Kompaktkurs - Existenzgründung
Ein Kompaktkurs bietet Ihnen schnell das nötige Wissen, um erfolgreich in die Selsbtständigkeit zu starten.
Vergleich privater Krankenversicherungen
Hier erhalten Sie als Existenzgründer einen kostenlosen und unverbindlichen Vergleich:
Gründungszuschuss
Hier erfahren Sie in Buchform welche Gründungsförderung Sie von Arbeitsagenturen und anderen Förderstellen wie KfW erhalten könne. Nutzen Sie die Ausfüllhilfen und Checklisten des Buches, um schnell und sicher an den Gründungszuschuss zu gelangen.
Gründungszuschuss und Einstiegsgeld: Erfolgreich selbständig mit Geld vom Staat
Die einzelnen Schritte
1. Beschaffen Sie sich vor der Gründung bei Ihrer Arbeitsagentur den Antrag auf Gründungszuschuss2. Füllen Sie diesen Antrag aus und reichen diesen mit Ihrem Businessplan - möglichst persönlich - bei Ihrer Agentur für Arbeit an.
3. Melden Sie sich als Freiberufler beim Finanzamt an. Dazu gibt es beim Finanzamt das Formular "Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit oder gewerblichen Tätigkeit".
Der Gründungszuschuss für Freiberufler
Arbeitslose, die sich als Freiberufler selbstständig machen wollen, erhalten zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit den sogenannten Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit.
Dieser Zuschuss fasst die bisherigen Einzelmaßnahmen, das Überbrückungsgeld und den Existenzgründungszuschuss (Ich-AG), zusammen.
Die Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit wurde neu gestaltet.
Die sog. „Ich-AG“ (Existenzgründungszuschuss, § 421l SGB III) und das Überbrückungsgeld (§ 57 SGB III) wurden zum 1. August 2006 durch den Gründungszuschuss ersetzt.
Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, haben zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Anspruch auf einen Gründungszuschuss.
Ein direkter Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich.
Der Gründungszuschuss wird geleistet, wenn der Arbeitnehmer bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III hat oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SGB III beschäftigt war.
Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit müssen Gründerinnen und Gründer noch über einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen verfügen.
Außerdem müssen sie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen. Bei begründeten Zweifeln an diesen Kenntnissen und Fähigkeiten kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung von Existenzgründungen verlangen.
Eine fachkundige Stelle muss das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen. Fachkundige Stellen sind insbesondere berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet. Für neun Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300 € zur sozialen Absicherung gewährt. Für weitere sechs Monate können 300 € pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden (Stand September 2008).


