Versicherungsberatung

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 13. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Gründungszuschuss - Chancen

Einführung

Es gibt nicht „die Eine“ Versicherung, die für jeden Freiberufler gleichermaßen gut geeignet ist. Es kommt immer auf die persönlichen Lebensumstände und die Art der freiberuflichen Tätigkeit an, sowie auf die Vorstellung von Sicherheit, die ein jeder im privaten und geschäftlichen Bereich hat. Daran muss sich die Versicherung entsprechend ausrichten.

Je mehr Risiken abgesichert werden sollen, desto höhere Beiträge fallen an. Wer nur die Grundversicherungen abschließt, muss dementsprechend mit niedrigeren Beiträgen rechnen.

Außerdem benötigt ein Freiberufler, der nur für sich selbst verantwortlich ist, einen anderen Versicherungsschutz, als wenn es sich um einen Familienvater mit Kindern handelt, die ebenfalls mit berücksichtigt werden müssen. Immer gilt aber, dass zuerst die wichtigsten Risiken abgesichert sein müssen wie beispielsweise die Haftpflichtversicherung, ehe zusätzliche Versicherungen in Frage kommen.

Hierbei ist die Information sehr wichtig, die nur ein Fachmann konkret geben kann. Natürlich kann jeder versuchen, selbst den besten Anbieter zu finden – wozu gibt es schließlich das Internet.

Doch in vielen Fällen kann das nur eine unterstützende Hilfe sein und es kommt auf die Aussagen eines Versicherungs-Fachmannes an. Das kann ein Verbraucherberater sein oder ein unabhängiger Versicherungsberater.

Tipp: Wer zusätzliche Versicherungen abschließen möchte, kann sich auch bei seinem Versicherungsvertreter informieren. Auch die Lektüre verschiedener Fachzeitschriften zum Thema Versicherungsvergleich ist sicherlich nützlich.

Nutzen Sie die Erfahrung von Profiberatern

Er ist in der Lage einzuschätzen, welche Versicherung für die jeweilige Person wirklich Sinn macht und auf was verzichtet werden kann. Er deckt Kostenfallen auf und zeigt Einsparungsmöglichkeiten. Das setzt aber voraus, dass er Berater unabhängig ist.

Wenn er jedoch von einer Versicherung bezahlt wird, also zwar als Selbstständiger arbeitet, aber in einem einer Anstellung ähnlichen Verhältnis zu einer oder mehreren Versicherungen steht (von diesen mit der Vermittlung beauftragt wurde), ist es mit der Objektivität häufig nicht weit her.

Denn in der Regel versuchen diese Berater dann, eine Versicherung auch zu vermitteln, denn nur für abgeschlossene Verträge bekommen sie ihre Provision. Das ist aber für den Versicherungswilligen ungünstig, denn erhält nur wenige Produkte zur Auswahl, die zudem noch „die Besten“ sind – obgleich das nicht wirklich der Fall sein muss.

Freiberufler finden online über Versicherungen sehr viele Informationen

Allerdings sollte nicht allen Meldungen Glauben geschenkt werden und nicht jede Versicherung ist automatisch schlecht, nur weil ein Versicherter über schlechte Erfahrungen zu berichten weiß. Überprüft werden muss daher immer, wer hinter dem Auftritt im Netz steckt, damit ein reelles Bild entstehen kann.

Wer sich auf den Seiten der Versicherungen selbst oder bei den Agenten der einzelnen Anbieter informiert, darf keine Objektivität erwarten. Hier sind die Berichte meist nicht eben als neutral zu bezeichnen, sie fallen selbstverständlich immer wohlwollend und zum Nutzen des Anbieters aus.

Hinweis: Teilweise sind die Informationen über die eigenen Produkten nicht einmal besonders transparent und ein Interessierter kann den Umfang der Leistungen nicht einschätzen – und noch weniger die Pflichten, die auf ihn zukommen.

Meist sind die Beschreibungen zu gestaltet, dass endgültige Informationen nur zu bekommen sind, wenn man sich an den Versicherungsvertreter persönlich wendet. Dieser hat aber seine eigene Provision häufig mehr im Kopf, als das Wohl des Versicherungswilligen, was die Beratung natürlich beeinflusst.

