Nebenberuflich als Freiberufler oder Selbstständiger tätig werden

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 13. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Nebenberuflich als Freiberufler tätig werden

Nebenberuflich als Freiberufler tätig werden

Nicht jeder wagt den Sprung ins kalte Wasser, kündigt seinen festen Job und versucht, sich als Freiberufler über Wasser zu halten. Meist ist es sogar klüger, erst einmal im nebenberuflich als Freiberufler zu arbeiten und dann zu entscheiden, ob die Sache Hand und Fuß hat oder nicht. Wichtig ist jedoch auch bei einer Freiberuflichkeit in Teilzeit, dass bestimmte Dinge beachtet werden. So muss zum Beispiel die nebenberufliche Tätigkeit dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, der sein Einverständnis geben muss.

Hinweis: Lediglich, wenn damit die Konkurrenz seines Unternehmens bedient wird oder aus anderen, ähnlichen Gründen, kann er die Erlaubnis verweigern.

Eventuell wird die Nebenberuflichkeit auch angestrebt, weil sich so ein wenig Geld dazuverdienen lässt, was für Mütter oder überhaupt Eltern, die sich zu Hause um den Nachwuchs kümmern, durchaus interessant sein kann. Studenten können sich neben dem Studium einen – wenn auch noch kleinen – Platz auf dem Markt sichern und nach ihrem Abschluss durchstarten. Auch Rentner, die vielleicht noch nicht völlig zu Hause bleiben wollen, sind mit einer Freiberuflichkeit in Teilzeit gut beraten.

Einige grundlegende Dinge sollte aber auch der nebenberufliche Freiberufler kennen:

  • Wie errechne ich mein Honorar?
  • Wie akquiriere ich Kunden?
  • Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt?

Diese und weitere Fragen sollten schon zu Beginn der Selbstständigkeit geklärt werden, damit im jeweiligen Fall schnell und sicher gehandelt werden kann.

Erfahrungen vor dem Einstieg in die Freiberuflichkeit sammeln

Günstig ist es auf jeden Fall, vor dem Einstieg in die endgültige Selbstständigkeit, Erfahrungen zu sammeln. Eine Möglichkeit ist es, nebenberuflich als Freiberufler zu arbeiten. Hier können neben dem Hauptberuf, der dem Lohnerwerb dient, Erfahrungen und eventuell Referenzen sowie erste Kunden gewonnen werden. So stellt man auch sehr schnell fest, ob die Freiberuflichkeit als endgültige Variante in Frage kommt oder nicht. Auch bei einer nebenberuflichen Tätigkeit muss das Finanzamt informiert werden, das heißt, die Anmeldung muss dort per Formular erfolgen.

Nebenberuflich als Freiberufler kann auch tätig werden, wer ansonsten Hausfrau oder Hausmann ist. Es ist nicht zwingend nötig, einem Hauptberuf nachzugehen. Mit dem Nebenberuf werden lediglich Zusatzeinkünfte erzielt.

Nebenberuflich und die Krankenversicherung

Wer nebenberuflich als Freiberufler tätig ist, muss keine extra Krankenversicherung abschließen. Mindestens 50 Prozent des Einkommens müssen dafür aber aus dem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stammen. Auch, wenn die monatlichen Einnahmen 360 Euro nicht überschreiten, kann zum Beispiel die Familienversicherung bestehen bleiben. Hierfür überprüft aber die Krankenversicherung erst einmal, ob tatsächlich eine nebenberufliche Selbstständigkeit vorliegt.

Beachten Sie: Wer nebenberuflich als Freiberufler tätig ist, muss natürlich auch eine Gewinnermittlung anfertigen. Dies geschieht mit Hilfe des Formulars EÜR der Steuererklärung.

Die Steuer-Pauschale beim Nebenerwerb nutzen

Bei der vereinfachten Einnahmen-Überschuss-Rechnung kann es sinnvoll sein, von der Möglichkeit des pauschalen Absetzens von Betriebsausgaben Gebrauch zu machen. Denn nicht wenige Freiberufler haben kaum Betriebsausgaben, weil sie den Rechner nutzen, der ohnehin zu Hause steht und höchsten einige Fachbücher oder eventuell Software kaufen. Bei der Ansetzung der steuerlichen Pauschale können 25 Prozent der Einnahmen als Betriebsausgaben deklariert werden, maximal sind es 600 Euro pro Jahr.

Wer weiß, dass er diesen Betrag nicht erreichen würde, wenn die Ausgaben genau aufgeschlüsselt werden, sollte die Pauschale wählen. Es kann allerdings sinnvoll sein, die Ausgaben dennoch in jedem Jahr aufzuschreiben. So erhält man am Jahresende eine genaue Übersicht über die Ausgaben und weiß, ob sie über der möglichen Pauschale liegen oder nicht.

Nebenberuflich als Freiberufler starten

Übrigens kann es auch aus finanzieller Sicht sinnvoll sein, zuerst nebenberuflich als Freiberufler zu arbeiten. Denn dann fallen erst einmal die hohen Sozialbeiträge weg, die ansonsten von Beginn an zu zahlen wären. Diese werden schließlich auch dann fällig, wenn noch kaum Aufträge vorhanden sind und folglich auch das Honorar noch nicht so fließt, wie eigentlich erhofft. Anfangs ergeben sich noch recht lange unproduktive Zeiten, die überbrückt werden müssen und in denen es finanziell sehr eng werden kann.

Nebenberuflichkeit und das eigene Marketing

Wer nebenberuflich als Freiberufler selbstständig tätig und darauf angewiesen ist, neue Unternehmen als Auftraggeber einzuwerben, sollte sich wie ein hauptberuflich Tätiger um Werbung und Marketing Gedanken machen. Hilfreich kann es bereits sein, eine eigene Webseite im Internet einzurichten. Hier kann die Geschäftsidee präsentiert werden, es können Konditionen und Leistungen genau beschrieben werden. Außerdem können sich potenzielle Kunden ein Bild über den Anbieter einer Dienstleistung machen. Allerdings genügt es nicht, eine Webseite anzumelden und hier die Selbstständigkeit zur präsentieren – die Seite muss auch gefunden werden. Dies kostet Zeit und Geld.

Die finanziellen Kosten, die für Einrichtung und Pflege der Seite entstehen, können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Stundengrenzen für Nebenberufler

Wer nebenberuflich in der Elternzeit selbstständig arbeiten möchte, darf nicht mehr als 30 Stunden pro Woche tätig sein. Bis zu dieser Stundenzahl wird das Elterngeld nicht gekürzt. Auch für Studenten gilt hier eine Grenze, sie dürfen nicht mehr als 20 Stunden arbeiten. Ansonsten geht die Krankenkasse davon aus, dass sie zu viel Geld neben der Ausbildung verdienen und kündigen die Familienversicherung auf. Für Empfänger von Hartz IV ist wichtig, dass sie nicht mehr als 15 Stunden pro Woche tätig sind. Neben den reinen Stundengrenzen gibt es auch finanzielle Grenzen, die beachtet werden müssen.

Wichtig ist, dass Sie als Selbstständiger ausreichende Informationen einholen, ehe Sie mit der Beschäftigung nebenbei starten.

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Über den Autor

Autor
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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