Grundsteuer-Reform 2022: Das sind die Folgen für Unternehmer

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Reformen und Änderungen in Steueranliegen kommen häufig vor. Doch kaum eine Steuerreform hat für so viel Verwirrung gesorgt wie die neue Grundsteuer, die seit 2022 für alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken äußerst relevant ist und viele Fragen mit sich bringt.

Die Auswirkungen dieser Reform sind folgenreich. Wer mehr und wer in Zukunft weniger Steuern zahlen muss, lässt sich aber nicht pauschal beantworten, weil die bisherigen Grundsteuerzahlungen noch sehr ungleich verteilt sind. Hier zählen wir einige Folgen der Grundsteuer-Reform für Unternehmer auf.

Für Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbstständige hat sich 2022 bereits Vieles geändert. Von steuerlichen Regelungen beim Home-Office über den Grundfreibetrag für die Einkommensteuer bis hin zu Neuerungen bei der Körperschaftssteuer gab es in diesem Jahr einige Gesetzesänderungen. Eine gute Zusammenfassung der Steueränderungen 2022 finden Sie in dieser Übersicht.

Unternehmen sind häufig in vielen Branchen auch große Grundstückseigentümer und deshalb enorm von der Grundsteuer betroffen. Nicht zu Unrecht zählt der Boden zu den klassischen Produktionsfaktoren, die auch indirekt über die Grundsteuer Produktionskosten verursachen. Die Höhe dieser Steuer wird sich für viele Unternehmen ändern. Daher zählen wir im Folgenden auf, welche Auswirkungen die neue Grundsteuer auf Unternehmer haben dürfte.

Die bisherige Regelung ist lang etabliert

Das international verbreitete System der Grundsteuer hat eine lange Geschichte und gehört zu den ältesten Steuersystemen überhaupt, folglich müssen sich Grundstückseigentümer seit jeher damit befassen. Rechtliche Grundlage ist hierzulande das Grundsteuergesetz (GrStG). Die Steuern werden hierbei auf das Grundstück erhoben, betreffen aber auch Aspekte wie das darauf befindliche Eigentum und ebenfalls das Erbbaurecht und auch die konkrete Bebauung.

Prinzipiell ist die Grundsteuer dabei vom Eigentümer zu entrichten, die Kosten lassen sich aber auch auf Mieter umwälzen. Entscheidend sind die Messzahlen. Diese legen fest, dass Grundstücksarten unterschiedlich besteuert werden. Daher haben Unternehmen beispielsweise höhere Steuersätze zu zahlen als Wohngrundstücke.

Wichtig zu wissen, ist die stark dezentrale Regelung. So ist die Grundsteuer an Gemeinden gekoppelt, die die jeweiligen Einheitswerte und Hebesätze festlegen und somit ein interessantes Werkzeug besitzen, um ihre Steuereinnahmen zu erhöhen bzw. in seltenen Fällen auch zu reduzieren. Die Gemeinden erhalten die Steuereinnahmen, was die Grundsteuer insgesamt zur wichtigen Einnahmequelle macht. Das wird oft auch dafür genutzt Unternehmen an einen Standort zu locken.

Der Grund für die Änderung ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

In der Kritik steht das bisherige Grundsteuermodell bereits seit längerem und auch Klagen hiergegen gab es in der Vergangenheit. Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Reform kommen muss, und zwar bis zum 31. Dezember 2019. Hintergrund ist die Berechnung des Steuersatzes, da dieser auf alten Grundstückswerten beruht, die im Osten bis ins Jahr 1935 zurückreichen und im Westen bis 1964.

Über Berechnungen, wird der damalige Wert an die heutige Zeit angepasst und dann im jeweiligen kommunalen Modell umgesetzt, da sich aber sehr starke unterschiedliche Entwicklungen seit jeher aufgetan haben, werden erst einmal ähnliche Grundstücke stellenweise enorm unterschiedlich besteuert was laut Auffassung der Kritiker und nun auch des Verfassungsgerichts verfassungswidrig ist und daher reformiert werden muss.

