Tarifvergleich Unfallversicherung

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 13. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Tarifvergleich Unfallversicherung
Tarifvergleich Unfallversicherung

Hier können Sie als Freiberufler und Selbstständiger in aller Ruhe einen Online-Vergleich zur privaten Unfallversicherung durchführen ohne dass Sie unseren Ratgeber verlassen müssen.

Wenn Sie über den Tarifrechner eine Beratung anfordern, wird ein von finanzen.de geprüfter, erfahrener Versicherungsexperte mit Ihnen in Kürze Kontakt aufnehmen und Sie kostenfrei beraten. Anschließend bekommen Sie einen individuellen Vergleich zum Thema private Unfallversicherung erstellt.

Viel Erfolg!

Vorteile und Nachteile der privaten Unfallversicherung

Natürlich hat die private Unfallversicherung sowohl Vor- als auch Nachteile.Diese gilt es genau abzuwägen und zu entscheiden, ob sich die Unfallversicherung lohnt oder nicht.

Gerade für Freiberufler kann es sinnvoll sein, eher eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, denn diese wartet mit höheren Leistungen auf. Wer sich aufgrund des fehlenden finanziellen Polsters für eine dieser beiden Versicherungen entscheiden muss, sollte daher die Berufsunfähigkeitsversicherung wählen.

Hinweis: Diese zahlt auch bei einer Berufsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit.

Vorteile der privaten Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung sichert auch die Menschen ab, die nicht in den Genuss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kommen. Letztere steht vor allem denjenigen nicht offen, die beruflich ein hohes Risiko für eine Verletzung haben.

Die Unfallversicherung ist dann die einzige Möglichkeit, sich gegen Invalidität abzusichern. Die private Unfallversicherung gilt als Alternative. Sie ergänzt den gesetzlichen Schutz und leistet finanzielle Hilfe dort, wo die gesetzliche Unfallversicherung eben nicht zahlt.

Das heißt, dass das Kind, welches im Kindergarten gesetzlich versichert ist, mit Schutz durch die private Unfallversicherung eben auch auf dem Spielplatz versichert ist, der auf dem Nachhauseweg besucht wird.

Der Freiberufler, der gesetzlich auf dem Weg zu einem Kunden versichert ist, kann auch noch schnell im Supermarkt anhalten und ist, bei einem eventuellen Unfall dort, durch die private Unfallversicherung geschützt.

Nachteile der privaten Unfallversicherung

Die Höhe der Leistungen, die in der privaten Unfallversicherung erbracht werden, richtet sich nach der so genannten Gliedertaxe. Das ist der Grad der Invalidität – eine fehlende Hand zählt zum Beispiel 55 Prozent, ein fehlender Arm 70 Prozent, das Gehör auf einem Ohr 30 Prozent.

Das bedeutet, dass prozentual die Leistung gewährt wird, die als Versicherungssumme gewählt wurde. Es gibt eine Unterteilung nach der Unfall- und der Unfallrentenversicherung.

Sinnvoll ist es, beide Versicherungen abzuschließen, denn die Unfallversicherung hilft in erster Linie einmalig, die Unfallrentenversicherung im schlimmsten Fall das ganze Leben lang. Der gesamte Schutz kann damit aber sehr teuer werden, vor allem, wenn die Rente mindestens oder mehr als 2000 Euro pro Monat betragen soll.

Beachten Sie: Die Tarife der einzelnen Versicherer sind sehr undurchsichtig, außerdem ist der Markt mit Tarifen regelrecht überflutet.

Das bedeutet, dass ein sehr genauer Vergleich der Bedingungen nötig ist, ehe ein Versicherungsvertrag unterschrieben werden sollte. Auch sind die Versicherungsbedingungen der einzelnen Anbieter sehr verschieden.

Die Unfallversicherung zahlt nicht

Leider wird seitens der Versicherer vieles von der Absicherung bei einem Unfall ausgeschlossen. Das bedeutet für den versicherten Freiberufler, dass er im Ernstfall kein Geld bekommt, weil eben genau dieses Risiko, durch welches er den Schaden erlitten hat, ausgeschlossen wurde.

