Anlage EÜR: Was beinhaltet sie und was müssen Sie als Freiberufler beachten?
Letzte Aktualisierung am: 22. September 2024
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Steuern – für Freiberufler ein wichtiges Thema, aber nicht jedermanns Lieblingsgebiet. Hier scheint es nur so vor Formularen und Abkürzungen zu wimmeln. Eine davon ist die Anlage EÜR, kurz für Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Was ist darunter zu verstehen? Müssen Sie als Selbstständiger oder Selbstständige die Anlage EÜR ausfüllen und übermitteln? Wie funktioniert das? Alles, was Sie als Freiberufler zur Anlage EÜR wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis
Anlage EÜR im Überblick:
Bei der Anlage EÜR handelt es sich um ein Formular, das mit der Einkommensteuererklärung zusammen eingereicht wird. Durch es wird der im jeweiligen Jahr gemachte Gewinn ausgewiesen.
Die Anlage EÜR müssen alle Unternehmer und Unternehmerinnen abgeben, die keine Bilanzierung betreiben. Genauere Informationen finden Sie in diesem Abschnitt.
Die Anlage EÜR müssen Sie sogar prinzipiell nach § 60 Abs. 4 EStDV elektronisch über ELSTER an Ihr Finanzamt übermitteln. Außerdem ist eine Authentifizierung vorzunehmen. Mehr zu Ausnahmen von der elektronischen Abgabepflicht der Anlage EÜR erfahren Sie hier.
Anlage EÜR: Was ist das eigentlich?
Die Anlage EÜR (kurz für Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ist ein mehrseitiges Formular, das zur Steuererklärung gehört und der Gewinnermittlung dient. Es beinhaltet folgende Angaben:
- Allgemeine Angaben (z.B. Name, Steuernummer)
- Angaben zum Betrieb (z.B. Art und Rechtsform des Betriebs, etwaiges Betriebsende)
- Gewinnermittlung
- Ergänzende Angaben (Rücklagen und stille Reserven)
- Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen
Gegebenenfalls ist die Anlage EÜR um die Anlage AVEÜR (Anlageverzeichnis/Ausweis des Umlaufvermögens) und die Anlage SZE (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen) zu ergänzen. Das ist allerdings nicht bei allen Freiberuflern nötig.
Wer muss die Anlage EÜR abgeben?
Die Anlage EÜR muss von bestimmten Unternehmerinnen und Unternehmern zusammen mit der Einkommensteuererklärung abgegeben werden.
Nämlich von all denjenigen, die nach § 4 Abs. 3 EStG keine Gewinnermittlung durch Bilanzierung, sondern durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung betreiben.
- Als Freiberufler sind Sie nicht von der Bilanzierungspflicht betroffen.
- Anders sieht das für Kleingewerbetreibende und eingetragene Kaufleute aus, die mindestens 600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn im Jahr machen.
Freiberufler sowie Kleingewerbetreibende und eingetragene Kaufleute, die unter dieser Schwelle bleiben, können die einfache Buchführung nutzen und die Anlage EÜR einreichen.
Diese Schwelle gilt allerdings nicht für Kapitalgesellschaften wie die GmbH – diese sind von der Bilanzierungspflicht betroffen und können keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung betreiben.
Anlage EÜR: Abgabepflicht auch für Kleinstunternehmer?
Bis 2017 entfiel die Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR für Kleinstgewerbetreibende, deren jährliche Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro lagen.
Seit 2017 ist die Abgabe der Anlage EÜR allerdings auch für diese verpflichtend. Das bedeutet einen höheren Verwaltungsaufwand für Kleinstunternehmer.
Gibt es Ausnahmen zur Abgabepflicht?
Eine Ausnahme bezüglich der Abgabepflicht der Anlage EÜR betrifft nur ehrenamtlich Tätige, wenn deren Einnahmen aus dem Ehrenamt generell steuerfrei bleiben. In diesem Fall sind Sie nicht verpflichtet, die Anlage EÜR abzugeben.
Beispiel: Sie verdienen nebenberuflich als Leiter einer Jugendsportgruppe 2.000 Euro im Jahr. Solche Einkünfte sind nach § 3 Nr. 26 EStG bis zu einer Höhe von 2.400 Euro im Jahr steuerfrei. Deshalb sind Sie diesbezüglich nicht verpflichtet, eine Anlage EÜR beim Finanzamt einzureichen.
Über weitere Ausnahmen von der Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Anlage EÜR informiert der NWB Verlag.
Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine Methode zur Gewinnermittlung bei der einfachen Buchführung. Bei der einfachen Buchführung buchen Sie, anders als bei der Bilanzierung, auch doppelte Buchführung genannt, alle Einnahmen und Ausgaben nur auf ein Konto.
