Private Krankenversicherung für Freiberufler

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 4. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung

Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung

Häufig gestellte Fragen – unsere Antworten

1. Muss ich mich als Freiberufler krankenversichern?

Ja, es gilt eine gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung. Ob diese privat oder gesetzlich erfolgt, ist zweitrangig, vorgewiesen werden muss aber eine Absicherung – auch als Freiberufler.

2. Kann ich privat versichert sein und trotzdem einen Zuschuss von der Künstlersozialkasse bekommen?

Auf Antrag hin bekommt der Versicherte einen Zuschuss von der Künstlersozialkasse. Lesen Sie auch hierzu unseren Beitrag: Vorteile der Künstlersozialkasse Dessen Höhe richtet sich nach dem Jahreseinkommen. Es werden 7,3 Prozent des Beitrags bezuschusst, maximal jedoch die Hälfte des zu zahlenden Gesamtbeitrags.

3. Ist die Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?

Freiberufler dürfen erst einmal nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Sie können jedoch zurückkehren, wenn sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, ihren Status als Freiberufler also aufgeben.

Hinweis: Freiberufler, die älter als 55 Jahre sind und ein Einkommen von weniger als 365 Euro im Monat haben sowie einen gesetzlich versicherten Ehepartner haben, können in die kostenfreie Familienversicherung der GKV zurück.

4. Kann ich grundsätzlich in die private Krankenversicherung wechseln?

Angehörige bestimmter Berufsgruppen, wie künstlerisch oder publizistische Tätige, sind grundsätzlich versicherungspflichtig und müssen sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Alle anderen dürfen direkt in die private Krankenversicherung als Freiberufler einsteigen.

5. Sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung steuerlich absetzbar?

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung können abgesetzt werden, wobei der Höchstbetrag bei 2.800 Euro liegt. Abgesetzt werden können maximal die Beiträge für den Basistarif, höhere Prämien können nicht geltend gemacht werden.

6. Ist der Basistarif der günstigste Tarif für mich?

Finanziell gesehen ist der Basistarif sicherlich der günstigste, doch hier sollte das Augenmerk auf die Absicherung gelegt werden. Zusätzliche Bausteine kosten Geld, daher kann die Wahl eines anderen Tarifs von Anfang an günstiger sein.

7. Muss ich das Krankentagegeld absichern?

Vor allem Freiberufler müssen bei einer Krankheit mit dem totalen Verdienstausfall rechnen. Die Krankentagegeld-Versicherung ist daher ein unverzichtbarer Bestandteil der privaten Absicherung des Freiberuflers und sollte auf jeden Fall mit einbezogen werden. Bis zur Höhe des üblichen Nettoeinkommens kann ein Tagesssatz für das Krankentagegeld vereinbart werden.

8. Wie finde ich das beste Angebot?

Nutzen Sie die Versicherungsvergleiche im Internet, hier sind auf Freiberufler maßgeschneiderte Angebote vorhanden. Darauf basierend lassen sich Beratungsgespräche mit Versicherungsmaklern durchführen. Entscheiden Sie sich nicht für das erstbeste Angebot.

9. Was ist mit der Selbstbeteiligung?

Auch für Sie als Freiberufler kann die Selbstbeteiligung sinnvoll sein. Damit lässt sich der monatliche Beitrag reduzieren. Sie zahlen dann die Arztrechnungen bis zum vereinbarten Betrag selbst, Kosten, die höher liegen, werden von der Versicherung übernommen. Sie müssen von Ihren Honoraren Rücklagen bilden, auf die Sie im Krankheitsfall zurückgreifen können.

10. Gibt es Alternativen zur privaten Krankenversicherung?

Sie können sich als Freiberufler in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern lassen und zahlen die Prämien entsprechend Ihres Einkommens. Als Mindestbeitrag wird eine Bezugsgröße angenommen, bei der ein Mindesteinkommen des Freiberuflers als gegeben betrachtet wird.

Hinweis: Die Bezugsgröße wird jährlich neu festgelegt. Maximal zahlen Sie Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die im Jahr 2024 bei 62.100 Euro liegt.

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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