Bessere Tarifbedingungen können hier hilfreich sein. Diese gehen zwar in der Regel mit höheren Beiträgen einher, jedoch werden dafür auch die Leistungen verbessert.

Definition des Unfalls

Nicht jeder Versicherer erkennt jeden Unfall als solchen an. Was versteht die Versicherung genau unter einem Unfall? Der Gesamtverband der deutschen Versicherer gibt eine Definition vor: „(…) wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet (…)“.

Der Anbieter für die Unfallversicherung legt genau diese Definition zu Grunde und überprüft bei einem ihm gemeldeten Ereignis die Übereinstimmung mit jedem Wort. Ist die Übereinstimmung nicht oder nur unzureichend vorhanden, bekommt der Versicherte gar nichts.

Plötzlichkeit: Wer stürzt, erlebt ein plötzliches Ereignis. Wer jedoch Erfrierungen erleidet oder Folgen eines Sonnenbrands, kann sich nicht auf ein plötzliches Ereignis berufen.

Von außen. Um bei dem Beispiel des Sturzes zu bleiben: Wer auf einer geraden Fläche mit dem Fuß umknickt, kann sich nicht auf die Einwirkung von außen berufen. Wer jedoch über einen Kanaldeckel stolpert und zu Fall kommt, erleidet den Sturz nach Einwirkung von außen.

Unfreiwilligkeit: Ein absichtlich herbeigeführter Unfall wird nicht als solcher anerkannt. Wer einen Suizidversuch startet, der misslingt, erleidet keinen Unfall. Die Gesundheitsschädigung muss unfreiwillig erfolgen.

Körperlichkeit: Das Unfallereignis muss sich direkt auf den Körper auswirken. Ein Sturz mit der Folge eines gebrochenen Beins ist nach der Definition ein Unfall mit Einwirkung auf den Körper.

Hinweis: Wer jedoch unter Angstzuständen nach einem Unfall leidet und bei wem danach die Psyche in Mitleidenschaft gezogen wurde, kann nicht mit Folgeleistungen durch die Unfallversicherung rechnen.

Ausschlüsse aus der Versicherung

Einige Unfallursachen werden von Vornherein aus der Unfallversicherung ausgeschlossen. Hier zählt zum Beispiel die Bewusstseinsstörung dazu, die unter anderem durch den Einfluss von Alkohol auftreten kann.

Auch Ohnmachten, Schlaganfälle oder Übermüdungserscheinungen sind Bewusstseinsstörungen, die eine Leistungsverweigerung der Unfallversicherung nach sich ziehen.

In einigen Versicherungstarifen sind inzwischen jedoch Herzinfarkte und Schlaganfälle als Unfallursachen anerkannt. Auch psychische Folgen, die durch einen Unfall auftraten, werden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Das gilt auch dann, wenn der Betreffende danach als schwerbehindert gilt. Ausgeschlossen werden des Weiteren Kriegsereignisse, Atomenergie und Strahlung, die Folgen einer Heilbehandlung, Unfälle mit Luftfahrzeugen sowie die Teilnahme an Rennveranstaltungen aus der Leistung der Unfallversicherung.

Fristen und Vorerkrankungen

Der Versicherer zahlt nur dann, wenn vorgegebene Fristen eingehalten wurden, die zum Beispiel die Meldefrist betreffen. So muss die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfallereignis eingehen und binnen 15 Monaten festgestellt werden.
Gute Tarife sind hier großzügiger.

Wichtig: Wenn bereits Vorerkrankungen vorliegen, etwa eine Gliedmaße schon geschädigt ist, als es zum Unfall kommt, so ziehen die Versicherer einen Teil von ihrer Leistung ab. So kann der zu zahlende Betrag sich zum Beispiel nur noch auf 30 Prozent belaufen, obgleich die normale Gliedertaxe vielleicht bei 50 Prozent liegen würde.


1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (60 Bewertungen, Durchschnitt: 3,95 von 5)
Tarifvergleich Unfallversicherung
Loading...

Über den Autor

Autor
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert