Gründungszuschuss

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 9. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Gründungszuschuss
Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss (auch bekannt als “Gründerzuschuss”) kann die einzige Möglichkeit sein, sich als Existenzgründer auf die eigenen Beine zu stellen und so als Selbstständiger oder als Freiberufler erfolgreich an den Start zu gehen. Es ist allerdings wichtig, nicht so blauäugig an die Sache heranzugehen und zu erwarten, dass „das schon klappen wird“. Der Antrag auf den Gründungszuschuss muss ebenso gut vorbereitet werden, wie die eigentliche freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit an sich.

Nötige Schritte für die Gewährung des Zuschusses

Verschiedene Schritte sind nötig, damit der Gründungszuschuss gewährt wird. Hierbei kommt es unter anderem auf die Einhaltung von gesetzlichen Fristen an. Außerdem ist es wichtig, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Wer meint, er könnte sich aus einer festen Anstellung heraus als Freiberufler auf den Karriereweg machen, der irrt. Zumindest dann, wenn als finanzielle Unterstützung der Gründungszuschuss in Anspruch genommen werden soll. Mindestens für einen Tag muss der Anspruch auf ALG I bestehen.

Doch nicht nur der Gang zur Arbeitsagentur ist notwendig. Ein Businessplan muss durch den Freiberufler erarbeitet werden, wenn der Gründungszuschuss beantragt werden soll. Teilweise wird die Teilnahme an einer Gründungsberatung oder an einem Existenzgründerseminar vorausgesetzt. Außerdem müssen verschiedene andere Stellen aufgesucht werden, so zum Beispiel die fachkundige Stelle, die den Businessplan überprüft und einschätzt, ob dieser erfolgversprechend ist oder nicht.

Hürden und Hindernisse beim Gründungszuschuss

Auf dem Weg hin zum erfolgreichen Freiberufler können einige Hürden und Hindernisse auftreten. Einige solcher präsentieren sich im Zuge der Beantragung des Gründungszuschusses. Dieser ist nämlich keine Pflichtleistung mehr, sondern die Bewilligung liegt im Ermessen des Arbeitsvermittlers. Damit dieser von einem möglichen Erfolg überzeugt ist, muss wirklich alles stimmen.

Und wenn doch ein Ablehnungsbescheid ins Haus flattert? Dann gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und einen Widerspruch einzulegen. Dieser muss gut formuliert sein, damit er nicht nach „Massentext“ aussieht und das persönliche Engagement des angehenden Freiberuflers oder Selbstständigen deutlich wird. Mit diesem Ratgeber sollen Ihnen einige Fragen in Bezug auf den Gründungszuschuss genommen werden. Für den Fall, dass nach dem Lesen dieser Seiten immer noch Unklarheiten bestehen, bieten sich die „Fragen und Antworten zum Gründungszuschuss“ an. Hier sind noch einmal einige Details rund um den Gründungszuschuss genannt, die den bürokratischen Weg erleichtern sollen.

Voraussetzungen in 2017

Wer für seine Existenzgründung in 2017 einen Gründungszuschuss erhalten will, muss dafür verschiedene Voraussetzungen erfüllen. So gilt, dass die Förderung nur derjenige erhält, für den es keine offenen und vermittelbaren Stellen gibt. Es muss ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen bei der Antragstellung bestehen.

Für die Antragstellung selbst ist ein Businessplan inklusive eines Lebenslaufs vorzulegen, außerdem muss eine positive fachkundige Stellungnahme dargebracht werden. Für Freiberufler gilt, dass sie sich beim Finanzamt gemeldet haben müssen (siehe hierzu unsere Beiträge: Anmeldung beim Finanzamt). Arbeitslose, die ein Unternehmen eröffnen wollen, müssen die Gewerbeanmeldung vorweisen. Nun muss der Antrag nur noch durch die Bundesagentur für Arbeit positiv geprüft werden.

Argumente für die Ablehnung

Wer sein Recht auf den Zuschuss bekommen will, sollte über die wichtigsten Gründe, die die Finanzierung für ein Gründungsvorhaben zum Scheitern gebracht haben, kennen. Geht die Agentur für Arbeit davon aus, dass der Gründer vermittelbar ist, wird sie den Antrag ablehnen. Ein nicht tragfähiges Geschäftskonzept wird ebenfalls zur Ablehnung. Umgekehrt kann es sein, dass das Geschäftskonzept so tragfähig erscheint, dass der Gründer einen Zuschuss scheinbar gar nicht braucht. Es gilt daher, einen Mittelweg zu finden.

Hinweis: Eine professionelle Beratung kann hier schon die eine oder andere Schwachstelle, die den Weg in die Gründung verbauen wird, aufdecken.

Empfehlung: Wer eine Selbständigkeit aus der Arbeitslosigkeit starten möchte, sollte zur Absicherung genügend Aufträge von Unternehmen aus der Wirtschaft und Industrie für Monate im Voraus erhalten haben..




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Über den Autor

Autor
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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