Firmendepot oder Privatdepot?

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 20. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Geschäftsdepot
Geschäftsdepot

Nicht für jedes Unternehmen kommt das Geschäftsdepot infrage, denn Rücklagen werden meist klassisch gebildet, und zwar auf Tagesgeldkonten. Diese haben den Vorteil, dass das Geld hier jederzeit verfügbar ist und binnen eines Tages auf das Girokonto des Freiberuflers gezahlt wird. Wertpapiere bergen gewisse Risiken, die sich schon allein durch die Kursschwankungen ergeben.

Dennoch gibt es gute Gründe für ein Firmendepot. So braucht es beispielsweise ein solches Depot, um eine Unternehmensbeteiligung über Aktienzukäufe zu erlangen. Auch für die Vergabe von Fremdkapital an Tochterunternehmen und andere Unternehmen über Anleihekäufe ist das Depot unverzichtbar.

Tipp: Mithilfe eines Depotvergleichsrechners lassen sich die besten Anbieter finden, die kostengünstig sind und dennoch einen umfassenden Service offerieren.

Depots für Firmen: Konsequenzen für das Unternehmen

Selbstständige und Freiberufler müssen auf eine strikte Trennung von Privat- und Firmenvermögen achten. Dies gilt schon allein aus dem Grund, weil die Finanzbehörden bei einer unklaren Trennung in der Regel versuchen, das Vermögen dort zuzuordnen, wo es höher besteuert werden kann.

Bei einem Firmendepot fließen die Erträge dem Unternehmen zu und müssen bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit berücksichtigt werden. Die Besteuerung erfolgt damit auf der Basis, die für die Firma gilt, was bedeutet, dass neben der Einkommensteuer auch ggf. die Gewerbesteuer erhöht werden kann. Auch die IHK-Beiträge können sich nach oben korrigieren.

Wichtig ist daher, dass Sie als Selbstständiger oder Freiberufler auf verschiedene Dinge bei der Eröffnung eines Depots achten, unter anderem auf die Kosten. In der Regel fallen Verwaltungsgebühren für das Depot an, ein Handelskonto für binäre Optionen hingegen kann oft kostenfrei geführt werden. Auch die einzelnen Transaktionen der Wertpapiere kosten Geld. Hierin unterscheiden sich die Anbieter deutlich: Während einige die Ordergebühren vom Auftragsvolumen abhängig machen, sind die Gebühren bei anderen Anbietern immer gleich, egal, wie hoch der Auftragswert ist.

Das Depot als Privatperson

Selbstständige und Freiberufler geraten schnell in die Steuerfalle. Nun stellt sich die Frage, ob es nicht günstiger ist, das Depot als Privatperson zu eröffnen? Natürlich ist dies möglich und in den meisten Fällen sogar gewinnbringend. Zur Erklärung: Die Besteuerung der Erträge gilt auf der einen Seite für Zinserträge und Dividenden, auf der anderen Seite für Gewinne aus Spekulationsgeschäften. Die Konditionen für Unternehmen sind viel schlechter als für Privatpersonen, was übrigens auch bei Tagesgeldkonten der Fall ist.

Man nehme einmal das Beispiel der „60 Sekunden Optionen“: Die Erträge stellen steuerpflichtige Gewinne dar, weil mit Derivaten gehandelt wird. Dabei ist es unerheblich, ob als Basiswert die Aktie oder die Währung zugrunde gelegt wird.

Hinweis: Über die Steuererklärung können aber Verluste wieder gegengerechnet werden, wenn sie aus dem Handel mit binären Optionen resultieren.

Ein Depot als Privatperson zu eröffnen, kann um einiges günstiger sein als die Eröffnung über das Unternehmen – einzig aus dem Grund, dass die Besteuerung eine völlig andere ist. Die Erträge können dann auch im Rahmen einer Einlage an das Unternehmen geleitet werden.

Angebote und Vergleich Depot für Privatpersonen

Firmen und die Abgeltungssteuer

Ein Selbstständiger oder Freiberufler unterliegt ebenso der Steuerpflicht wie eine Privatperson. Lediglich die Art der Besteuerung bzw. die Vorgehensweise dabei ist eine andere. Kapitalerträge werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung zu den Unternehmenserträgen gezählt. Zinsen und Dividenden sind damit Verkaufserlösen gleichgestellt. Für das Unternehmen bedeutet das, dass es die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent der Erträge abführen muss. Dazu kommt noch die Gewerbesteuer, außerdem wird der IHK-Beitrag auf Basis der Gewinn-und-Verlust-Rechnung ermittelt.

Wenn auf der einen Seite ein Verlust für das Unternehmen durch den Handel mit Aktien entstanden ist, auf der anderen Seite jedoch ein Gewinn, müssen beide gegeneinander aufgerechnet werden.

