Berufshaftpflicht Makler & Vermittler

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 18. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Berufshaftpflicht Makler & Vermittler

Berufshaftpflicht Makler & Vermittler

 

Es gibt verschiedene Arten von Maklern. So zum Beispiel den Immobilienmakler, den Börsenmakler und den Versicherungsmakler. Auch Vermittler zählen zu den so genannten beratenden Berufen. Ehe- und Partnervermittler, Kreditvermittler und Jobvermittler sind nur einige Beispiele für die Vielfalt der vermittelnden und beratenden Tätigkeiten.

Beachten Sie: Diese sind jedoch mit einem hohen Risiko verbunden, vertrauen die Kunden doch auf das, was der Makler oder Vermittler sagt.

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Typische Risiken für Makler und Vermittler

In erster Linie geht es um die Vermögensschäden, die bei einer falschen oder fehlerhaften Beratung entstehen können. Teilweise geht es dabei um sehr hohe Summen. Wenn zum Beispiel ein Immobilienmakler eine Berechnung vornimmt und hier schleicht sich ein Zahlendreher ein, kann das verheerende Folgen für den Kunden haben.

Dieser beantragt auf Basis der Berechnung einen Kredit zu günstigen Konditionen. Nun stellt sich aber heraus, dass das gewünschte Objekt deutlich teurer ist und der Kredit muss aufgestockt werden.

Die Kosten dafür gelten als Vermögensschaden, für den der Immobilienmakler haftbar zu machen ist. Falsche Auskünfte über Grundstücks- oder Verkehrswert oder die Doppelvermittlung eines Grundstücks oder Hauses sind Risiken, denen Immobilienmakler unterliegen.

Ein Börsenmakler hat seinen Kunden falsch beraten und zum Verkauf von Aktien geraten. Der Verkauf wird getätigt, obwohl die Aktien gerade im Steigen begriffen sind. Dem Kunden geht damit viel Geld verloren. Auch dabei handelt es sich um einen Vermögensschaden. Typisch sind also immer Risiken, die sich auf das Vermögen des Kunden beziehen. Teilweise können natürlich auch Sach- oder Personenschäden eintreten, diese kommen jedoch in den genannten Berufen deutlich weniger häufig vor.

Durch eine geeignete Berufshaftpflichtversicherung lassen sich die finanziellen Folgen einer Haftung durch den Vermittler oder Makler abwenden. Die Berufshaftpflichtversicherung ist jedoch keine Pflichtversicherung für Makler.

Die Berufshaftpflichtversicherung für Makler und Vermittler

Ein Versicherungsmakler kann auch als Grundstücks- oder Finanzmakler tätig sein. Sich überschneidende Tätigkeiten sollten in der Police zur Berufshaftpflichtversicherung unbedingt erfasst werden. Eine All-Risk-Versicherung ist damit die beste Wahl, denn damit sind auch nicht explizit genannte Risiken abgesichert. Mitversichert werden können auch die Mitarbeiter des Unternehmens, Praktikanten und freie Mitarbeiter, sofern sie im Namen und auf Rechnung des Versicherungsnehmers tätig werden.

Der Leistungsumfang kann individuell vereinbart werden. Zugrunde gelegt wird dabei immer die gesetzliche Haftung, die dann auf den Einzelfall angepasst wird. Die ausgeübte Tätigkeit muss im Versicherungsvertrag genau benannt werden. Bei den All-Risk-Versicherungen hingegen sind auch die Tätigkeiten versichert, die nicht aufgezählt werden. Damit ist der Versicherungsschutz deutlich umfassender.

Der Leistungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung für Makler und Vermittler erstreckt sich auf die Prüfung der Ansprüche auf Schadenersatz und gegebenenfalls die Abwehr unberechtigter Forderungen. Insofern kommt der Berufshaftpflichtversicherung eine Art passive Rechtsschutzfunktion zu. Berechtigte Haftpflichtansprüche werden ersetzt.

Wichtig: Nur die versicherten Ansprüche können auch in die Leistung mit einbezogen werden. Daher ist es wichtig, die aufgezählten Risiken und den Leistungsumfang im Versicherungsvertrag genau zu prüfen, ehe der Vertrag geschlossen wird.

Übliche Versicherungssummen

Die Versicherungssummen werden im Versicherungsvertrag individuell festgelegt. Der Versicherer ersetzt einen Anspruch auf Schadenersatz auch nur bis zu der Höhe, die als Versicherungssumme festgelegt ist. Darüber hinaus gehende Schäden gehen zu Lasten des Versicherungsnehmers und müssen von diesem selbst getragen werden. Wichtig ist daher, eine ausreichende Deckungssumme zu vereinbaren.

Tipp: Achten Sie darauf, wie hoch die jährliche Deckungssumme ist. Denn viele Versicherungsanbieter offerieren eine jährliche Höchstsumme.

Andere wiederum bieten eine maximale Deckungssumme pro Schadensfall, das heißt, in dem Fall können auch mehrere Forderungen pro Jahr gestellt werden. Die Höchstsumme reduziert sich um den vereinbarten Selbstbehalt. Ist ein Schaden also nur von geringem Ausmaß und übersteigt dieser den Selbstbehalt nicht, so geht die Versicherung nicht in Leistung. Der Schaden muss vom Versicherten gänzlich allein übernommen werden.

Übliche Deckungssummen sind 300.000 Euro für Vermögens- und Sachschäden und 2.000.000 Euro für Personenschäden. Höhere Deckungssummen richten sich nach dem Risiko des jeweiligen Berufs. Auch für den Einzelfall können höhere Deckungssummen vereinbart werden. Wenn ein Makler oder Vermittler also einen Auftrag übernimmt, der bei einer gestellten Schadenersatzforderung den vereinbarten Deckungswert übersteigen würde, so kann mit dem Versicherer eine Erhöhung der Deckungssumme vereinbart werden.

Ausschluss bestimmter Risiken

Bestimmte Risiken werden von vornherein durch die Versicherer ausgeschlossen. Dies betrifft zum Beispiel Tätigkeiten, die mit dem versicherten Beruf nichts zu tun haben und auch ansonsten nicht unter die vereinbarten Risiken fallen.

Ausgeschlossen wird die Haftung auch für den Fall, dass Fristen oder Termine bewusst überschritten wurden. Ein bewusstes Übertreten von Regeln und Gesetzen wird ebenfalls nicht von der Versicherung übernommen. Macht der Auftraggeber von seinem Recht auf Minderung oder Nachbesserung Gebrauch, so tritt die Berufshaftpflichtversicherung nicht in Leistung.

Tipps + Hinweise zur Berufshaftpflicht von Maklern stammen vom Autor:

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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