Wieder ist sie nicht objektiv. Hilfreicher sind Tests der Verbraucherzentralen und eben Erfahrungsberichte anderer Versicherter. Auch die Seiten im Internet, auf denen ein Versicherungsvergleich vorgenommen werden kann, sind mit Vorsicht zu genießen.
Sie bieten häufig nur wenige Anbieter, die miteinander verglichen werden und so entsteht kein vollständiges Bild.

Andere wiederum beziehen in den Vergleich mehrere Dutzend Anbieter mit ein, was das Bild durchaus komplettieren kann Wer sich hier für einen oder mehrere Anbieter interessiert, kann weitergehende Nachforschungen im Netz anstreben oder sich persönlich durch einen Agenten informieren lassen.

Wichtig zu beachten ist bei allen Recherchen im Internet immer, von wann die Seite mit den Informationen ist.

Denn nicht selten werden Infos ins Netz gestellt, die zwar zum Zeitpunkt des Einstellens aktuell sind, aber sich schnell ändern. Oder die Seite wird nur unzureichend gepflegt und bietet Informationen zu Produkten, die so schon lange nicht mehr auf dem Markt sind. Gerade bei Versicherungen ändert sich mindestens einmal pro Jahr etwas, wenn es auch häufig nur Kleinigkeiten sind, die sich nicht einmal auf den Preis auswirken müssen.

Sie sind aber meist in den Leistungsbeschreibungen versteckt und wer darauf baut, mit dem beschriebenen Produkt gut beraten zu sein, kann sich bei der aktuellen Variante desselben Angebotes durchaus anführen.

Was leistet ein Versicherungsmakler?

Versicherungsmakler können bei den Kunden, also bei den Freiberuflern, damit punkten, dass sie aus dem ganzen Angebotsspektrum verschiedener Versicherungsanbieter wählen können. Sie sind nicht an ein Unternehmen gebunden und können so ein maßgeschneidertes Versicherungspaket dem Freiberufler präsentieren. Gute Makler stehen immer auf der Seite der Freiberufler, auch im Falle eines Schadens.

Der Makler muss aber stets seiner Pflicht zur Aufklärung und Beratung nachkommen.

Tut er das nicht in ausreichendem Maße, so muss er dafür gerade stehen, wenn eine Schadensersatzklage eingereicht wird, die aufgrund eines Beratungsfehlers überhaupt zu Stande kam. Das Versicherungsunternehmen wird dann nicht belangt.

Der Versicherungsmakler wird aber auf der anderen Seite vom Versicherungsunternehmen bezahlt, wobei sich die zu erzielenden Provisionen je nach Unternehmen teilweise erheblich unterscheiden. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die Makler ein Unternehmen vorziehen, wenn es höhere Provisionen gewährt. Dann wiederum ist es aber mit dem perfekten Versicherungspaket für den Kunden wieder nicht weit her.

Denn auch hier sind die hochpreisigen Produkte, wie Unfallversicherungen oder private Krankenversicherungen, mit höheren Provisionen verbunden. Hohe Provisionen führen nicht selten zu hohen Beiträgen, denn der Kunde zahlt die Provisionen unbemerkt über seine Beiträge Monat für Monat mit.

Günstige Versicherung über Makler finden

Das Interesse des Kunden liegt jedoch darin, dass er möglichst günstige Versicherungen bekommen möchte – ein Interessenkonflikt zwischen Makler und Kunden entsteht. Viele Makler sind daher auf der Suche nach dem Kompromiss, der eine gute Provision erlaubt, das Produkt auf den Kunden passt und finanziell noch tragbar ist.

Der Begriff des Versicherungsmaklers ist keine geschützte Bezeichnung, theoretisch kann sich jeder so nennen. Für Fehler haften Makler durch eine Berufshaftpflichtversicherung, die in einer Mindesthöhe von einer Million Euro abgeschlossen werden muss. Früher hafteten sie nur mit dem privaten Vermögen und der Kunde ging bei einer Klage nicht selten leer aus.

Der Makler ist also ein Versicherungsvermittler, der den Kunden beraten soll – und dies auch nach neuem Recht dokumentieren muss – und der die passende Police aussucht. Beim Abschluss des Vertrages ist der Makler ebenfalls behilflich.

