Rechnung ohne Umsatzsteuer

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 24. September 2023

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Rechnung ohne Umsatzsteuer
Rechnung ohne Umsatzsteuer

Es gibt verschiedene Berufsgruppen, die Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen dürfen. Das heißt, hier werden nur die reinen Rechnungsbeträge aufgeführt, eine Ausweisung von Steuern erfolgt nicht. Lediglich der Hinweis auf den Grund des Verzichts auf die Ausweisung sollte, zumindest bei Kleinunternehmern, erfolgen. Andernfalls zieht das unnötige Fragen seitens der Kunden nach sich.

Umsatzsteuerbefreiung bei Kleinunternehmern

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Kleinunternehmer sind diejenigen, die im ersten Jahr ihres Geschäfts nicht mehr als 17.500 Euro verdienen, im Jahr darauf nicht mehr als 50.000 Euro. Wurde das Geschäft nicht zum Beginn des Jahres gegründet, so müssen die Summen entsprechend hochgerechnet werden. Der Freiberufler oder Selbstständige braucht nun auf seiner Kleinunternehmer-Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen, er führt dafür den Hinweis auf die Befreiung von der Steuer nach dem Umsatzsteuergesetz an.

Jedem Kleinunternehmer steht aber das Recht zu, auf die Umsatzsteuerpflicht per formlosen Antrag beim Finanzamt zu optieren (siehe Musterschreiben Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung)

Umsatzsteuerbefreiung für Freiberufler

Verschiedene Freiberufler unterliegen der generellen Umsatzsteuerbefreiung. So sind hier zum Beispiel Ärzte und Zahnärzte zu nennen, auch Heilpraktiker und Hebammen kommen hinzu. Vertreter von Bausparkassen oder Versicherungsmakler sowie Menschen, die Leistungen in der Jugendhilfe oder Jugendarbeit erbringen, müssen keine Umsatzsteuer aufführen. Außerdem sind diejenigen von der Umsatzsteuerpflicht befreit, die einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen und sich hier zum Beispiel in der Pflege oder in einer Gewerkschaft engagieren.

Die Einnahmen, die die betreffenden Berufsangehörigen erzielen, sind von Vornherein von der Umsatzsteuer befreit.

Umsatzsteuerbefreiung in Einzelfällen

In einzelnen Fällen kann eine Umsatzsteuerbefreiung auf Antrag vorgenommen werden. Dafür müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein und selbige müssen von einer Behörde bestätigt werden.

Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für:

  1. Freiberufliche Lehrkräfte die einen berufs- und prüfungsvorbereitenden Unterricht erteilen
  2. Künstler, Theaterzugehörige und Tänzer
  3. Musiker, die in Gruppen oder als Solisten arbeiten

Zu beachten: Es müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein, damit diese Berufszugehörigen ohne Ausweisung der Umsatzsteuer tätig werden dürfen.

Sie sind dann ebenso, wie die beiden vorher genannten Gruppen, berechtigt, Rechnungen mit einfachen Beträgen auszustellen.

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Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.

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Über den Autor

Autor
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

2 Antworten auf „Rechnung ohne Umsatzsteuer“

Susanne H sagt:

Hallo Herr Busch, danke für den interessanten Artikel. Ich möchte ab März für ein soziales Theaterprojekt(hauptsächlich für Kinder/Jungendliche)freiberuflich arbeiten. Die Aufgaben wären hauptsächlich Pressearbeit und freies Texten für die diversen Plattformen (Online-Blog etc.). Das Theater ist von der Umsatzsteuer generell befreit, heißt ich stelle eine entsprechende Rechnung rein mit meinem Honorar ohne Umsatzsteuer? Welche Nachteile ergeben sich für mich als Freiberufler dadurch oder kann ich das problemlos annehmen?

Hallo Susanne, von der Umsatzsteuer befreit ist man nur, wenn man selbst in § 4 UStG aufgeführte umsatzsteuerfreie Leistungen erbringt – Pressearbeit gehört nicht dazu. Da wir die Hintergründe nicht kennen, sollten Sie einen Steuerberater fragen.

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