Kreditkarten-Vergleich: Welche Kreditkarte ist für Freiberufler & Selbständige geeignet?

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 20. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Kreditkarten-Vergleich
Kreditkarten-Vergleich

Neben den Grundleistungen eines Kontos für Freiberufler, wie zum Beispiel die Möglichkeit der Online-Überweisungen oder den Kontostand über das Internet abrufen zu können, möchten viele freiberufliche Kunden auch eine Kreditkarte nutzen können. Auch wenn der Emittent der Kreditkarte und die das Girokonto führende Bank nicht identisch sind, so setzt die Nutzung einer Kreditkarte dennoch immer das Vorhandensein eines Girokontos voraus, denn die getätigten Verfügungen werden natürlich später dem Girokonto belastet.

Es gibt mittlerweile einige Banken, die eine Kreditkarte ohnehin nur in Verbindung mit der gleichzeitigen Eröffnung eines Girokontos anbieten. Und sollten die Kreditkarten dennoch separat und losgelöst von Ihrem Geschäftskonto ausgegeben werden, beantragen Sie als Privatperson eine Kreditkarte. Hier gibt es eine Vielzahl von Kreditkarten-Anbietern, die Sie vergleichen können:

Geschäftskontovergleich mit Kreditkarten-Vergleich

Bitte selektieren Sie unbedingt bei dem untenstehenden Rechner die Zusatzoption “Kreditkarte”.

Wer kann eine Kreditkarte zum Konto bekommen?

Nicht jeder Freiberufler, der ein Konto bei der Bank führt, kann auch eine Kreditkarte bekommen.Die sogenannten „echten“ Kreditkarten, also die Kreditkarten mit eingeräumtem Verfügungsrahmen, werden nämlich nur an Kunden vergeben, die über eine ausreichende Bonität verfügen. Das können natürlich auch Freiberufler sein, die dann von der Bank auch einen „normalen“ Kredit erhalten würden. Geachtet werden sollte bei der Kreditkarte zum Freiberufler-Konto vor allem auf die Gebühren, die in Form der Jahresgebühren oder/und der Gebühren bei Kreditkarten-Nutzung anfallen können.

Hinweis: Immer mehr Banken verzichten heute auf die Jahresgebühren, wenn die Kreditkarte zusammen mit dem Girokonto beantragt wird.

Auch bezüglich der Gebühren für Barverfügungen im Nicht-Euro-Ausland gibt es durchaus Unterschiede zwischen den Banken. Interessant zu wissen ist auch, dass einige Banken für Guthaben auf dem Kreditkartenkonto eine Verzinsung anbieten.

Für welche Kreditkarte sollte sich der Freiberufler entscheiden?

Falls eine Kreditkarte zum Konto genutzt werden kann stellt sich die Frage, auf welche Art von Kreditkarte die Entscheidung fallen soll. Zunächst kann zwischen „echten“ Kreditkarte, also Karten mit integriertem Kreditrahmen, und den „unechten“ Kreditkarten unterschieden werden.

Diese sind auch als Prepaid-Kreditkarten bekannt und verfügt werden kann nur über ein vorhandenes Kartenguthaben. Im zweiten Schritt wäre zu überlegen, ob die Kreditkarte noch mehr „können“ soll, als zum Zahlen im In- und Ausland und/oder zum Bargeld verfügen genutzt zu werden. Da die meisten Banken verschiedene Kreditkarten anbieten, hat man auch als Freiberufler meistens eine Auswahl. So gibt es beispielsweise Premium-Kreditkarten, die zusätzlich Versicherungen und/oder Rabatte bei Kooperationspartnern enthalten, dafür aber eine höhere Jahresgebühr als die „einfachen“ Kreditkarten aufweisen.

Vergleichen Sie die Vorteile der Kreditkarte

Über eine Kreditkarte kann ein Freiberufler einen kurzfristigen Kredit erhalten. Bei Anschaffungen wird die Kreditkarte belastet. Die Zahlung ist getätigt, auf dem Geschäftskonto erscheint diese jedoch noch nicht. Das hier befindliche Geld kann daher erst einmal weiter wie geplant eingesetzt werden. Das Konto des Freiberuflers wird erst mit der Abrechnung der Kreditkarte belastet, was in der Regel einmal im Monat der Fall ist. Es gibt sogar Banken, die bieten eine quartalsweise Abrechnung an. Das schafft einen gewissen finanziellen Spielraum.