Was leistet ein Versicherungsvermittler?

Am häufigsten sind die Versicherungsvertreter anzutreffen. Sie sind meist als selbstständige Handelsvertreter eingetragen. Es gibt insgesamt in Deutschland rund 400.000 solcher Vertreter, wobei etwa 90 Prozent davon für ein einziges Unternehmen tätig sind.

Der Vertreter ist damit an die Produkte seines Unternehmens gebunden und wird keine Angebote anderer Versicherungsanbieter vermitteln oder auch nur vorstellen. Hier tritt dann wieder das Risiko der fehlenden Objektivität ein. Die Titel, die solche Versicherungsvertreter tragen, sind vielfältig. Sie nennen sich zum Beispiel Generalagent, Hauptagent, Vertrauensmann, Geschäftstellenleiter oder Bezirksdirektor.

Einige sind dabei nicht einmal hauptberuflich tätig, sondern üben die Tätigkeit nur im Nebenerwerb aus und vermitteln so nicht einer breiten Masse die Versicherungen.

Ihre Kunden bestehen häufig aus dem persönlichen Umfeld. Der Versicherungsvertreter bekommt für die Vermittlung von Verträgen Geld vom Unternehmen, nicht vom Kunden. Die Bezahlung erfolgt auf Basis einer Provision. Die üblichen Versicherungen, wie Haftpflicht- und Hausratversicherungen, gehen mit einer niedrigeren Provision einher, höher sind die Erträge für den Vertreter bei der Vermittlung von Kapitallebensversicherungen und überhaupt allen Versicherungen, die über hohe Summen abgeschlossen werden.

Versicherungsvertreter beraten persönlich

Der Versicherungsvertreter hat den Vorteil, dass der Kunde – in diesem Fall der Freiberufler – sich stets persönlich beraten fühlt und als sei das Angebot auch auf den Kunden direkt zugeschnitten. Doch dem ist nicht immer so, denn, wie bereits erwähnt, hat der Vertreter nur die Angebote seines Unternehmens zur Auswahl für den Kunden parat. Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Vertreter Produkte anpreist, die bei einer Vermittlung für ihn mit einer hohen Provision verbunden sind.

Die Provisionen gehen natürlich nicht zu Lasten des Freiberuflers – jedenfalls nicht direkt. Über die Beiträge zur Versicherung zahlt er sie am Ende schon. Die Interessen sind hier gegensätzlich: Der Kunde möchte ein passendes Produkt zu einem günstigen Preis, der Versicherungsvertreter kann nur zwischen einer begrenzten Auswahl an Möglichkeiten wählen und möchte eine so hohe Provision wie möglich erzielen.

Vorteile einer Versicherungsberatung

Es gibt bei der Beratung durch einen Versicherungsvertreter aber auch Vorteile. So muss das Unternehmen im Versicherungsfall die Angaben des Kunden als gegeben hinnehmen, wenn dieser beweisen kann, dass er dem Vertreter gegenüber seiner Wahrheitspflicht nachgekommen ist.

Das ist zum Beispiel bei privaten Krankenversicherungen wichtig. Daher ist es notwendig, dass der Vertreter seiner Pflicht zur Dokumentation des Beratungsgesprächs nachkommt und dem Kunde ein Protokoll aushändigt. So kann der Kunde alles Gesagte belegen.

Unbedingt die Verbraucherzentrale und Verbraucherberatung nutzen

Die Verbraucherberatung kann bei der Überprüfung des Versicherungsschutzes behilflich sein und auch bei der Auswahl einer neuen und passenden Versicherung.

Hinweis: Wer herausfinden will, ob er als Freiberufler richtig versichert ist, muss zum Beispiel hinterfragen, welche Versicherungen denn tatsächlich gebraucht werden und wie diese gefunden werden können.

Es muss geklärt werden, wie möglichst wenig Geld für diese Versicherung ausgegeben werden kann und ob sich in den Vertragsbedingungen eventuell Hindernisse und Schwierigkeiten verbergen könnten. Der Versicherungsvertreter, der im Auftrag seines Unternehmens möglichst hochpreisige Produkte verkaufen möchte, wird dabei keine gute Hilfe sein, denn eine reelle Beantwortung dieser Fragen kollidiert mit seinen eigenen Interessen und mit denen seines Unternehmens.

