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Berufsunfähigkeit absichern
Die BU ist für Freiberufler existenziell.Jetzt vergleichen und beraten lassen:
Ausfüllhilfe zum Fragebogen
zur steuerlichen Erfassung
Mit diesen Hinweisen zum Ausfüllen des Fragebogens möchten wir Ihnen die Anmeldung beim Finanzamt erleichtern:
1. Allgeine Angaben im
Fragebogen zur steuerliche Erfassung
2. Angaben zur freiberuflichen Tätigkeit
3. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen
4. Anmeldung der Lohnsteuer
5. Anmeldung der Umsatzsteuer
Dies sollten Sie sicherlich noch wissen:
- Unterschied Umsatzsteuer, Vorsteuer, Mehrwertsteuer
- der Gewinn des Freiberuflers
- Vorteil Vorsteuerabzug
- Kleinunternehmerregelung
Angaben zur freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt
Nach den allgemeinen Angaben werden weitere Informationen abgefragt, die die freiberufliche Tätigkeit betreffen, welche ausgeübt werden soll.
Hier muss Auskunft über die Art der Tätigkeit z. B. Lektorat, Dolmetscher oder Grafiker an sich gegeben werden, auch werden Fragen zum Umfang der Tätigkeit gestellt.
Das Finanzamt schätzt daraufhin ein, ob es sich um eine haupt- oder eine nebenberufliche Tätigkeit handelt.
Zudem soll ein Name für das Unternehmen angegeben werden.
Dieser kann frei gewählt werden, er muss aber deutlich zuzuordnen sein.
Daher sollte der Name des Inhabers mit angegeben werden.

Hinzu kommt die postalische Anschrift des Unternehmens.
Die Büro- bzw. Betriebsadresse ist anzugeben
Wer also ein Büro angemietet hat, trägt hier die Adresse ein.Damit später die eventuell zu zahlenden Steuern berechnet werden können, muss eine Kopie des Mietvertrages angefügt werden.
Das hat den Hintergrund, dass das Finanzamt von Vornherein die ungefähren Ausgaben des Freiberuflers einschätzt und die geschätzten Betriebseinnahmen dagegen setzt.
So entsteht am Ende eine Summe, von der mögliche Steuern berechnet werden können, muss eine Kopie des Mietvertrages angefügt werden.
Befindet sich das Büro im eigenen Haushalt und muss demzufolge keine Miete abgeführt werden, so ist natürlich auch keine Kopie des Mietvertrages nötigt. Werden mehrere Betriebsstätten unterhalten, so müssen sämtliche Adressen aller Betriebsstätten angegeben werden.
Für den Freiberufler wird der folgende Punkt meist nicht relevant sein, aber für einen Selbstständigen kann das eher der Fall sein:
Wird eine Geschäftsleitung eingesetzt, so muss auch deren Anschrift angegeben werden. Ein Freiberufler gilt nur als solcher, wenn er selbst die Verantwortung für seine Unternehmung innehat, das heißt, ein Geschäftsführer könnte zwar eingesetzt werden, dieser dürfte dann aber keine umfassenden Befugnisse haben – ein Widerspruch an sich. Ansonsten wird der Freiberufler als Selbstständiger oder Gewerbetreibender eingestuft.
Neugründung oder Übernahme eines Betriebes ist zu erklären
Teilweise kann es auch sein, dass das neue Unternehmen aus einem vorigen hervorgegangen ist.Ist das der Fall, muss die vorige Anschrift des Unternehmens angegeben werden, auch die alte Steuernummer wird abverlangt.
So wird die Zuordnung erleichtert. Außerdem sind bei einer Umwandlung oder Verlegung des Unternehmens die entsprechenden Verträge dem Formular zur Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beizulegen.


