Krankentagegeld: Zusatzversicherung zum Schutz vor einem Verdienstausfall

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 8. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Krankentagegeld: Besteht eine private Krankenversicherung, ist der Zusatzschutz besonders wichtig.
Krankentagegeld: Besteht eine private Krankenversicherung, ist der Zusatzschutz besonders wichtig.

Eine Krankheit kann schnell dazu führen, dass Sie über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig sind. Das Krankentagegeld sichert Sie in einem solchen Fall ab. Wir erklären, was Sie hinsichtlich der Zusatzversicherung beachten sollten.

Krankentagegeld im Überblick

Was ist das Krankentagegeld?

Das Krankentagegeld ist eine Leistung der privaten Zusatzversicherung. Es wird ausgezahlt, wenn der Versicherte arbeitsunfähig ist, und mindert Einkommensausfälle bzw. gleicht sie sogar aus. Ob das Krankentagegeld steuerpflichtig ist, erfahren Sie hier.

Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld?

Krankengeld bekommen gesetzlich Versicherte von ihrer Krankenversicherung, nachdem sie sechs Wochen lang arbeitsunfähig waren, wenn sie weiterhin nicht arbeiten können. Das Krankentagegeld wird demgegenüber von einer privaten Versicherung gezahlt. Versicherte können dafür freiwillig eine private Krankentagegeldversicherung abschließen. Auch diese sichert das Einkommen im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit ab.

Wer bekommt Krankentagegeld?

Krankentagegeld bekommen nur Personen, die eine spezielle private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben. Die Versicherung zahlt nur dann, wenn auch tatsächlich eine vollständige Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Wie lange gezahlt wird, können Sie an dieser Stelle nachlesen.

Wann greift das Krankentagegeld?

Das kommt darauf an, was Sie mit dem Versicherer vereinbart haben. In der Regel können Sie wählen, ab wann Sie das Krankentagegeld erhalten – schon nach wenigen Tagen oder erst nach einigen Wochen der Arbeitsunfähigkeit. Für wen sich was lohnt, haben wir in diesem Abschnitt zusammengefasst.

Haben Sie kein Einkommen mehr, wenn Sie krank werden?

Sie müssen das Krankentagegeld nicht versteuern.
Sie müssen das Krankentagegeld nicht versteuern.

Nach einer Erkältung sind die meisten schnell wieder fit – doch leider geht es nicht bei jeder Erkrankung so schnell. Egal, ob es sich um körperliche oder psychische Beschwerden handelt, eine Arbeitsunfähigkeit kann durchaus einige Wochen bis Monate oder sogar Jahre anhalten.

Eine solche schwierige Zeit sollte nicht auch noch durch finanzielle Probleme verkompliziert werden. Doch woher erhalten Sie Geld, wenn Sie längerfristig krank sind? Zwei wichtige Ersatzleistungen sind in diesem Zusammenhang das Krankengeld und das Krankentagegeld.

Was ist das Krankentagegeld? Wie unterscheidet es sich vom Krankengeld?

Arbeitnehmer erhalten in den ersten sechs Wochen weiterhin ihr volles Gehalt und müssen sich somit um ihre Einnahmesituation keine Sorgen machen. Sind sie nach Ablauf dieser sechs Wochen immer noch arbeitsunfähig, haben sie im Anschluss Anspruch auf das sogenannte Krankengeld.

Dieses wird von der gesetzlichen Krankenversicherung für höchstens 78 Wochen ausgezahlt. Die Höhe des Krankengeldes liegt bei 70 Prozent des Bruttoeinkommens, darf jedoch maximal 90 Prozent des Nettoentgelts betragen. Im Jahr 2023 erhalten gesetzlich Versicherte maximal 116,38 Euro pro Tag bzw. ungefähr 3.491 Euro pro Monat.

Das Krankengeld ist also niedriger als das vorherige Einkommen. Das kann zu finanziellen Problemen führen. Ein weiterer Punkt: Selbstständige, die nicht freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, haben in der Regel gar keinen Anspruch auf eine Ersatzleistung, wenn sie arbeitsunfähig sind.

Abhilfe schafft das Krankentagegeld. Wer dieses erhalten möchte, muss dafür eine speziellen private Zusatzversicherung abschließen. Diese zahlt dem Versicherten eine vorab vereinbarte Summe aus, wenn die Arbeitsunfähigkeit eintritt.

Kurzinfo: Krankentagegeld und Steuer

Müssen Sie Krankentagegeld versteuern? Die gute Nachricht lautet: Das Krankentagegeld ist steuerfrei. – Im Gegensatz zum Krankengeld unterliegt es auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Es führt also nicht dazu, dass sich der Steuersatz erhöht.

Wie lange wird das Krankentagegeld gezahlt? Ab wann erhalten Sie Leistungen?

Im Gegensatz zum Krankengeld ist die Auszahlung beim Krankentagegeld nicht zeitlich begrenzt.
Im Gegensatz zum Krankengeld ist die Auszahlung beim Krankentagegeld nicht zeitlich begrenzt.