Vergleichen Sie die Nachteile der Kreditkarte

Viele Freiberufler sehen in der Kreditkarte eine Möglichkeit, Anschaffungen trotz eines finanziellen Engpasses zu realisieren. Darin liegt natürlich die Gefahr, mehr Geld auszugeben, als eigentlich vorhanden ist.

Denn irgendwann kommt die Abrechnung auf jeden Fall und der ausgegebene Betrag wird mit einem Schlag gebucht. Der Kredit, der über die Karte gewährt wird, ist immer nur kurzfristig. Dafür ist er aber kostenfrei. Sinnvoll ist es, sich einen vergleichsweise niedrigen Kreditrahmen seitens der Bank einräumen zu lassen. So kann sichergestellt werden, dass der fehlende Betrag mit der Abrechnung ausgeglichen werden kann.

Voraussetzungen für eine Kreditkarte

Wer als Freiberufler eine Kreditkarte beantragen will, muss nur drei Voraussetzungen dafür erfüllen: Er muss seine Wohnsitz in Deutschland haben, volljährig sein und die Kriterien zur Bonität erfüllen. Welche Kriterien das genau sind, ist abhängig von der jeweiligen Bank. Außerdem gibt es Unterschiede je nachdem, ob eine Standardkarte oder eine Premiumkarte beantragt wird. Eine Premiumkarte zu beantragen setzt deutlich höhere Anforderungen an die Bonität voraus. Wichtig ist hier, dass ein ausreichendes Einkommen nachgewiesen werden muss, denn die Kreditkarte wird monatlich oder quartalsweise – teilweise auch halbjährlich – ausgeglichen. Es wird also ein bestimmter Kreditrahmen eingeräumt.

Das Einkommen des Freiberuflers muss mindestens diesen Kreditrahmen betragen. Nun kann kein Freiberufler bis auf den Euro genau sagen, wie viel Einkommen er wann haben wird. Es schwankt und es kann sogar sein, dass in einem Monat gar keine Honorare fließen, weil ein großer Auftrag eben erst im Monat darauf beendet sein wird. Der Bank gegenüber muss dann nachgewiesen werden, dass man dennoch in der Lage ist, die Kreditkarte auszugleichen. Zudem sollte kein negativer Eintrag in der Schufa vorliegen. Ist dort ein Kredit eingetragen, der regelmäßig bedient wird, kann sich das aber wiederum positiv auswirken.

Bonität des Freiberuflers reicht nicht aus

Entscheidet die Bank, dass die Bonität für die Vergabe einer Kreditkarte nicht ausreichend gegeben ist, dann ist es möglich, eine Karte auf Basis eines Guthabens zu erhalten. Das Prinzip dabei ist einfach und ähnelt dem einer Prepaidkarte für das Handy. Auch hier wird ein Guthaben aufgeladen, erst dann kann das Geld ausgegeben werden. Der Einsatz einer solchen Kreditkarte ist aber nicht beschränkt und kann ebenso erfolgen, wie der einer normalen Karte.

Kreditkarte muss nicht bei der Hausbank beantragt werden

Die Kreditkarte muss nicht zwingend bei der eigenen Hausbank beantragt werden, sie ist praktisch überall erhältlich. Sinnvoll ist es, vor der Beantragung einen Vergleich der Anbieter durchzuführen, denn die Kosten für eine Kreditkarte sind unterschiedlich. Es gibt die kostenlosen Kreditkarten, dann aber auch die, für die bis zu 100 Euro im Jahr als Gebühr fällig werden. Der Durchschnitt der Karten bewegt sich bei einer Jahresgebühr von etwa 20 Euro.

Hinweis: Die weiteren Leistungen, die mit der Karte geboten werden, sollten bei dem Vergleich ebenfalls eine Rolle spielen, denn auch wenn höhere Gebühren für die Kreditkarte anfallen, so kann es dennoch sein, dass sich mit den übrigen Leistungen wieder Geld sparen lässt.


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Über den Autor

Autor
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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