Berufshaftpflicht: Was Steuerberater beachten müssen

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 16. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Versicherung: Der Abschluss einer Berufshaftpflicht ist für Steuerberater Pflicht.
Versicherung: Der Abschluss einer Berufshaftpflicht ist für Steuerberater Pflicht.

Fehler im Berufsalltag können unter Umständen zu horrenden Schadensersatzforderungen führen. Damit Sie die Kosten im Zweifel nicht selbst tragen müssen, sichert Sie eine Berufshaftpflichtversicherung ab. Gerade für Steuerberater ist das Haftpflicht-Risiko bei einer falschen Beratung hoch. Im folgenden Ratgeber klären wir daher, was Steuerberater bzgl. der Berufshaftpflichtversicherung beachten müssen.

Berufshaftpflicht: Steuerberater-Versicherung im Überblick

Müssen Steuerberater eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen?

Ja, Steuerberater sind gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Das hängt mit dem hohen Schadensrisiko bei einer fehlerhaften Beratung zusammen. Mehr dazu können Sie hier lesen.

Welche Mindestversicherungssumme muss eine Berufshaftpflicht für Steuerberater haben?

Gesetzlich ist eine Mindestversicherungssumme von entweder 250.000 Euro pro Schadensfall oder eine Million Euro für das Versicherungsjahr vorgeschrieben. Für Partnerschaftsgesellschaften gelten abweichende Summen. Mehr dazu hier.

Was kostet eine Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater?

Die genauen Kosten können sich stark je nach gewünschter Versicherungssumme, gewünschtem Selbstbehalt etc. unterscheiden. Steuerberater mit geringen Umsätzen können bspw. eine Versicherung ab etwa 80 Euro pro Jahr erwerben. Mehr Infos lesen Sie hier.

Benötigen Steuerberater eine Berufshaftpflichtversicherung?

Für Steuerberater ist eine Berufshaftpflichtversicherung nicht nur wichtig, sondern auch verpflichtend.
Für Steuerberater ist eine Berufshaftpflichtversicherung nicht nur wichtig, sondern auch verpflichtend.

Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist zumeist nicht freiwillig. Im Gegenteil: Für bestimmte Berufsgruppen besteht die Pflicht, eine solche Versicherung abzuschließen – so auch für Steuerberater. Der Hintergrund ist, dass Steuerberater eine große Verantwortung für Ihre Mandanten haben. Gerade, wenn es um höhere (Steuer-)Summen geht, kann auch der Schaden bei einer falschen Beratung schnell in unangenehme Höhen schießen. Damit in einem solchen Fall nicht gleich die Insolvenz droht, werden Steuerberater durch eine Haftpflichtversicherung aufgefangen.

Grundlage für die Verpflichtung ist der § 67 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Dort heißt es in Absatz 1:

Selbstständige Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Partnerschaftsgesellschaften, […] müssen gegen die aus ihrer Berufstätigkeit sich ergebenden Haftpflichtgefahren angemessen versichert sein.

Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater: Welche Mindestversicherungssumme ist vorgeschrieben?

Neben der Frage nach dem “ob” ist es zudem gesetzlich vorgeschrieben, “wie” die Berufshaftpflicht bei einem Steuerberater abgesichert werden muss. Aufschluss darüber gibt die “Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften”, kurz DVStB. In § 52 legt sie fest, in welcher Höhe – also mit welcher Mindestversicherungssumme – Steuerberater eine Versicherung abschließen müssen:

Die Mindestversicherungssumme muß für den einzelnen Versicherungsfall zweihundertfünfzigtausend Euro betragen. Wird eine Jahreshöchstleistung für alle in einem Versicherungsjahr verursachten Schäden vereinbart, muß sie mindestens eine Million Euro betragen.

§ 52 Abs. 1 und 3 DVStB

Achtung: Für Partnerschaftsgesellschaften gilt hinsichtlich der Mindestversicherungssumme eine Sonderregelung. Demnach muss die Summe für den einzelnen Schadensfall nach § 52 Absatz 4 DVStB eine Million Euro und für alle im Versicherungsjahr verursachten Schäden mindestens vier Millionen Euro betragen.

Berufshaftpflicht: Kosten der Steuerberater-Versicherung

Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater: Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater: Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Da für Steuerberater die Berufshaftpflichtversicherung verpflichtend ist, müssen sie auch die entsprechenden Kosten fest mit einplanen. Wie hoch diese sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Vielmehr sind sie abhängig von Faktoren wie der gewünschten Versicherungssumme, der vereinbarten Selbstbeteiligung oder auch dem Umsatz pro Jahr.

Steuerberater, die nur einen geringen Umsatz bis etwa 20.000 Euro im Jahr erzielen, keine weiteren Mitarbeiter beschäftigen und sich nicht höher als die Pflichtversicherungssumme absichern lassen wollen, können eine Berufshaftplfichtversicherung  bspw. schon für etwa 80 Euro im Jahr erwerben. Der genaue Preis hängt aber auch dann natürlich vom jeweiligen Versicherer ab.

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Über den Autor

Autor
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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