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Berufsunfähigkeit absichern

Die BU ist für Freiberufler existenziell.
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Anmeldung beim Finanzamt Ausfüllhilfe zum Fragebogen
zur steuerlichen Erfassung


Mit diesen Hinweisen zum Ausfüllen des Fragebogens möchten wir Ihnen die Anmeldung beim Finanzamt erleichtern:

1. Allgeine Angaben im
Fragebogen zur steuerliche Erfassung
2. Angaben zur freiberuflichen Tätigkeit
3. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen
4. Anmeldung der Lohnsteuer
5. Anmeldung der Umsatzsteuer

Dies sollten Sie sicherlich noch wissen:
- Unterschied Umsatzsteuer, Vorsteuer, Mehrwertsteuer
- der Gewinn des Freiberuflers
- Vorteil Vorsteuerabzug
- Kleinunternehmerregelung

Kleinunternehmerregelung für Freiberufler sinnvoll?


Als Existenzgründer hat der Freiberufler die Wahl, ob er von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchte oder nicht.

Bindend dafür ist, dass er im Jahr der Gründung nicht mehr als 17.500 Euro verdient, im Jahr darauf nicht mehr als 50.000 Euro, wobei sich diese Summen auf den Umsatz beziehen.

Wenn die Kleinunternehmerreglung gewählt wird, darf der Freiberufler von Vornherein keine Umsatzsteuer erheben.

Verzichtet er auf diese Möglichkeit, kann er von der Regelbesteuerung Gebrauch machen und ist so auch zum Abzug der Vorsteuer berechtigt.

Wenn die oben genannten Grenzen überschritten wurden, muss der Kleinunternehmer ab dem nächsten Geschäftsjahr automatisch Umsatzsteuer zahlen.

Bei der Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit gegenüber dem Finanzamt kann die Wahl über die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung angemeldet werden.

Werden hier keine Angaben zur Umsatzsteuer gemacht, geht das Finanzamt gleich davon aus, dass die Kleinunternehmerregelung gewünscht ist.



Wird die Umsatzsteuer auf Rechnungen dennoch ausgewiesen, so ist der Freiberufler dazu verpflichtet, sie an das Finanzamt abzuführen.

Angaben auf der Rechnung

Folgende Angaben muss der Freiberufler auf seinen Rechnungen haben, damit sie rechtsgültig sind (als Kleinunternehmer):

- Name und Anschrift von Dienstleister und Kunden
- Steuernummer
- Datum der Rechnung
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Art und Menge der Dienstleistung
- Zeitpunkt der Dienstleistung
- Vermerk über den Grund der fehlenden Umsatzsteuerausweisung

Wer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, kann dadurch einige Vorteile haben.
So hat der Freiberufler gegenüber Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil, wenn er keine Umsatzsteuer ausweisen muss – schließlich ist der Endpreis geringer.


Außerdem entfällt die Pflicht zur Bilanzierung, eine einfache Einnahmen – Überschuss – Rechnung reicht zur Gewinnermittlung am Ende des Jahres.
Nichts ist ohne Schatten und so bringt auch die Kleinunternehmerregelung Nachteile mit sich.

Wenn von dem Recht auf Vorsteuerabzug kein Gebrauch gemacht wird, geht der Vorteil der Verrechenbarkeit von gezahlter und eingenommener Umsatzsteuer verloren.

Wann ist die Wahl der Kleinunternehmer-Regelung sinnvoll?

Mehrere Umstände entscheiden also, ob die Wahl der Kleinunternehmerreglung sinnvoll ist oder nicht. So zum Beispiel, ob nach der Gründung der freiberuflichen Existenz hohe Investitionen, zum Beispiel in die Büroeinrichtung, geplant sind und welche Zielgruppe bedient werden soll.

Wer sich aber dafür entscheidet, nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen, ist an diese Entscheidung für fünf Jahre gebunden, was auch negativ sein kann.

Doch schon allein der Einfachheit halber werden sich sicherlich viele Freiberufler zuerst dafür entscheiden, die Kleinunternehmerregelung zu nutzen, schließlich ist auch die mögliche Gewinnspanne im ersten Jahr dafür recht hoch angesetzt.

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