Honorar als Stundensatz oder Tagessatz

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 12. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Honorar als Stundensatz oder Tagessatz
Honorar als Stundensatz oder Tagessatz

Grundsätzlich hat der Freiberufler die Wahl, ob er einen Stundensatz oder einen Tagessatz für sein Honorar veranschlagt. Beides hat seine Vor- und Nachteile. Der Stundensatz zum Beispiel lässt sich sehr genau abrechnen. Ein Auftrag nahm sieben Stunden Zeit in Anspruch, also werden sieben Stunden abgerechnet. Außerdem hat der Stundensatz den Vorteil, dass die Summe, die dem Auftraggeber im Angebot präsentiert werden kann, niedriger scheint.

Natürlich sind es in der Summe beispielsweise sieben Stunden mal einen Stundensatz von 53 Euro, macht 371 Euro.

Die psychologische Wirkung der Zahl 53 im Gegensatz zu der Endsumme ist aber nicht zu vernachlässigen. Im Gegensatz dazu verleitet es viele Auftraggeber eher zu einem Wunsch nach Honorarverhandlungen, wenn sie gleich zu Beginn die Summe des Honorars gerechnet am Tagessatz sehen.

Der Tagessatz liegt vielleicht bei 400 Euro, eine Summe, vor der manch Auftraggeber schon zurückschrecken mag. Für den Freiberufler wiederum liegt der Vorteil im Tagessatz, dass er bei der Annahme des Auftrages mit der Arbeitszeit von zwei Tagen (bei acht Stunden Arbeit pro Tag) vielleicht nur 14 Stunden zur Erledigung benötigt. Der Auftraggeber wird in der Regel dennoch für die vollen zwei Tage, also für 16 Stunden, zur Kasse gebeten. Solche Aufträge sind es unter anderem, die die eigentlich unproduktive Zeit der Erstellung von Angeboten und der Kundenakquise überbrücken können.

Gut bezahlte Aufträge sind es, die unrentable Projekte wieder auffangen können, wie sie hin und wieder nun einmal vorkommen. Wenn ein Auftrag einfach gern übernommen wird, ohne dass dabei konkret auf das mindestens zu erbringende Honorar geachtet wird, rentiert sich so etwas finanziell nicht. Andere Aufträge müssen den Verlust des Honorars dann wieder wett machen.

Mit der Abrechnung nach Stunden oder Tagen lässt sich sehr gut feststellen, wie viel Zeit tatsächlich in einen Auftrag investiert wurde und was damit verdient wurde.

Nach Tagen gerechnet kann ein Auftrag lukrativ erscheinen, wenn zum Beispiel fünf Tage lang ein Auftrag bearbeitet wurde. Wird pauschaler Preis etwa von 1200 Euro vereinbart, so erscheint das zwar hoch, nach Stunden gerechnet ergibt sich aber nur ein Stundensatz von 30 Euro.

Der Stundensatz ist immer lukrativer als ein Pauschalhonorar

Wäre hingegen der Stundensatz als Honorar vereinbart worden, so hätten sich bei einem Satz von 53 Euro pro Stunde schon 2120 Euro ergeben, bei einem Tagessatz von 400 Euro immerhin 2000 Euro. Hier zeigt sich, dass es zwar von Fall zu Fall zu betrachten ist, ob Pauschalhonorar oder Stunden- bzw. Tagessatz vereinbart werden, letztere in den meisten Fällen aber finanziell gesehen für den Freiberufler lukrativer sind.




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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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