Wenn der Verlust größer ist als der Gewinn, besteht die Möglichkeit des Fortschreibens des Betrags in das nächste Jahr. Zinserträge aus festverzinslichen Wertpapieren können aber nicht mit Verlusten aus dem Aktienhandel verrechnet werden.

Firmenkonten und Freistellungsaufträge

Unternehmen haben keine Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag für Erträge, die aus Kapitalanlagen stammen, einrichten zu lassen. Bei der Zinszahlung werden die Steuer auf Kapitalerträge sowie der Soli-Zuschlag automatisch einbehalten. Wichtig: Diese beiden Posten müssen bei der EÜR entsprechend verbucht werden. Als Betriebsausgaben sind sie nicht ansetzbar und das aus dem Grund, weil es sich um eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer handelt.

Liegt der persönliche Steuersatz des Freiberuflers bzw. Selbstständigen aber unter 25 Prozent, so kann die überzählig abgezogene Steuer erstattet werden. Bei einer GmbH oder AG wird der Steuersatz von 15 Prozent plus Soli-Zuschlag auf den Gewinn berechnet. Außerdem muss die Gewerbesteuer abgeführt werden.

Besteuerung des Depots bei einer KapitalgesellschaftBesteuerung beim Einzelunternehmen
Fünf Prozent der Dividendenzahlung werden als steuerpflichtige Einnahme angesehen. Das gilt, sofern das Unternehmen mindestens zehn Prozent der Aktien hält, von denen der Gewinn stammt. Auf den Gewinn werden 15 Prozent Körperschaftssteuer berechnet, dazu kommt der Soli-Zuschlag. Des Weiteren fällt die Gewerbesteuer an.Die Besteuerung erfolgt nach dem Teileinkünfteverfahren, wenn das Wertpapierdepot des Einzelunternehmers nicht eindeutig vom Firmenvermögen abgegrenzt wird. Damit bleiben vierzig Prozent der Gewinne steuerfrei, sechzig Prozent werden nach dem persönlichen Steuersatz angesetzt.

Depots und der IHK-Beitrag

Wie bereits erwähnt wurde, erhöht sich durch ein Firmendepot mitunter der Beitrag, der an die IHK zu zahlen ist. Die Gewinne aus dem Depot werden den Gewinne aus dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen gleichgestellt und erhöhen damit den Gesamtgewinn. Sie müssen folglich komplett versteuert werden und fließen in die Berechnung der Gewerbesteuer mit ein.

Bei einem Selbstständigen, der Mitglied der IHK ist, sind die Gewinne auch Bestandteil der Berechnung für die Mitgliedsbeiträge. Nicht zu vergessen, dass sich die Berechnungsgrundlage für den Beitrag erhöht, der an die gesetzliche Krankenkasse gezahlt werden muss. Gehören Kapitalanlagen nicht zum Firmenvermögen, sollten Einzelunternehmer daher tunlichst darauf achten, dass diese Geldanlagen streng getrennt werden.

Wie findet sich der beste Broker?

Für den Handel mit Wertpapieren bedarf es eines erfahrenen Brokers – ihn zu finden, grenzt allerdings schon fast an eine Wissenschaft. Die Angebote, die seitens der üblichen Banken und Sparkasse gemacht werden, sind längst nicht mehr wettbewerbsfähig. Die Direktbanken und Onlinebroker spielen heute eine weitaus größere Rolle. Soll ein Broker in die engere Wahl kommen, sollte er die folgenden Kriterien erfüllen:

Depotführung ist kostenlos möglichOrderkosten sind fixKosten deutlich unter denen von Filialbanken und Sparkassen
Hohe Anzahl von Fonds mit rabattiertem AusgabeaufschlagUnbeschränktes FondsuniversumTagesgeldkonto mit überdurchschnittlichem Zinssatz
Keine Kosten für ÄnderungenMöglichkeit des außerbörslichen HandelsZugriffsmöglichkeit auf ausländische Börsenplätze
Darstellung von KurszielenDarstellung aktueller MarktdatenVorhandensein eines kostenlosen Musterdepots

Umfassende Vergleiche der einzelnen Anbieter sind vor der Eröffnung eines Depots unbedingt empfehlenswert – schließlich fallen schon allein durch die Besteuerung hohe Kosten an. Allerdings ist hier natürlich Vorsicht geboten, weil sich im Internet viele schwarze Schafe tummeln. Wer keinerlei Erfahrung mit Onlinegeschäften hat, sollte sich daher an sichere Anbieter wenden, die notfalls etwas teurer sind – oder sich umfassend beraten lassen.


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Über den Autor

Autor
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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