Tipps zur Abschreibung von Hardware und Software

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 21. Oktober 2022

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Tipps zur Abschreibung von Hardware und Software

Ein Unternehmer hat verschiedene Vorteile im Bereich der Steuern, wenn er seine Hard- und Software abschreibt. Die Voraussetzungen dafür sind 2022 geändert worden. Die Nutzungsdauer der Software ist bereits 2021 von drei auf ein Jahr verringert worden. Mit der Software wird immer mehr gearbeitet und diese veraltet auch sehr schnell. Jedes Unternehmen braucht sie jedoch für die Dateneingabe und auch Weiterverarbeitung.

Was zählt zu Hardware?

Unter Hardware fallen folgende Bereiche:

  • Computer, Netbook, Desktop-Computer, Workstations, Desktop-Thin-Clients
  • Externe Speicher- und Datenverarbeitungsgeräte
  • Externe Netzteile
  • Peripheriegeräte

Welche Aspekte wurden in dem Bereich Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter geändert?

Die Abschreibungsdauer wurde seitens eines BMF-Erlasses im Bereich der digitalen Wirtschaftsgüter geändert. Gesetzlich festgehalten wurde dies bislang nicht. Das Bundesministerium für Finanzen – kurz BMF -hat einen neuen Erlass am 22.02.22 herausgegeben. Der Punkt „Nutzungsdauer von Comouterhardware und Software“ für die Verarbeitung von Daten für Unternehmen wurde angepasst. Unternehmen dürfen nun statt der bisher veranlassten drei Jahre ihre Abschreibungsdauer auf ein Jahr senken.

Welche digitalen Wirtschaftsgüter betrifft dies?

Nachdem sowohl Hard-wie auch Software ein Jahr im Betrieb genutzt wurden, können diese laut des neuen BMF-Erlasses vollumfänglich abgeschrieben werden. Doch was bedeutet dies nun genau?

Wichtig: Die aufgezählten Wirtschaftsgüter, ebenso wie Drucker, Computermäuse und vielem mehr gehören zum Unternehmen, da sie dort für die Verarbeitung von Daten genutzt werden. Jedoch muss die Hardware des Computers vom Hersteller den notwendigen Anforderungen entsprechen.

Warum wurde diese Nutzungsdauer geändert?

Die betroffenen Wirtschaftsgüter unterliegen aufgrund des technologischen Fortschritts einem immens schnellen Wandel. Aufgrund dessen sah sich die Finanzverwaltung gezwungen, die Regelungen für die Wirtschaftsgüter an die gegebenen Verhältnisse anzupassen. Für diese Bereiche wurde nun eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt.

Was ist eine Abschreibung überhaupt?

Eine Abschreibung ist die Erfassung und Verrechnung von Wertminderungen. Diese treten bei Anlage- oder Umlaufvermögensgegenständen auf. Der Gewinn eines Unternehmens kann mithilfe einer Abschreibung gemindert werden. Dadurch kann dieses dann Steuern einsparen und zudem kann der Unternehmenserfolg dadurch gefördert werden. Für eine Abschreibung gibt es fünf verschiedene Methoden. Um eine Abschreibung berechnen zu können, braucht der Unternehmer sowohl den Anschaffungspreis wie auch die Nutzungsdauer.

Welche Möglichkeiten gibt es bei der Abschreibung?

Es gibt verschiedene Abschreibungsmethoden. Diese sind:

  • Lineare Abschreibung
  • Kombinierte Abschreibung
  • Progressive Abschreibung
  • Degressive Abschreibung
  • Leistungsbezogene Abschreibung

Lineare Abschreibung

Die Kosten eines Gegenstandes werden bei dieser Abschreibungsmethode gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt, da bei dieser Art der Abschreibung davon ausgegangen wird, dass sich dieser gleichmäßig abnutzt. Zeitgleich verliert der Gegenstand bei dieser Variante an Wert. Dies bietet sich bei Dingen an, die ständig stetig genutzt werden und somit auch gleich stark abnutzen.

Kombinierte Abschreibung

Bei dieser Variante werden verschiedene Abschreibungsmethoden kombiniert. Dadurch kann das Unternehmen in der laufenden Periode die Abschreibung umstellen. Aktuell ist diese Abschreibungsmethode nicht mehr zulässig.

Progressive Abschreibung

Die Abschreibung ist äquivalent zur degressiven Abschreibung. Der Betrag der Abschreibung steigt mit jedem Jahr.

Degressive Abschreibung

Bei dieser Variante fällt der Abschreibungswert kontinuierlich zum Vorjahr. Die ersten Nutzungsjahre sind somit die stärksten Abschreibungsjahre. Diese Variante lohnt sich beispielsweise bei Maschinen.

Leistungsbezogene Abschreibung

Diese Abschreibungsmethode sorgt dafür, dass die Kosten des Gegenstandes abhängig von der Leistung auf die Nutzungsperioden verteilt werden. Dafür muss jedoch nicht nur die erwartete Nutzungsdauer bekannt sein, sondern auch die Gesamtleistung der Maschine.

Tipps zur Abschreibung von Hardware und Software
Welche Abschreibungsvariante die beste ist, hängt unter anderem vom Wert ab.

Muss die Hard- und Software auf ein Jahr abgeschrieben werden oder kann der Unternehmer wählen?

Der Erlass des BMF gibt dem Unternehmen die Möglichkeit auszuwählen, welches Modell er nutzen möchte. Sind Wirtschaftsgüter 2021 gekauft wurden, können diese innerhalb des einen Jahres abgeschrieben werden. Der Unternehmer kann somit Steuern sparen. Jedoch kann der Unternehmer auch eine längere Abschreibungsdauer in Anspruch nehmen und diese verteilt geltend machen. Auch kann bei den Dingen die Abschreibungsdauer ausgewählt werden, die noch 2021 einen Restbuchwert aufweisen. Hierbei hat der Unternehmer die Möglichkeit, den Restbetrag voll oder weiterhin auf die Art und Weise abzuschreiben, wie er dies bislang getan hat.

Können Wirtschaftsgüter voll abgeschrieben werden, die vor 2021 angeschafft wurden und noch Restbuchwert aufweisen?

Jedes Unternehmen hat laut dem BMF-Erlass die Möglichkeit, seine Hard- und Software innerhalb eines Jahres abzuschreiben. Dies gilt auch für Wirtschaftsgüter, die vor dem 31.12.2020 angeschafft worden sind. Somit können auch Gegenstände, die noch einen Restwert aufweisen, mit diesem voll abgeschrieben werden. Dadurch können Unternehmen diese Anschaffungen von der Steuer abschreiben. Die Soft- und Hardware, die zuvor auf drei Jahre abgeschrieben wurde, kann nun innerhalb von einem Jahr abgeschrieben werden. Der Grund ist die schnelle Verfallsdauer dieser Produkte im beruflichen Alltag.

Fazit

Gesetzlich festgeschrieben wurde der BMF-Erlass noch nicht. Jedoch ist dieser gültig und somit können alle Unternehmer, die Hard- und / oder Software im Einsatz haben, ihre Anschaffungen innerhalb eines Jahres abschreiben, wenn sie dies denn wollen. Früher war dies auf drei Jahre festgeschrieben. Nun können Unternehmer wählen, welche Abschreibungszeit für sie mehr Sinn macht. Auch Restwerte können abgeschrieben werden, wenn Anschaffungen im Jahr 2021 gemacht wurden. Dies ermöglicht den Unternehmen steuerliche Vorteile. Aufgrund dessen nutzen auch immer mehr Unternehmen diese Möglichkeit.

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Über den Autor

Autor
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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