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Die Angaben auf der Rechnung des Freiberuflers
Kleinbetragrechnungen kommen mit weniger Angaben und zum Teil anderen Angaben aus, als die „großen“ Rechnungen.
Zu den Kleinbetragrechnungen
Folgende Angaben müssen darauf enthalten sein:
- Vollständiger Name und komplette Anschrift des Lieferers (des Freiberuflers)
- Datum der Rechnung
- Menge oder Umfang der Leistung
- Bruttoentgelt
- Umsatzsteuersatz von 7 oder 19 % bzw.
Hinweis auf Umsatzsteuerbefreiung
Zu den Rechnungen über 150 Euro:
Folgende Angaben müssen darauf enthalten sein:
1. Vollständiger Name und die komplette Adresse des Lieferers (des Freiberuflers)
2. Umsatzsteueridentifikations- oder Steueridentifikationsnummer
3. Vollständiger Name und komplette Adresse des Empfängers
4. Fortlaufende Rechnungsnummer (kann eine Kombination mehrere Zahlen oder Buchstaben sein, muss aber fortlaufend und unveränderbar sowie einmalig sein)
5. Datum der Rechnung
6. Zeitpunkt der Lieferung (genauer Zeitpunkt oder Monatsangabe bei längerfristigen Lieferungen)
7. Menge oder Umfang und Art der Leistung
8. Nettoentgelt (eventuell aufgeschlüsselt nach Steuersätzen und Angabe eventueller Preisnachlässe, wer nicht umsatzsteuerpflichtig ist, gibt hier das Bruttoentgelt an)
9. Umsatzsteuersatz von 7 oder 19 % oder Angabe über Umsatzsteuerbefreiung
10. Umsatzsteuerbetrag, der auf das Nettoentgelt anfällt
Ansonsten müssen für eine korrekte Rechnung die übrigen Vorschriften beachtet werden, wie zum Beispiel das Vorliegen der Originalrechnung beim Empfänger.