Nun kommt die Reform: Das ändert sich ab 2022

Die Grundsteuer kann in ihrer jetzigen Form übergangsweise noch bis zum 31. Dezember 2024 weiter erhoben werden. Ab dem 1. Januar 2025 wird dann die neue Grundsteuer auf Grundlage der Grundsteuer-Reform erhoben. Da das bisherige System der Grundsteuerberechnung basierend auf sehr alten Grundstückswerten zu großen Ungleichheiten geführt hat, ist die grundlegendste Änderung zunächst im Bereich der Grundstückswerte zu finden.

Diese ziehen neue Daten wie beispielsweise die Verkaufspreise und potentielle Mieten ein, die dann die Grundlage für die Berechnung darstellen. Als Gründe für diese Ausführung der Reform werden die folgenden Ziele aufgeführt:

  • Bundesländer sind durch implementierte Eröffnungsklausel unter Umständen flexibel.
  • Konstanz der gesamten Steuereinnahmen wird angestrebt im Bereich von 15 Milliarden Euro.
  • Insgesamt soll die Grundsteuer fairer werden.
  • Bewertung wird erheblich ausgedünnt und somit um einiges einfacher.

Die Implementierung wird nicht von jetzt auf gleich geschehen, denn das Modell ist an erneute Grundstückseinschätzungen gekoppelt, wodurch im gesamten Bundesgebiet rund 36 Millionen Grundstücke einer Neueinschätzung nach den neuen Kriterien unterliegen. Damit es hierbei allerdings aufgrund der stark angestiegenen Werte seit den Einschätzungen 1935 und 1964 nicht zu deutlich bis kaum tragbaren Grundsteuern kommt, wird die Grundsteuermesszahl gesenkt.

Im Resultat sollen die Unterschiede zwischen teuren und günstigen Grundstücken damit erhalten bleiben. Außerdem sollen die Kommunen dann die Hebesätze individuell anpassen, damit das Steuerziel von 15 Milliarden erreicht wird. Das bedeutet, dass Kommunen mit teureren Grundstücken den Hebesatz etwas absenken, damit die Grundsteuer nicht zu hoch ausfällt.

Aufwand und Fristverlängerung bis Januar 2023

Da das komplexe Modell besonders davon abhängt, welche Grundstückswerte ermittelt werden und wie die späteren Hebesätze der Kommunen aussehen, sind, auch für Unternehmen, noch keine abschließenden Einschätzungen für die Folgen möglich. Allerdings erwarten viele Experten insgesamt, dass sich die Steuerlast für die meisten Eigentümer erhöhen wird, was besonders die Standortfrage interessant gestalten könnte.

Außerdem gibt es Folgen für den Verwaltungsaufwand, zwar werden Kommunen entlastet, die Grundstücksbesitzer, also auch Unternehmen, sind aber mindestens mit Mehraufwand belastet, den es zu bedenken gibt. Hierzu zählt nicht nur das Einfinden in das neue System und der gesamte Umstellungsprozess, sondern auch das Fortlaufen in Form der Buchführung. Besonders Unternehmen, die in mehreren Bundesländern tätig sind, sind davon betroffen, da das neue System ebenso viele Freiräume für die ländereigenen Regelungen lässt.

Um eine erfolgreiche Umsetzung der Grundsteuer-Reform gewährleisten zu können, ist es unerlässlich, dass die Feststellungserklärungen im Rahmen der Grundsteuerreform noch bis zum 31.01.2023 eingereicht werden. Viele Steuerpflichtige sowie ihre Steuerberater waren vom hohen Aufwand aber überfordert. Bundesweit waren lediglich knapp 40 % der Feststellungserklärungen bei den Finanzämtern eingereicht fristgerecht eingereicht worden.

Die Finanzminister der Länder haben daher am 13.10.2022 beschlossen, dass die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bundesweit einmalig von Ende Oktober 2022 bis Ende Januar 2023 verlängert wird.

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Über den Autor

Autor
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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