Eine häufig gestellte Frage zum Krankengeld lautet, wie lange es ausgezahlt wird. Grundsätzlich gilt, dass die Versicherung so lange zahlt, bis Sie wieder komplett arbeitsfähig sind oder bis die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Hier gibt es also im Gegensatz zum Krankengeld keine allgemeine zeitliche Begrenzung.

Und ab wann erhalten Sie die Versicherungsleistung? Das können Sie in der Regel selbst festlegen, die Krankentagegeldversicherung kann hierzu jedoch auch gewisse Vorgaben machen. Folgendes ist anzuraten:

  • Sind Sie Arbeitnehmer und gesetzlich versichert, empfiehlt es sich, das Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit in Anspruch zu nehmen. Bis dahin erhalten Sie schließlich Ihr volles Einkommen.
  • Sind Sie als Arbeitnehmer in der PKV, sollte das Krankentagegeld bereits früher ausgezahlt werden – Sie erhalten nämlich kein Krankengeld.
  • Für Selbstständige ist das Krankentagegeld von besonders großer Bedeutung. Sind Sie bei einer privaten Krankenversicherung, erhalten Sie bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit keinerlei finanzielle Unterstützung. Sind Sie freiwillig gesetzlich versichert, erhalten Sie zwar – falls vereinbart – ab dem 43. Tag das Krankengeld, bekommen aber vorher keine anderweitige Ersatzleistung. Aus diesem Grund lohnt sich das Krankengeld sowohl für GKV- als auch für PKV-versicherte Selbstständige häufig schon ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Tipps für die Berechnung: Das Krankentagegeld sollte hoch genug sein

Wie hoch das Krankentagegeld ausfallen soll, können Sie je nach Bedarf flexibel festlegen. Die Obergrenze stellt jedoch in der Regel Ihr aktuelles Nettoeinkommen dar. Wenn Sie das für Ihren Fall optimale Krankengeld berechnen möchten, sind unter anderem die folgenden Punkte wichtig:

  • Erhalten Sie Krankengeld? Dann sollte das Krankentagegeld die Lücke zwischen Arbeitsentgelt und Krankengeld schließen.
  • Wie hoch sind Ihre Ausgaben und wie hoch müssen Ihre Einnahmen sein, um diese weiterhin tragen zu können?
  • Wichtig: Die Summe aus Krankengeld, Krankentagegeld und weiteren Lohnersatzleistungen darf nicht höher sein als das Bruttoeinkommen, das Sie vor der Arbeitsunfähigkeit erzielt haben.

Schließen Sie eine Versicherung über das Krankentagegeld ab, müssen Sie in der Regel zuvor einige Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand beantworten. Haben Sie etwa bestimmte Vorerkrankungen, ist der Eintritt des Versicherungsfalls wahrscheinlicher, weshalb die Beiträge dann höher ausfallen. Gibt es das Krankentagegeld aber auch ohne Gesundheitsfragen? Ja, einige Versicherer bieten diese tatsächlich an – allerdings zu einem Aufpreis.

Für wen lohnt sich eine Versicherung über das Krankentagegeld?

Das Krankentagegeld schützt Selbstständige vor einem Verdienstausfall.
Das Krankentagegeld schützt Selbstständige vor einem Verdienstausfall.

Hier müssen wir zwischen Arbeitnehmern sowie Selbstständigen unterscheiden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, ob die Person gesetzlich oder privat krankenversichert ist.

Ist das Krankentagegeld für Arbeitnehmer sinnvoll? Erhalten Sie Krankengeld, weil Sie gesetzlich versichert sind, kann die Krankentagegeldversicherung eine gute Möglichkeit sein, um die Differenz zwischen Krankengeld und vorherigem Einkommen auszugleichen.

Das Krankentagegeld ist für PKV-versicherte Arbeitnehmer bei längeren Erkrankungen wichtig, weil diese zwar in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit eine Entgeltfortzahlung erhalten, danach aber kein Krankengeld bekommen.

Das Krankentagegeld ist für Selbstständige eine wichtige Absicherung. Diese erhalten nämlich keine Entgeltfortzahlung. Sind sie freiwillig gesetzlich versichert, haben sie zwar unter Umständen Anspruch auf Krankengeld, dies aber erst ab der sechsten Woche. Selbstständige in der PKV stehen häufig ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ohne Geld da. Aus diesem Grund stellt das Krankentagegeld eine grundlegende Form der Absicherung für sie dar.

Mütter dürfen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten. Diese Zeit wird Mutterschutz genannt. Bekommen Sie Krankentagegeld im Mutterschutz? Ja, seit 2017 ist dies gesetzlich so geregelt, wenn eine private Krankentagegeldversicherung besteht. Beachten Sie jedoch, dass anderweitige Ersatzleistungen für den Verdienstausfall auf das Krankentagegeld angerechnet werden.

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Krankentagegeld: Zusatzversicherung zum Schutz vor einem Verdienstausfall
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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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