Antragsberatung und fachkundige Stellungsnahme Gründungszuschuss

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 13. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Antragsberatung
Antragsberatung

Die Arbeitsagentur entscheidet nach eigenem Ermessen darüber, ob ein Gründungszuschuss gewährt wird oder nicht, denn seit Ende des Jahres 2011 handelt es sich hierbei nicht mehr um eine Pflichtleistung.
Wichtig ist daher, dass Sie sich schon früh um den Erhalt des Gründungszuschusses bemühen und alle nötigen Voraussetzungen dafür mitbringen.

So können Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitsvermittler dafür sorgen, dass ihre Chancen auf die Förderung deutlich steigen.

Antragsberatung

Empfehlenswert ist es, sich möglichst zeitig um eine Beratung betreffs des Antrags auf Gründungszuschuss zu bemühen.

Nutzen Sie die diesbezüglichen Angebote schon bevor Sie mit Ihrem Arbeitsvermittler sprechen.

Hier erfahren Sie, was Sie alles bei der Antragstellung beachten müssen, welche Kriterien wichtig sind, wenn es um die Vergabe des Gründungszuschusses geht und welche Möglichkeiten

Sie haben, Ihre eigenen Chancen so hoch wie möglich zu halten.

Sie entscheiden dann selbst, ob Sie den Antrag überhaupt stellen, weil er sich als lohnenswert präsentiert, oder ob Sie lieber einen späteren Zeitpunkt dafür nutzen möchten.

Im Rahmen der Antragsberatung ist auch oft eine Unterstützung für die Erstellung des Businessplans zu bekommen.

Die fachkundige Stellungnahme

Ist der Businessplan für Ihre freiberufliche Tätigkeit fertig gestellt, geht es an das Einholen der fachkundigen Stellungnahme.

Eine solche ist unverzichtbar, wenn Sie den Gründungszuschuss erhalten wollen.

Der Businessplan wird in Bezug auf seine Erfolgsaussichten geprüft und Sie erfahren, ob Sie nach diesem Plan als förderfähig eingestuft werden oder nicht.

Das Gründungsvorhaben wird bewertet und Sie erhalten ab einer Punktezahl von fünf eine positive Stellungnahme.

Über den Ausgang der Prüfung erhalten Sie telefonisch oder schriftlich einen Bescheid.

Sie haben dann die Gelegenheit, den Businessplan gegebenenfalls noch einmal zu überarbeiten.

Ist das nicht nötig, können Sie ihn in der vorliegenden Form einreichen. Sollte eine Überarbeitung notwendig sein, kann er danach noch einmal geprüft werden und Sie erhalten dann den positiven Bescheid.

Beratung bei der Beantragung des Gründungszuschusses

Schon möglichst frühzeitig sollten Sie die Chance auf eine Antragsberatung nutzen.

Diese wird von verschiedenen Stellen gegen Zahlung einer Gebühr angeboten. Im Idealfall lassen Sie sich bereits vor dem ersten Gespräch mit der Agentur für Arbeit beraten und erhöhen Sie die persönlichen Chancen auf die Förderung.

Erfahren Sie, wie Ihre Chancen tatsächlich stehen, und entscheiden Sie dann, ob es sich für Sie lohnt, einen Antrag auf Gründungszuschuss zu stellen.

Die fachkundige Stellungnahme

Bei der fachkundigen Stellungnahme wird der Businessplan bewertet. Es geht um die Beurteilung der Erfolgsaussichten und um die Förderfähigkeit.

Der Berater sagt Ihnen, ob und inwieweit Ihr Projekt tatsächlich tragfähig ist und bewertet Ihr Gründungsvorhaben.

Mindestens fünf Punkte müssen Sie auf einer Skala von eins bis zehn erreichen, damit Ihr Vorhaben als positiv eingestuft wird.

Teilweise wird den Antragstellern angeboten, dass ab einer Bewertung von mindestens acht Punkten das Risiko einer Ablehnung gemeinsam getragen wird.

Diese Tipps und Hinweise zur Antragsberatung beim Gründungszuschuss stammen von

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Antragsberatung und fachkundige Stellungsnahme Gründungszuschuss
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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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