Steuerberater für Kleinunternehmer
Letzte Aktualisierung am: 1. Januar 2025
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Steuerberater für Kleinunternehmer
Kleinunternehmer sind grundsätzlich nicht zur Buchführung verpflichtet und müssen sich auch nicht an einen Steuerberater für den Jahresabschluss wenden. Eine Ausnahme stellt dar, wenn Freiberufler eine Kapitalgesellschaft gründen, denn dann gilt der Einzelne als Kaufmann und unterliegt der Buchführungspflicht. Wenn keine Buchführungspflicht vorliegt, dann reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für die Gewinnermittlung. Diese wiederum kann von einem Steuerberater angefertigt werden.
Inhaltsverzeichnis
Steuerberater für Kleinunternehmer
Wer sich als Kleinunternehmer an einen Steuerberater wendet, sollte gezielt nach einem Berater suchen, der sich mit dieser Berufsgruppe bzw. der Branche auskennt. Dies beginnt bereits vor der eigentlichen Existenzgründung, wenn beispielsweise vom Freiberufler der Businessplan erstellt werden soll. Da sich die Rechtslage immer wieder ändert, ist die Hilfe eines Steuerberaters auf jeden Fall empfehlenswert, denn dieser kennt sich mit den aktuellen Regelungen und Gesetzen bestens aus.
Auch ein Kleinunternehmer kann Mitarbeiter beschäftigen – für die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist es ratsam, sich an einen Steuerberater zu wenden. Dieser kann die gesamten Buchungen veranlassen und überwachen.Wie man sieht, gibt es viele Gründe, auch als Kleinunternehmer einen Steuerberater zu beauftragen, auch wenn in einzelnen Fällen sicherlich eine reine Beratung ausreichend ist. Wer zum Beispiel als Freiberufler als Kleinunternehmer arbeitet, keine Mitarbeiter beschäftigt und kaum Betriebsausgaben aufzuweisen hat, kommt sicherlich ohne die ständige Hilfe eines Steuerberaters aus. Dennoch ist es sinnvoll, einen vertrauenswürdigen Berater bei der Hand zu haben, der im Bedarfsfall zu Fragen konsultiert werden kann.
Beratung zu gesetzlichen Regelungen
Nicht für jeden erschließen sich die nötigen gesetzlichen Regelungen von Anfang an. Dann kann die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch genommen werden. Er kann zum Beispiel zu den Themen rund um die Regelbesteuerung beraten sowie zur Umsatzsteuer.
Denn ein Kleinunternehmer hat das Recht, auf Erhebung der Mehrwertsteuer zu optieren. Das heißt, er kann sich für das Ausweisen der Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen als Kleinunternehmer entscheiden und ist dann berechtigt, die Vorsteuer zu verrechnen. Ob das im Einzelfall sinnvoll ist oder nicht, sollte vor der Beantragung beim Finanzamt mit Hilfe eines Steuerberaters geklärt werden, denn an die Entscheidung selbst ist der Kleinunternehmer für fünf Jahre gebunden.
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