Er will schließlich die Versicherungs-Produkte seines Unternehmens verkaufen und das zu einem guten Preis. Er wird also kein anderes Versicherungsangebot empfehlen. Teilweise kann zwar ein Versicherungsmakler hilfreich sein, allerdings ist seine Hilfe ebenfalls eingeschränkt zu sehen. Besser sind die Verbraucherzentralen, die sich in den einzelnen Bundesländern befinden.

Nicht auf ein Angebote verlassen

Die Angebote, die vom Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter gemacht werden, sollten nicht als alleinige Entscheidungsbasis dienen. Es kann durchaus sinnvoll sein, mehrere Versicherungen miteinander zu vergleichen. Verbraucherschutzorganisationen bieten hier eine gute Hilfe. Sie liefern aktuelle Tests zu den gängigen Versicherungen, zu deren Konditionen und speziellen Angeboten.

Gerade bei Versicherungen, die existenzbedrohende Risiken absichern sollen, ist eine gute Information wichtig. Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung oder Rentenversicherung werden in der Regel auf lange Zeit geschlossen und sollen sich trotzdem rechnen.

Die Versicherungsvermittler-Richtlinie

Der Schutz der Verbraucher wurde durch die Einführung der so genannten Versicherungsvermittler-Richtlinie verbessert. Sie wurde durch die EU herausgegeben und auf deutsches Recht angewendet. Für jeden Vermittler von Versicherungen gilt nun, dass er eine ausreichende fachliche Qualifikation nachweisen muss. Das heißt, er darf nicht als Quereinsteiger ohne jeden Schimmer von Versicherungen für diese tätig werden. Ausnahmeregelungen gibt es aber bei den nebenberuflichen Vermittlern.

Für jeden Vermittler gilt des Weiteren, dass er verpflichtet ist, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Für Versicherungsvertreter gilt aber, dass sie die Haftungsübernahmeerklärung ihres Versicherungsunternehmens nachweisen müssen.

Dann sind sie nicht gezwungen, die Berufshaftpflicht abzuschließen. Bei den Industrie- und Handelskammern müssen sich Vermittler in das öffentliche Register eintragen lassen, in dem sie auch von jedermann gefunden werden können.

Der Vermittler ist dem Kunden gegenüber in der Pflicht, ihn darüber aufzuklären, ob er als Makler tätig ist oder als Vermittler. Als Versicherungsmakler ist er ungebunden, was dem Kunden ein Mehr an Objektivität mitbringen kann. Als Vermittler bzw. Versicherungsvertreter ist er an sein Versicherungsunternehmen gebunden und vermittelt nur die Produkte dieses Unternehmens. Das kann für den Freiberufler negativ sein, denn die Produkte dieses einen speziellen Versicherungsunternehmens müssen nicht automatisch die am besten passenden sein.

Unbedingt: Protokoll über das Versicherung-Beratungsgespräch erstellen lassen!

Der Vermittler ist zudem dazu angehalten, ein Protokoll über die Beratungsgespräche zu führen. Er muss darin seinen eigenen Vorschlag für die Versicherung genauso festhalten, wie die Wünsche, die der Freiberufler geäußert hat. Aufgezeichnet werden muss des Weiteren der objektive Bedarf des Kunden sowie die Begründung, warum gerade dieses Produkt empfohlen wurde. Das Protokoll ist dem Kunden auszuhändigen.

Auch, wenn die Beratung telefonisch abgehalten wurde, muss das Protokoll übersandt werden. Sagt der Kunde allerdings am Ende des Gespräches bereits, dass er auf eine Versicherung verzichtet und den Vorschlag des Vermittlers nicht annehmen möchte, so erübrigt sich auch die Übersendung des Protokolls.

Hinweis: Sendet der Vermittler eine Ausfertigung des Vertrags zur Unterschrift an den Kunden, so ist spätestens dann das Protokoll auszuhändigen. Späteren Regressansprüchen soll damit vorgebeugt werden.


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Über den Autor

Autor
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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