Berufshaftpflicht Grafiker & Designer

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 22. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Berufshaftpflicht Grafiker & Designer
Berufshaftpflicht Grafiker & Designer

Grafiker, Illustratoren, Screen- oder Webdesigner sowie andere Angehörige ähnlicher Berufsgruppen laufen immer wieder Gefahr, gegen das Marken-, Urheber- oder Persönlichkeitsrecht zu verstoßen.

Rechtliche Fallstricke sind in ihrem Arbeitsumfeld nicht gerade selten. Umso wichtiger ist der passende Schutz über eine Berufshaftpflichtversicherung, denn im Ernstfall müssen Texter, PR-Agentur oder Grafikdesigner mit dem gesamten Vermögen haften.

Risiken für Grafiker, Illustratoren und Co.

Fallstricke lauern zum Beispiel für Webdesigner bei der Programmierung der Seiten – Fehler bei der Warenkorb-Programmierung können verheerende Folgen haben. Vielleicht wird die Webseite auch mit Musik unterlegt; dumm nur, dass diese dem Urheberrecht unterliegt. Oder ein freier Texter verwendet Keywords, die als Wortmarke speziell geschützt sind. Schon wird gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Vor allem Vermögensschäden treten in diesem Bereich häufig auf. So müssen durch den Auftraggeber zum Beispiel bereits fertige Broschüren nicht nur noch einmal gedruckt werden, sondern es entsteht durch bereits veröffentlichte Exemplare auch ein Imageschaden.

Die Folge: Schadenersatz muss geleistet werden.

Der Auftraggeber wendet sich natürlich an den Freiberufler, den er für die verfahrene Situation und den gesamten Schaden haftbar macht. Oft wissen die Freiberufler nicht einmal, dass sie bei der Verwendung von Bildern, Worten, Musik oder ganzen Texten gegen ein Recht verstoßen haben. Die hier vorliegende Grauzone ist ein weites Gebiet. Wer sich mit entsprechenden Klauseln in den Werk- oder Honorarverträgen absichern will, kommt rechtlich gesehen auch nicht weit, denn diese Klauseln haben in den meisten Fällen keine rechtliche Bindung. Entsprechende Gerichtsurteile belegen das.

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Die Berufshaftpflichtversicherung für Grafiker und Designer

Ideal ist die so genannte Media-Haftpflichtversicherung, die genau auf die Ansprüche dieser Freiberufler zugeschnitten ist. Hilfreich ist dabei auch, wenn die Versicherung dem freiberuflichen Grafiker einzelne Bausteine anbietet. So kann ein individueller Versicherungsschutz aufgebaut werden und es wird tatsächlich nur für die benötigten Bereiche die Prämie bezahlt. Versichert werden über die Berufshaftpflichtversicherung unter anderem Verstöße gegen das Markenrecht, das Namensrecht, das Datenschutzrecht, das Urheberrecht oder das Persönlichkeitsrecht.

Je nach Versicherungsanbieter wird sogar grobe Fahrlässigkeit nicht von der Leistung ausgeschlossen. Sich überschneidende Tätigkeiten werden in der Regel mit versichert. Die Berufshaftpflichtversicherung ist nicht vergleichbar mit der Betriebshaftpflichtversicherung und vermag diese auch nicht zu ersetzen.

Versicherungsbausteine für freiberufliche Screendesigner und Grafiker

Die wichtigsten Versicherungsbausteine sind die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung und die Vertrauensschadenversicherung. Alle diese Bausteine können einzeln oder in Kombination versichert werden. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kann zudem mit einer Personen- und Sachhaftpflichtversicherung kombiniert werden. Je nach Anbieter ist eine kombinierte Versicherung sogar günstiger, als die alleinige Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Hinweis: In den meisten Fällen wird ein Freiberufler in der Medienbranche aber mit Forderungen konfrontiert, die einen Vermögensschaden ausgleichen sollen.

