Beiträge zur Berufsunfähigkeit
Diese Informationen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler sollten Sie auch noch lesen:- Berufsunfähigkeit feststellen
- gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente
- Prämien der BU-Versicherung
- Gesundheitszustand
- Versorgungslücke Berufsunfähigkeit
- BU-Versicherung als Kombipaket
- Nachversicherung
- Überschussbeteiligung der BU
- Versicherungszeit - Leistungszeit
- Risiko der Karenzzeiten
- Vertragsbedingungen
- Kosten und Beiträge
- Versicherungsantrag
- Zahlungsschwierigkeiten
- Alternativen zur BU
Bücher zur Berufsunfähigkeit
Wir haben wir Sie einige Bücher zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung ausgewählt.Damit gewinnen Sie einen passenden Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten bei der BU.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler
Versicherungen schüren Ängste, indem sie sagen, jeder vierte Erwerbstätige würde vor dem Erreichen des Rentenalters berufsunfähig.
Im Versicherungsfall prüfen die Versicherungen akribisch, ob Sie wirklich unfähig sind, den Beruf auszuüben.
Als Freiberufler arbeiten Sie vorwiegend mit dem Kopf. Diese Tätigkeit können Sie z. B. aber auch mit Behinderungen und Allergien ausüben. Wägen Sie also die Vor- und Nachteile dieser Versicherung genau ab.
Vergleich von Berufsunfähigkeitsversicherungen
Der Verlust der Arbeitskraft stellt für jeden Freiberufler ein hohes existenzielles Risiko dar. Da der Staat im Ernstfall hier nicht hilft, sollten Sie eine Berufshaftpflichtversicherung besitzen. Werden Sie also jetzt aktiv.Glück im Unglück!
Ein freiberuflicher Werbetexter war nach einem sehr unglücklichen Sturz berufsunfähig geworden. Die Versicherung behauptete, dass die Berufsunfähigkeit nicht auf dem Sturz, sondern auf Vorerkrankungen beruhte, die der Versicherte beim Abschluss des Vertrages verschwiegen hatte.
Daraufhin meinte der Werbetexter, dass ihn der Versicherungsagent gar nicht nach seinen Vorerkrankungen gefragt habe.
Das Gegenteil muss nun zuerst die Versicherung beweisen, befand der Bundesgerichtshof. (BGH IV ZR 161/03)
Berufsunfähigkeitsversicherung mit anderer Versicherung kombinieren
Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann entweder als selbstständige Einzelversicherung oder als Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gewählt werden.
Risikolebensversicherungen mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sind häufig günstiger als eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Verknüpfung von einer kapitalbildenden
Versicherung, wie Kapitallebens- oder Rentenversicherung, und einer
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist hingegen nicht sinnvoll.
Der Abschluss sollte vorgenommen werden, solange die versicherte
Person gesund ist. Bereits kleinere Leiden oder Vorerkrankungen können
später zur Ablehnung eines Antrages führen.
Zur Berechnung der Versorgungslücke müssen u. a. die Leistungen der
gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Die staatliche
Rente wird allerdings häufig überschätzt.
Seit 2001 hat es erhebliche
Verschlechterungen gegeben. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger.
Die Versicherungs- und Rentenzahlungsdauer sollte bis zum persönlichen
Renteneintritt festgelegt werden. In dieser Zeit wird eine monatliche
Rente gezahlt, wenn der Versicherte durch Krankheit, Körperverletzung
– auch Unfall – oder Kräfteverfall in einem vertraglich festgelegten
Umfang (meistens ab 50 %) berufsunfähig wird, also in seinem
zuletzt ausgeübten Beruf "auf Dauer" nicht mehr arbeiten kann.


