Unfallversicherung für Freie

Eine Unfallversicherung, ob gesetzlich oder privat, sichert die Invalidität ab.
Informationen zur
- gesetzlichen Unfallversicherung
- private Unfallversicherung

Unfallversicherung für Freiberufler


Krankenkassen kommen bekanntlich nur für die Kosten von Krankheiten auf.

Für Renten und Rehabilitationsmaßnahemn nach Unfällen sowie für die Folgen von Berufskrankheiten sind die Unfallversicherungen zuständig.
Bei einem Unfall ist zu unterscheiden zwischen einem Arbeits- und Freizeitunfall.

Für den Freiberufler gibt es zwei Möglichkeiten:
- die private Unfallversicherung
- die freiwillige Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft

Vergleichsrechner zur privaten Unfallversicherung

1. Die private Unfallversicherung

Fast alle Versicherungen bieten Unfallversicherungen für den beruflichen wie für den privaten Bereich an. Die Kernleistung zielt dabei auf die finanzielle Absicherung im Falle einer dauernden körperlichen oder geistigen Invalidität ab.
Wie viel Geld Sie bekommen, hängt vom Invaliditätsgrad ab, der durch die Gliedertaxe bestimmt wird.


Sie sollten wissen, dass die meisten Fälle von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nicht durch Unfälle, sondern durch Krankheit verursacht werden. Deshalb deckt eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die in allen Fällen der Berufsunfähigkeit zahlt, die Risiken viel besser ab, als eine Unfallversicherung.

2. Die Berufsgenossenschaft

Alle Arbeitnehmer müssen von ihrem Arbeitgeber in der zuständigen Berufsgenossenschaft gegen Unfall versichert sein. Eine Versicherungspflicht für Freiberufler besteht allerdings nicht.

Es gibt hier aber auch Ausnahmen. So sind Freiberufler aus den Bereichen Grafik und Fotografie bei der BG Druck und Papierverarbeitung pflichtversichert.
Wenn Sie nicht pflichtversichert sind, können Sie als Freiberufler freiwillig in die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft eintreten.

>> zur Website der VBG.

Die Berufsgenossenschaften erwirtschaften keine Überschüsse, sondern nehmen so viel ein, wie sie benötigen.
Wenn Sie freiwillig versichert sind, können Sie die Versicherungssumme innerhalb bestimmter Grenzen selbst bestimmen.

Doppelte Versicherungssumme bedeutet also doppelter Beitrag und doppelte Leistung. Ein weiterer Faktor, der auf Ihren Beitrag einen Einfluss hat, ist die Gefahrenklasse. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft hat eine Mindestversicherungssumme, woraus sich ein zu zahlender Mindestbeitrag ergibt.