Als Freiberufler privat oder gesetzlich krankenversichert?

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 28. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

 

Für einen Freiberufler scheint auf den ersten Blick die private Krankenversicherung die bessere Alternative zu sein. Doch bevor der Vertrag wirklich unterschrieben wird, lohnen sich eingehende Überlegungen, ob der erste Schein nicht trügen könnte. Vor allem, wer als Freiberufler eine ganze Familie ernähren muss oder Kinder hat, die noch nicht über ein eigenen Einkommen verfügen, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung besser aufgehoben. Hier bietet sich ihm die Chance der Familienversicherung.

Die Familienversicherung besagt, dass Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen und bis zu einer Einkommensgrenze von 450 Euro kostenfrei über das Mitglied versichert werden können.

In der privaten Krankenversicherung hingegen muss jedes Mitglied auch einen eigenen Beitrag zahlen, was schnell sehr teuer werden kann. Auch der Partner muss, wenn er keinen eigenen Verdienst hat, beitragspflichtig
versichert werden. Die Beiträge, die in der gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen sind, sind an das Alter gekoppelt und berücksichtigen, dass Rentner über ein geringeres Einkommen verfügen.

Bei der privaten Krankenversicherung steigen die Beiträge, anders als bei der Gesetzlichen, im Alter an, was erst einmal finanziert werden muss.

Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung

Der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Wer sich arbeitslos melden muss etwa, kann wieder in der gesetzlichen Versicherung aufgenommen werden, der Vertrag in der privaten Krankenversicherung ruht für eine Dauer von bis zu drei Jahren. Ab einem Alter von 55 Jahren ist der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung auch dann versperrt, wenn eine Versicherungspflicht besteht. Der Grund dafür ist, dass damit verhindert werden soll, dass privat Versicherte einen Ausweg suchen, um einfach wieder weniger Beiträge zu zahlen.

Gesetzlich krankenversichert mit Familie und im Alter günstiger

Die Prämien in der gesetzlichen Krankenversicherung sind meist an das Einkommen gebunden und daher ist für einen Freiberufler die gesetzliche Kasse in der Regel die bessere Wahl. Wer als Freiberufler noch allein stehend ist, sollte dennoch über seinen weiteren Lebensweg nachdenken. Wenn Kinder geplant sind, ist die gesetzliche Krankenversicherung ebenfalls die bessere Wahl, aus dem einfachen Grund, dass die Kinder in der privaten Krankenversicherung selbst versichert werden müssen.

Vergleich GKV und PKV

KriteriumGesetzliche KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung
Wer kann versichert werden?
  • Arbeitnehmer bis zu einem Bruttoeinkommen von 50.850 Euro
  • Freiwillige Versicherung für Besserverdienende, Selbstständige und Freiberufler
  • Freiwillige Versicherung ab einem Einkommen von 50.850,01 Euro
  • Freiberufler, Selbstständige und Beamte
Wie hoch sind die Kosten?15,5 Prozent des Einkommens– 14,9 Prozent ermäßigter SatzUnabhängig vom Einkommen, Beitrag richtet sich nach Tarif, Geschlecht und Alter
Wie erfolgt die Aufnahme?Jeder Versicherungsberechtigte muss aufgenommen werden.Nur im Basistarif muss jeder aufgenommen werden. Für die übrigen Tarife gelten Einschränkungen hinsichtlich des Gesundheitszustandes, des Alters, des Berufs usw.
Leistungen bei ambulanter Versorgung
  • Die Kassenzulassung für die Vertragsärzte ist nötig.– Leistungen von Heilpraktikern werden in der Regel nicht übernommen.
  • Zuzahlungen zu Arzneimitteln in Höhe von 10 Prozent nötig, mindestens fünf, maximal zehn Euro. Diese Regelung gilt auch für Heil- und Hilfsmittel.
  • Kinder bis 18 Jahre sind von Zuzahlungen befreit.
  • Keine Leistungen für Sehhilfen.
  • Freie Wahl unter allen zugelassenen Ärzten.– Leistungen von Heilpraktikern werden teilweise übernommen.
  • Volle Kostenerstattung für Medikamente und Fahrtkosten. Keine Zuzahlungen.
  • Volle Erstattung für die Auslagen für Heil- und Hilfsmittel, evtl. Leistungsobergrenzen beachten.
  • Kostenerstattungen für Sehhilfen.
Leistungen bei stationärer Versorgung
  • Einweisung in das nächstgelegene Krankenhaus
  • Unterbringung in Mehrbettzimmern.
  • Keine freie Arztwahl
  • Zuzahlung von zehn Euro pro Aufenthaltstag im Krankenhaus für maximal 28 Tage im Jahr.
  • Zuzahlung für Fahrt mit dem Rettungsdienst.
  • Freie Krankenhauswahl
  • Freie Zimmerwahl, auch Einbettzimmer möglich.
  • Chefarztbehandlung möglich.
  • Keine Zuzahlungen.
Leistungen bei zahnärztlicher Versorgung
  • Zuschuss zum Zahnersatz in Höhe von 50 bis 65 Prozent bei Nachweis regelmäßiger Kontrollen
  • Keine Kostenübernahme für Inlays
  • Kostenübernahme für übliche Füllungen.
Je nach Tarif bis zu 100prozentige Kostenübernahme möglich.– Komplette Kostenübernahme für Inlays.

 

Vergleich privater Krankenversicherungen

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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