Einige weitere Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung


Zu Ihrer ergänzenden Information:
- Wer ist gesetzlich pflichtversichert?
- Vergleich gesetzlicher Krankenkassen
- gesetzliche Krankenkassen-Leistungen
- Sonderleistungen der Kassen
- Wahltarife gesetzlicher Krankenkassen
- freiwillig in gesetzlicher Kassekasse
- Ein Muss: Krankenversicherungsschutz
- Pflegeversicherung

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Kann ich als Freiberufler in die gesetzliche Krankenkassen?
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Wann ist die gesetzliche Krankenkasse für Freiberufler sinnvoll?

Der Freiberufler profitiert in erster Linie von den Angeboten der gesetzlichen Kassen, wenn er selbst Familie hat.
Als Beispiel:
Der Mann arbeitet freiberuflich als Lektor und zahlt seine eigenen Beiträge für die Krankenversicherung.
Seine Frau ist zu Hause, sie hat kein Einkommen, und kümmert sich um die beiden Kinder.
So können die Ehefrau und beide Kinder kostenfrei mitversichert werden.

Bei einer privaten Krankenversicherung müsste jedes Familienmitglied extra versichert werden und eigene Beiträge zahlen, was in Bezug auf die Kosten nicht günstig ist.
Für den Freiberufler lohnt sich die gesetzliche Krankenversicherung aber auch in dem Fall, wenn er über die Künstlersozialkasse zu versichern ist.

Dann kann er nämlich Geld sparen. Er zahlt nur die Hälfte der fälligen Beiträge, die prozentual von seinem Gewinn berechnet werden. In der Regel liegen diese Beiträge deutlich unter denen, die bei einer privaten Krankenkasse zu tragen wären.
Ist der Freiberufler älter, ist die gesetzliche Kasse ebenfalls die bessere Wahl, denn hier sind die Beiträge nicht altersabhängig. Weibliche Freiberufler profitieren zudem, wenn sie schwanger werden, denn bei der gesetzlichen Kasse können sie ein Mutterschaftsgeld bekommen, außerdem sind die Beiträge nicht vom Geschlecht abhängig.

Zur persönliche Absicherung zählt zu allererst eine Versicherung für den Krankheitsfall. Hier kommt eine gesetzliche Krankenversicherung in Frage, deren Leistung sich bei Bedarf gut mit einer Krankenzusatzversicherung erweitern lässt. Freiberufler haben jedoch auch die Möglichkeit eine private Krankenversicherung zu wählen und profitieren hier oft von besseren Leistungen bei günstigeren Beiträgen.

Die gesetzliche Krankenversicherung für Freiberufler

Die gesetzliche Krankenversicherung ist solidarisch organisiert.


Alle Mitglieder haben Anspruch auf dieselben Leistungen, die Beiträge für die Krankenkasse richten sich aber nach dem Einkommen der Versicherten.

Als Freiberufler können Sie in die private Krankenversicherung wechseln

Wir vergleichen für Sie eine Vielzahl von Tarifen verschiedener Anbieter und bieten Ihnen diejenigen Produkte an, die am besten zu Ihrer persönlichen Situation passen.
Weiter unten auf dieser Seite können Sie einen Vergleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen durchführen.



Wer viel verdient, zahlt deshalb für die gleichen Leistungen mehr und finanziert so die Leistungen für die schlechter Verdienenden und große Familien mit.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, jeden aufzunehmen, der die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Pflichtversichert sind lediglich Landwirte, Künstler und Publizisten (Künstlersozialkasse).

Für alle anderen Freiberufler ist die freiwillige Versicherung möglich, wenn sie zuvor pflichtversichert waren oder wenn sie erstmals eine Beschäftigung aufnehmen und wegen Überschreitung der Pflichtversicherungsgrenze versicherungsfrei sind.

So besteht im Regelfall nur zu Beginn einer freiberuflichen Tätigkeit die Option für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung.

Sie können grundsätzlich zwischen allen gesetzlichen Krankenversicherungen wählen. Ein Wechsel der Kasse ist eigentlich jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich.


Wenn Sie aber gerade in eine neue Krankenversicherung gewechselt haben, müssen Sie allerdings 18 Monate warten.

Wer nicht auf spezielle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung angewiesen ist, kann seine Krankenkasse nach dem günstigsten Beitragssatz auswählen.

Einsparungen beim Wechsel der Krankenkasse

Wie viel Sie mit dem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse sparen können, können Sie beispielsweise mit dem Finanz-Rechner von der Stiftung Warentest ausrechnen. Bis über 1.000 Euro Ersparnis pro Jahr sind drin!

Ca. 5 % der Leistungen können die Krankenkassen entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen selbst bestimmen.

Demnach kann eine gesetzliche Krankenkasse ihren Mitgliedern bestimmte Leistungen anbieten, muss dies aber nicht. Die momentan bis zu 20 möglichen zusätzlichen Leistungen reichen von Akupunktur bis hin zu Yoga. So entsteht eine Vielfalt, die der Einzelne häufig nicht mehr überblicken kann.

Große Unterschiede zwischen den Krankenkassen gibt es im Bereich der alternativen Heilmethoden und Naturheilverfahren.

Von den insgesamt neun Behandlungsarten fragen die Versicherten am häufigsten die Akupunktur nach.
Diese wird auch von vielen Kassen im Rahmen von Modellvorhaben oder nach einem Einzelantrag bezahlt. So erstatten zum Beispiel viele Krankenkassen die Kosten von bis zu zehn Akupunktur-Behandlungen im Jahr bei chronischen Kopf-, Rücken- oder Gelenkschmerzen. Einige Kassen setzen allerdings voraus, dass die vorangegangene schulmedizinische Behandlung erfolglos war. Meist muss auch ein Kassenarzt, welcher über eine Zusatzqualifikation verfügt, die Behandlung vornehmen.

Die alternative Krebstherapie bieten über 30 Kassen, darunter Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), die Techniker Krankenkasse (TK) und viele Betriebskrankenkassen (BKK) im Rahmen einer vertragsärztlichen Behandlung, wenn es sich um eine anerkannte Methode handelt. In der Regel wird jedoch jeder Fall einzeln geprüft.