Buchführung für Freiberufler

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 20. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Buchführung für Freiberufler

Buchführung für Freiberufler

 

Der Begriff der Buchführung wird auch als Synonym für die Buchhaltung benutzt, beide meinen dasselbe. Ursprünglich stammt die Bezeichnung von den handschriftlich geführten Büchern, die es teilweise auch heute noch so gibt. Beispiele dafür sind das Kassen- oder das Fahrtenbuch. Vor allem letzteres kommt zum Einsatz, wenn es um die Aufzeichnung privater Fahrten mit dem Geschäftsfahrzeug geht.

Ist die Buchführung korrekt, so lässt sich auf den ersten Blick erkennen, wie der Stand der betrieblichen Einnahmen und Ausgaben ist und wie es demzufolge um das Konto des Freiberuflers bestellt ist. Auch die Steuern können ganz einfach anhand dieser Daten berechnet werden. Das Finanzamt verlangt sogar eine nachvollziehbare und vollständige Buchführung.

Hinweis: Das Finanzamt kann sehr rigide reagieren, wenn die Buchführungspflicht vernachlässigt wird.

Das reicht von Säumniszuschlägen über Steuernachzahlungen bis hin zu ungünstigen Steuerschätzungen. Auch Banken wollen sich anhand der Buchhaltung eines Unternehmens einen Überblick über dessen finanzielle Situation machen können, ehe sie zum Beispiel einen Kredit an den Freiberufler vergeben.

Die Aufgabe der Buchführung

Die Buchführung hat nun also die Aufgabe, Gewinn und Verlust eines Unternehmens zu ermitteln. Bei der Bilanzierung bildet sie eine wichtige Grundlage, auch, wenn die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Gewinnermittlung genutzt wird, kann auf die Buchhaltung zurückgegriffen werden.

Wichtig ist dabei aber nicht nur die gesamte Gewinnermittlung, sondern auch die Kostenrechnung, mit der die Wirtschaftlichkeit einzelner Bereiche eines Unternehmens aufgedeckt werden kann.

In der Buchhaltung kann eine interne Statistik untergebracht werden, so wird zum Beispiel ermittelt, mit welchem Kunden eine Zusammenarbeit am lukrativsten ist und bei wem mehr Zeit investiert wird, als sich am Ende finanziell überhaupt rechnet. Auch Voraussagen über die Entwicklung des Unternehmens können mit Hilfe der Buchführung getroffen werden.

Was kennzeichnet die ordentliche Buchführung?

  • Die Buchführung muss übersichtlich sein. Als Faustregel gilt, dass ein Dritter problemlos in der Lage sein muss, sich über die Vermögenswerte des Unternehmens einen Überblick zu verschaffen, wenn ihm als Laien die Buchhaltung vorgelegt wird.
  • Die Buchhaltung muss vollständig sein, jeder Vorfall muss hier eingetragen werden.
  • Die Buchführung muss ordentlich sein, das heißt, sämtliche Vorfälle müssen richtig eingeordnet werden.
  • Die Buchungen müssen zeitlich richtig geordnet sein.
  • Die Buchführung setzt auf Rechnungen und Quittungen, deren Nummern nur einmal vergeben werden und fortlaufend sind.
  • Nachträgliche Änderungen sind nicht erlaubt.

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

Eine konkrete Definition zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung findet sich in keinem Gesetzestext. Dennoch verlangt das Finanzamt vom Freiberufler, dass er diese Grundsätze einhält. Doch worum handelt es sich dabei genau? Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung stellen Festlegungen zur Rechnungslegung dar. Unterschieden wird zwischen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und ordnungsgemäßer Bilanzierung. Der letztgenannte Punkt ist für einen Freiberufler im Allgemeinen nicht wichtig, da er von der Pflicht zur Bilanzierung befreit ist.

Prinzipien für die Buchführung

  • Ein Prinzip der ordnungsgemäßen Buchführung betrifft den Grundsatz der Klarheit. Ein sachverständiger Dritter muss in angemessener Zeit in der Lage sein, sich einen Überblick über die Geschäftsvorfälle zu verschaffen. Des Weiteren ist der Grundsatz der Vollständigkeit einzuhalten. Dieser besagt, dass alle Buchungen erfasst werden müssen.
  • Der Grundsatz der Richtigkeit betrifft die sachliche Richtigkeit und die fortlaufende Erfassung aller Geschäftsvorfälle.
  • Der Grundsatz der Ordnungsmäßigkeit besagt, dass alle Buchungen in chronologischer Reihenfolge und in angemessener Zeit erfasst werden müssen. Dabei muss das Belegprinzip beachtet werden, es dürfen also keine Buchungen ohne zugehörigen Beleg aufgenommen werden.
  • Zuletzt sei der Grundsatz der Sicherheit genannt, der die Aufbewahrungsfristen der Unterlagen betrifft.

Die Tipps und Hinweise zur korrekten Buchführung für Freiberufler und Selbstständige stammen vom

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

Eine Antwort auf „Buchführung für Freiberufler“

Otto Schütz sagt:

Hallo – ich suche ein Buchhaltungsprogramm -für mich als Rentner mit EST – analog Einnahmen-Überschuß Rechnung -(mit Kontenplan) was bietet sich da an und wie gestaltet sich die Kostenrechnung- jährlich Pauschal ?
Mit frendlichem Gruß O. Schütz

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