Mitversichert werden sollten außerdem die Weitergabe vertraulicher Informationen, die Veröffentlichung von Inhalten für eigene Dienstleistungen und die Übermittlung von Computerschädlingen. Auch durch diese Aspekte kann ein umfassender Vermögensschaden bei einem Kunden oder Auftraggeber eintreten.

Sinnvoll ist eine All-Risk-Versicherung

Schließen Sie eine so genannte All-Risk-Versicherung ab. In den jeweiligen Einsatzbereichen sind dann alle Tätigkeiten versichert, ohne dass diese noch einmal extra aufgezählt werden. Einschränkungen in den Leistungen hingegen werden explizit in den Ausschlüssen genannt.

Verschiedene Anbieter der Berufshaftpflichtversicherung für Grafiker und Designer bieten überdies Leistungserweiterungen an.
Dann werden auch der Rücktritt vom Vertrag, die vertragliche Haftung sowie eine weltweite Deckung angeboten. Versichert wird so zum Beispiel der Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber bis zu einer festgelegten Versicherungssumme. Der Baustein greift immer dann, wenn der Auftraggeber nicht die Nachbesserung einer Leistung oder eine Minderung wünscht, sondern vom Vertrag zurücktritt. Damit einher geht die Forderung nach Herausgabe der bisherigen Leistung und die Rückzahlung eventuell bereits gezahlter Honorare.

Beachten Sie: Der Baustein der vertraglichen Haftung und der Eigenschäden ist vor allem dann wichtig, wenn mit dem Auftraggeber Verträge geschlossen werden, bei denen die vereinbarte Haftung über die gesetzliche Haftung hinausgeht.

Webdienstleister profitieren vor allem von der weltweiten Deckung, denn bei ihnen beschränkt sich die Tätigkeit oft nicht nur auf die Zusammenarbeit mit Auftraggebern aus Deutschland. Wichtig: Achten Sie auf besondere Regelungen für die Auftragserfüllung für Kunden aus den USA oder aus Kanada.

Kombination mit der Privathaftpflicht

Teilweise kann die Media-Haftpflichtversicherung auch mit einer Privathaftpflicht kombiniert werden. Dies ist bezogen auf die Beiträge besonders günstig. Allerdings werden dafür zwei separate Verträge geschlossen. Somit ist die Abgrenzung privater und beruflicher Ausgaben einfacher möglich, was die Offenlegung der Betriebsausgaben gegenüber dem Finanzamt erleichtert.

Achtung: Die im Paket angebotenen Versicherungen sind oft nicht flexibel auf die eigene Situation anzupassen, sondern es handelt sich um fertige Bausteine.

Verschiedene Leistungsarten können dann nicht mit versichert werden. Es lohnt sich also, genauer hinzusehen.

Versicherte Personen in der GbR

Wenn Grafiker, Screendesigner, Webentwickler, Creative Directors oder andere Freischaffende aus dem Medienbereich eine Kooperation mit anderen Freiberuflern eingehen, so gründen sie oft eine GbR. Nun stellt sich die Frage nach der Versicherung der einzelnen Personen. Generell sind die Personen in der GbR mit versichert, wenn sie Mitglieder der Geschäftsführung sind oder wenn es sich um Angestellte und freie Mitarbeiter handelt. Auch Praktikanten und Volontäre können mit versichert werden.

Einige Versicherer schließen die Absicherung von freien Mitarbeitern jedoch aus, diese müssen sich dann selbst in der Berufshaftpflichtversicherung absichern. Subunternehmer sind insofern im Versicherungsschutz inbegriffen, soweit die Haftpflicht nicht den persönlichen Bereich betrifft und auch nicht die Mitarbeiter des Subunternehmers. Mitglieder von Zeitarbeitsfirmen sind ebenfalls in der Berufshaftpflichtversicherung der GbR abgesichert.

Diese Tipps zur Berufshaftpflicht von Grafikern stammen vom Autor: Jürgen Busch

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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