Bei anderen Kosten, die mit dem Prozess in Zusammenhang stehen, können allerdings Steuern zu zahlen sein. Sind diese dann auf der Rechnung ordnungsgemäß ausgewiesen, ist für den Freiberufler auch der Vorsteuerabzug zulässig. Gerichtskosten und Prozesskosten sind generell als Folgekosten zu werten. Das heißt, ihre Zuordnung zum privaten oder beruflichen Bereich beruht auf dem Anlass ihrer Entstehung. Führt ein privater Streit zum Gerichtsverfahren, so können die damit in Zusammenhang stehenden Kosten auch nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Hinweis: Liegt jedoch ein betrieblicher Streit zugrunde, dann sind die Kosten voll abzugsfähig. Wenn ein Freiberufler beispielsweise versucht, durch mehrmalige Mahnungen und Aufforderungen Geld von einem Schuldner einzutreiben und geht er dann den Weg über das Amtsgericht, so sind die entstehenden Gerichtskosten und die Kosten für den anwaltlichen Beistand als Betriebskosten zu sehen.

Im Allgemeinen ist der Schuldner dazu verpflichtet, die Kosten zu tragen. Ist er jedoch zahlungsunfähig, dann können die Aufwendungen, mit denen der Freiberufler in Vorleistung gehen musste, als Betriebsausgaben abgesetzt werden und mindern so den steuerpflichtigen Gewinn.

Rechtsanwaltskosten

Die Kosten für einen Rechtsbeistand sind immer dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn ein Rechtsanwalt in betrieblichen Angelegenheiten tätig wird. Ob dieser nun das Vertreten seines Mandanten vor Gericht oder nur eine Beratung übernimmt, ist dabei nicht von Belang. Die Kosten für den Rechtsanwalt können zum Beispiel steuerlich abgesetzt werden, wenn er Leasingverträge überprüft, wenn er Kaufverträge für Immobilien, die betrieblich genutzt werden sollen, aufsetzt oder wenn er Maßnahmen einleitet, die zum Eintreiben offener Forderungen gedacht sind. Auch die Einleitung eines Inkassoverfahrens zählt zu den betrieblich veranlassten Gründen, die es nötig machen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Somit sind die Honorarkosten als Betriebsausgaben anzusetzen.

Rechtsschutzversicherung

Zur Vermeidung hoher Kosten bei einem Rechtsstreit kann ein Freiberufler eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Die dafür zu zahlenden Prämien können als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Allerdings muss die Versicherung eindeutig berufliche Belange betreffen. Verträge, in denen auch private Rechtsbereiche mit abgesichert werden, müssen gesondert betrachtet werden. Es muss möglich sein, die fälligen Kosten in einen beruflichen und einen privaten Teil zu trennen, so dass die beruflich fälligen Kosten ohne Probleme erkennbar sind.

Teilweise versenden auch die Versicherungsgesellschaften eine Bestätigung über den beruflichen Anteil an der Gesamtprämie. Ist eine Trennung nicht möglich, so werden die Beiträge in der Regel komplett dem privaten Bereich zugeordnet und können nicht mehr als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden. Deshalb sollten Freiberufler sich umfassend vor Vertragsabschluss über die Berufsrechtschutzversicherung informieren.


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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

Eine Antwort auf „Betriebsausgabe: Rechtsanwalt & Prozesskosten“

Wolfgang Berner sagt:

Kann ich bei Einsprüchen gegen Steuerbescheide und anderen Streitigkeiten mit dem FA die Rechtsanwaltskosten als Betriebsausgabe geltend machen? Welche Rechtsgrundlage liegt vor?

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