Anmeldung beim Finanzamt

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 24. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Anmeldung beim Finanzamt
Anmeldung beim Finanzamt

Sobald Sie eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, sind Sie verpflichtet, sich beim Finanzamt steuerlich anzumelden. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie innerhalb kurzer Zeit Ihre Steuernummer, die Sie für Ihre Rechnungen benötigen. Um Ihnen die Anmeldung zu erleichtern, hält Ihr Finanzamt hierfür einen Vordruck bereit, den Sie aus dem Internet herunterladen können.

Um Ihnen das vollständige und richtige Ausfüllen des Vordrucks zu erleichtern, haben wir für Sie fünf Artikel (siehe bitte rechte Spalte) mit detaillierte Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens verfasst.

Labyrinth - Ausweg suchen - Problemlsung

Tipp: Um später hohe Steuernachzahlungen zu vermeiden, ist Ihre möglichst genaue Einschätzung der voraussichtlichen Umsätze und eine angemessene Gewinnprognose besonders wichtig.

Formular zur steuerlichen Erfassung

Wenn Sie als Freiberufler für Unternehmer in EU-Staaten tätig werden, ist zusätzlich der formlose Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Indentifikationsnummer zu stellen. Hierbei wird über den Formularserver der Bundesfinanzverwaltung ein entsprechendes Internet-Formular zur Verfügung gestellt, über das eine vollautomatisierte Beantragung ermöglicht wird.

Anmeldung als Freiberufler beim Finanzamt

freiberufler treffer

Wenn das Finanzamt von “Freiberufler” spricht, dann sind damit in aller Regel die klassischen freien Berufe gemeint. Eine eindeutige Definition freiberuflicher Tätigkeiten liefert das Einkommensteuergesetz allerdings nicht. In dessen Paragraf 18 gibt es lediglich eine Liste von “Katalogberufen“, auf der sich akademische Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten oder Steuerberater finden. Die Rechtssprechnung hat aber zu einer Anerkennung vieler den Katalogberufen ähnlicher Berufe als Freie Berufe geführt. Freiberufliche Journalisten, Texter, Übersetzer, Dolmetscher, Lektoren werden von den Finanzämtern als Freie Berufe behandelt.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.

Diese Hinweise und Tipps zum Antrag und Formular stammen vom


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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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