Sie können die Buchhaltung als Freiberufler mit einer EÜR-Vorlage in Excel und ELSTER selbst machen oder einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin hinzuziehen.
Welche Unterlagen brauche ich, damit ich die Anlage EÜR ausfüllen kann?
Um die Anlage EÜR auszufüllen müssen Sie zum einen allgemeine und betriebsbezogenen Angaben wie Steuernummer oder Art und Rechtsform des Betriebs machen. Der wichtigste und aufwändigste Faktor beim Ausfüllen der Anlage EÜR ist allerdings die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Dazu ist es nötig, dass Sie verschiedene Faktoren kennen, die sich auf die Betriebseinnahmen oder -ausgaben beziehen.
Wie ermittle ich meine Gewinne aus dem jeweiligen Jahr?
Um die Anlage EÜR ausfüllen zu können, müssen Sie Ihre Gewinne ermitteln. Dazu gehen Sie wie folgt vor:
- Sie tragen die Betriebseinnahmen ein. Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung gewählt haben, tragen Sie Ihren Gesamtumsatz in das Feld „Umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer“ ein, ohne die Umsatzsteuer zu berücksichtigen. Anderenfalls tragen Sie die Nettoeinnahmen ohne Umsatzsteuer in das Feld „Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen“ und die vereinnahmte Umsatzsteuer in das Feld „Umsatzsteuer“ ein.
- Sie ermitteln Ihre Betriebsausgaben und tragen diese ein. In der Anlage EÜR sind dafür verschiedene Posten aufgeführt. Manche Betriebsausgaben, wie Geschenke, sind nur beschränkt absetzbar.
- Sie ermitteln aus Einnahmen und Ausgaben Ihren steuerpflichtigen Gewinn.
Wichtig: Es gilt das Zufluss- bzw. Abflussprinzip. Wenn Sie die Anlage EÜR ausfüllen, kommt es darauf an, in welchem Jahr ein Betrag auf Ihrem Konto gelandet ist oder abgebucht wurde. Wann die Rechnung gestellt wurde, spielt keine Rolle. Auch hier gibt es allerdings zwei Ausnahmen:
- Eine Abschreibung beginnt bereits in dem Jahr, in dem Gegenstände für das Anlagevermögen zum ersten Mal genutzt werden.
- Werden regelmäßig wiederkehrende Zahlungen zum Jahreswechsel fällig, so werden zwischen dem 22.12. und dem 10.01. erfolgte Zahlungen dem Jahr zugerechnet, in das sie wirtschaftlich gehören. Beispielsweise gehört die Dezembermiete, die zum 01.01. gezahlt wurde, in den Dezember.
Anlage EÜR ausfüllen bei Betriebsaufgabe
Wenn Sie Ihren Betrieb im laufenden Jahr aufgeben, müssen Sie trotzdem eine Anlage EÜR für das Jahr – bis zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe – abgeben. Neben dem laufenden Gewinn müssen Sie auch Ihren Übergangsgewinn und den Aufgabegewinn versteuern.
- Der Übergangsgewinn deckt den betrieblichen Gewinn, den Sie bei Betriebsaufgabe bereits vereinbart, aber noch nicht erhalten haben.
- Der Aufgabegewinn ist der Gewinn, den Sie durch die Betriebsaufgabe gemacht haben. Dieser umfasst Einnahmen durch Veräußerung und/oder Überführung von Gütern ins Privatvermögen abzüglich der Kosten für die Transaktion.
Ich konnte die Anlage EÜR vollständig ausfüllen. Was nun?
Die ausgefüllte Anlage EÜR können Sie über ELSTER direkt elektronisch an das zuständige Finanzamt übermitteln. Eine Ausnahme von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung nach § 60 Abs. 4 EStDV kann nur auf Antrag und zur Vermeidung unbilliger Härten gemacht werden.
Vor der elektronischen Absendung ist es möglich, eine vollautomatische Plausibilitätsprüfung vorzunehmen. Dies ist sinnvoll, um etwaige Fehler noch rechtzeitig verbessern zu können. Für die elektronische Übertragung ist außerdem eine kostenlose Authentifizierung notwendig.
Quellen und weiterführende Links
- Elster.de
- § 60 Abs. 4 EStDV
- § 4 Abs. 3 EStG
- § 3 Nr. 26 EStG
Eine Antwort auf “Anlage EÜR: Was beinhaltet sie und was müssen Sie als Freiberufler beachten?”
Hallo, eine Frage: ich bin festangestellt und übe nebenbei eine freiberufliche Tätigkeit aus ohne Betriebsanmeldung. Muss ich Anlage S oder EÜR ausfüllen?
Gruß ds