Produktive Stunden des Freiberuflers

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 14. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Erledigung von Aufträgen
Erledigung von Aufträgen

Die produktiven Stunden oder Zeiten sind die Stunden im Jahr, die tatsächlich für die Erledigung von Aufträgen zur Verfügung stehen.

Um sie zu berechnen, müssen erst einmal die reinen Arbeitstage pro Jahr festgelegt werden. Dabei wird von den vorhandenen 365 Tagen, die ein Jahr nun einmal hat, ausgegangen und davon werden die Samstage und Sonntage abgezogen.

Hinweis: Außerdem müssen Feiertage abgerechnet werden.

Krankheits- und Urlaubstage sind nicht produktive Zeiten

Da auch ein Freiberufler Urlaubstage benötigt, sollten diese in der gewünschten Zahl abgerechnet werden, im Durchschnitt wird von 28 Tagen pro Jahr ausgegangen. Auch ein Freiberufler kann mal krank werden, hierfür werden pro Jahr acht Tage abgerechnet. Nun ergibt sich eine Zahl von ungefähr 215 Tagen im Jahr, an denen produktiv gearbeitet werden kann. Jeder Arbeitstag wird mit acht Stunden angesetzt, wenn der Freiberufler vollbeschäftigt sein möchte.

Hinweis: Wenn es sich um einen Einzelkämpfer handelt, so muss er als Faktor für die zu erbringende Arbeitsleistung eins annehmen, hat er einen vollwertigen Mitarbeiter, kann als Faktor zwei angenommen werden.

Wir gehen in unserem Beispiel von einem Freiberufler aus. Nun werden auf die erhaltene Zahl 80 Prozent aufgerechnet, damit werden unvorhergesehene Arbeiten abgefedert, wie zum Beispiel Nacharbeiten oder nicht eingeplante Fahrten zu Kunden. Am Ende entsteht so die Zahl 1376. Reine Arbeitsstunden wären 1720.

Nicht die gesamten Zeiten, die als Arbeitszeiten aufgewendet werden können, sollten in die Erledigung von Aufträgen gesteckt werden. Denn mit dem Dasein als Freiberufler fallen weitere Aufgaben an, die mit der unternehmerischen Tätigkeit in direktem Zusammenhang stehen, die daher auch eben nicht in der Freizeit erledigt werden sollten. Dazu gehören zum Beispiel die Nachfragen bei interessierten Kunden, weitere Kontaktpflege, die Teilnahme an Weiterbildungen oder die Erledigung Verwaltungsaufgaben.

Von 8 Arbeitstsunden sind nur ca. 6,5 Stunden produktive Zeiten

Alle diese Tätigkeiten sollen in die tatsächlich zur Verfügung stehende Arbeitszeit fallen, sind aber in dem Sinne als nicht produktive Zeiten zu bezeichnen. So kommt es, dass von den angenommen acht Arbeitsstunden pro Tag als produktive Stunden nur 6,4 Stunden angerechnet werden. Denn 1376 Stunden pro Jahr geteilt durch 215 Arbeitstage im Jahr ergibt 6,4 Arbeitsstunden pro Tag. Somit stehen 1,6 Stunden pro Tag für die übrigen Tätigkeiten zur Verfügung.


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Über den Autor

Autor
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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