Formulare für die Steuererklärung

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 4. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Einkommenssteuererklärung

Einkommenssteuererklärung

 

Die Übermittlung der Einkommenssteuererklärung via ELSTER ist nicht verpflichtend, im Vergleich zur Übermittlung in Papierform aber doch sehr praktisch. Wichtig ist aber, dass sämtliche Steuer-Formulare beigefügt werden, die für die Ermittlung der Einkommenssteuer relevant sind. Immer ausgefüllt werden muss der Hauptvordruck, dazu kommen auf jeden Fall für den Freiberufler die Anlage S und die Anlage EÜRJe nach geschäftlicher und privater Situation kommen weitere Formulare hinzu.

1. Hauptvordruck / Mantelbogen

In dem Hauptvordruck werden die persönlichen Daten und die Bankverbindung des Freiberuflers erfasst sowie die

  • Sonderausgaben des Freiberuflers (Steuertipps und Ausfüllhilfe)
  • außergewöhnliche Belastungen (Steuertipps und Ausfüllhilfe)
  • haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen, Handwerkerleistung

2015
 

2. Anlage S

In Anlage S – Einkünfte aus selbständiger Arbeit werden die durch Einnahme-Überschuss-Rechnung oder Buchführung ermittelten Gewinne oder Verluste eingetragen.
Außerdem werden weitere Gewinne und Verluste erfasst:

  • Veräußerungsgewinne
  • Betrieblicher Schuldzinsenabzug
  • Investitionsabzugsbetrag
  • Nebenberufliche Tätigkeiten
2015 

3. Anlage EÜR – Einnahmen-Überschusrechnung

Nicht bilanzierungspflichtige Unternehmen und Unternehmer, die mindestens 17.500 Euro pro Jahr als Gewinn verzeichnen, müssen die Anlage EÜR ausfüllen und abgeben. Erfasst werden folgende Daten:

  • Betriebseinnahmen
  • Betriebsausgaben
  • Gewinnermittlung
  • Rücklagen
  • Entnahmen und Einlagen

2013

2014

4. Anlage G – Einkünfte aus Gewerbe

Die Anlage G ist für die Erfassung gewerblicher Einnahmen und Ausgaben relevant und vergleichbar mit der Anlage S für Freiberufler.
Erfasst werden:

  • Gewinne, die durch Buchführung oder Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelt wurden
  • Anträge auf Steuerermäßigungen
  • Veräußerungsgewinne
  • Betrieblicher Schuldzinsenabzug
  • Investitionsabzugsbetrag
2015 

5. Anlage SO

Sonstige Einkünfte werden in Anlage SO erfasst. Einkünfte aus Kapitalvermögen zählen hier jedoch nicht dazu. Anzugeben sind unter anderem:

  • Wiederkehrende Zahlungen (Unterhalt u. ä.)
  • Leistungen aus gelegentlichen Geschäften
  • Einnahmen durch private Veräußerungsgeschäfte

2015
 

6. Anlage KAP

Die Abgabe der Anlage KAP ist seit Einführung der Abgeltungssteuer nur noch in wenigen Fällen nötig. Aufgenommen werden dabei folgende Daten:

  • Kapitalerträge mit einbehaltener Kapitalertragssteuer
  • Kapitalerträge mit persönlichem Steuersatz
  • Erträge aus Beteiligungen
  • Von der Bank einbehaltene Steuern
2015 

8. Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Auch ein Freiberufler kann Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben, diese werden in Anlage V erfasst. Anzugeben sind folgende Daten:

  • Einkünfte aus bebauten Grundstücken
  • Anteile an Einkünften
  • Andere Einkünfte (unbebaute Grundstücke, möblierte Zimmer etc.)
  • Werbungskosten

2015
 

8. Anlage K – Kinder

Sollen Vergünstigungen für Kinder steuermindernd berücksichtigt werden, so ist die Anlage Kind auszufüllen. Erfragt werden neben den allgemeinen Daten zum Kind und zum Verwandtschaftsverhältnis auch folgende Punkte:

  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Kinderfreibetrag
  • Schulgelder
  • Kinderbetreuungskosten

2015
 

9. Anlage AV

Um die Beiträge für die Altersvorsorge – hier die Beiträge zur Riester-Rente – steuermindernd als Sonderausgaben geltend zu machen, muss die Anlage AV ausgefüllt werden. Hierbei werden im Wesentlichen folgende Angaben benötigt:

  • Vorjahresbezüge
  • Angabe der mittelbaren oder unmittelbaren Begünstigung
  • Angaben zu Kindern
2015 

10. Anlage Versorgeaufwand

Für die steuermindernde Geltendmachung von Vorsorgebeiträgen z. B. zur privaten Krankenversicherung oder zur Rürup-Versicherung wird die Anlage Vorsorgeaufwand verlangt. Anzugeben sind:

  • Versicherungsbeiträge
  • Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen
  • Weitere Vorsorgeaufwendungen
  • Ergänzungen
2015 

11. Anlage L

Die Anlage L muss eingereicht werden, wenn Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft im Veranlagungsjahr vorlagen. Hauptsächlich geht es um Gewinne und Verluste aus diesem Einkunftsbereich. Dazu werden folgende Dinge erfragt:

  • Flächengröße zu Beginn des Wirtschaftsjahres
  • Flächenveränderungen
  • Angaben zur Tierhaltung
  • Betriebsausgaben nach pauschalen Sätzen

2015
 

12. Anlage R

Freiberufler, die im Veranlagungsjahr eine oder verschiedene Renten bezogen haben, müssen die Anlage R ausfüllen. Erfasst werden hier unter anderem:

  • Leibrenten
  • Private Leibrenten
  • Staatlich geförderte Altersversorgungsrenten
  • Werbungskosten
2015 

 

Einige praktische Tipps:

  1. Behalten Sie immer eine Kopie der an das Finanzamt versendeten Formulare.
  2. Legen Sie die Unterlagen nach Jahren geordnet ab.
  3. Versenden Sie nur die tatsächlich nötigen Originalbelege an das Finanzamt. In den meisten Fällen genügen Kopien.
  4. Sind die geltend zu machenden Kosten ordentlich aufgeschlüsselt, wird seitens des Finanzamts oft auf die Belegvorlage verzichtet.
  5. Bewahren Sie die Belege bis zur Steuererklärung im nächsten Jahr auf.
  6. Rechnen Sie mit sechs bis acht Wochen Bearbeitungszeit für Ihre Steuererklärung.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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