Krankengeld für freiwillig versicherte Selbstständige: Wer hat Anspruch und wie hoch fällt der Lohnersatz aus?

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 22. Juni 2022

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Krankengeld für freiwillig versicherte Selbstständige: Wer hat Anspruch und wie hoch fällt der Lohnersatz aus?

Wer selbstständig ist, muss auch für den Krankheitsfall eigenständig vorsorgen. Wie umfassend diese Vorsorge ausfällt, hängt von den finanziellen Möglichkeiten, den gewählten Leistungen und auch vom Tarif ab. Generell ist eine Absicherung des Krankheitsfalls immer freiwillig. Ein sogenanntes Krankengeld muss also explizit im Versicherungsvertrag als Leistung genannt werden. Hierbei spielt es erst einmal keine Rolle, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind.

Anspruch auf Krankengeld nur bei der richtigen Tarifwahl

Die finanzielle Belastung, die durch die Absicherung in der gesetzlichen Krankenkasse auf die Versicherten zukommt, ist enorm. Die Beiträge richten sich hier generell nach dem Einkommen, das Versicherte haben. Dabei fließen in die Berechnung nicht nur die Einnahmen aus der Selbstständigkeit ein, sondern auch Einkommen aus Kapitalvermögen oder Mieteinkünfte.

Zudem birgt der Beitrag in die GKV für Sie immer ein gewisses Kostenrisiko, denn er wird für ein Kalenderjahr vorläufig berechnet. Erst wenn der Steuerbescheid für das jeweilige Kalenderjahr vorliegt, erfolgt die finale Berechnung, die dann unter Umständen auch mit einer Nachzahlung einhergeht.

In der GKV müssen Selbstständige den vollen Beitragssatz allein tragen. Ist Ihnen das zu teuer, können Sie sich für einen ermäßigten Beitragssatz entscheiden. Dieser hat aber einen Nachteil: Sie haben hier keinen Anspruch auf Krankengeld. Wenn Sie also diesen Tarif wählen, erhalten Sie keine Ersatzzahlung bei Krankheit, sondern müssen selbst vorsorgen.

Anspruch auf Krankengeld in der GKV haben Sie nur, wenn Sie einen Tarif zum vollen Beitragssatz wählen und Ihrer Krankenkasse dann auch schriftlich mitteilen, dass Sie das Krankengeld in die Leistungen inkludieren möchten. Diese Wahlerklärung ist bei einigen Krankenkassen auch generell mit Abschluss des Vertrages möglich.

Wichtig: Wenn Sie Anspruch auf Krankengeld haben möchten, muss dieser Wunsch von der Krankenkasse auch umgesetzt werden. Der Versicherer darf diesen Wunsch nicht abschlagen.

Wie viel kostet der Krankenkassenanspruch bei der GKV?

Entscheiden Sie sich bei der Krankenkasse für den Tarif mit Krankengeldanspruch, beträgt der monatliche Beitragssatz 14,6 Prozent. Wählen Sie die ermäßigte Variante, liegt er bei 14,0 Prozent. Hierbei handelt es sich um den Basisbeitragssatz. Wenn Ihre Krankenkasse noch einen Zusatzbeitrag berechnet, kommt dieser dazu.

Tatsächlich ist es so, dass sich viele Selbstständige und auch Freiberufler für den ermäßigten Krankenkassensatz entscheiden. Vor allem mit Blick auf ein Kalenderjahr sind so Einsparungen von mehreren hundert Euro möglich. Im Krankheitsfall fehlt dann aber das Sicherheitsnetz.

Krankengeld für Selbstständige erst ab der siebten Woche

Auch wenn Sie sich für einen Tarif mit Krankengeld entscheiden, erhalten Sie diese Entgeltersatzleistung generell erst ab der siebten Woche. Dadurch unterscheidet sich das Krankengeld deutlich von der Lohnfortzahlung bei Arbeitnehmern.

Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen, für das der Versicherungsbeitrag gezahlt wird. Sie wird prozentual auf das Einkommen berechnet. Dabei umfasst es 70 bis höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Allerdings gibt es hier eine Besonderheit: Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nur nach dem Einkommen aus der Selbstständigkeit. Hier spielen Mieteinnahmen oder auch Kapitaleinkünfte keine Rolle.

Problematisch ist allerdings die Zahlung des Krankengeldes erst ab der siebten Woche. Sie können diese Lücke entweder durch private Rücklagen oder eine Zusatzversicherung schließen. Darüber hinaus gibt es Krankenkassen, die einen Wahltarif anbieten, sodass eine Auswahl des Krankengeldes schon eher erfolgen kann. Dann erhöht sich aber auch der Beitrag.

Mit dem richtigen Wahltarif ist eine Auswahl des Krankengeldes schon ab der zweiten oder auch dritten Woche möglich. Es gibt auch Tarife, die eine originäre Krankengeldleistung vorsehen.

Krankengeld für freiwillig versicherte Selbstständige: Wer hat Anspruch und wie hoch fällt der Lohnersatz aus?
Ohne Rücklagen und Krankengeld können Sie schnell in eine finanzielle Schieflage geraten.

Wahltarif muss gut überlegt sein

Bevor Sie sich für einen Wahltarif entscheiden, sollten Sie sich sowohl die Leistungen als auch die damit verbundenen Kosten genau ansehen. Generell sind Sie an einen solchen Tarif drei Jahre gebunden. Erst danach können Sie den Versicherer wechseln. Zudem ist bei den Wahltarifen das Sonderkündigungsrecht ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn die Krankenkasse Zusatzbeiträge berechnet.

Vorsorgelücke durch private Zusatzversicherung schließen

Wenn Sie eher Krankengeld in Anspruch nehmen, aber auch flexibel bleiben möchten, bietet es sich an, eine Zusatzversicherung bei der PKV abzuschließen. Hier stehen Ihnen in der Regel auch deutlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung. So können Sie die Leistungen sehr flexibel wählen.

Achtung: Die privaten Versicherungsunternehmen halten hier eine Vielzahl an Tarifen bereit. Anders als bei der GKV gibt es bei den privaten Krankenversicherungen zudem keinen Krankengeldanspruch an sich. Diese Leistung muss also immer mit einer Krankentagegeldversicherung abgedeckt werden.

Die PKV muss sich bei der Gestaltung dieser Wahltarife an keinerlei gesetzliche Vorgaben halten. Diese können also generell frei und flexibel gewählt werden. Die Höhe der Beiträge richtet sich auch nicht nach dem Einkommen, sondern nach den Leistungen, die gewählt wurden.

Fazit: Selbstständige Vorsorge ist wichtig

Generell ist eine selbstständige Vorsorge beim Krankengeld unabdingbar. Nur so können unnötige Vorsorgelücken vermieden werden. Achten Sie darauf, dass die Höhe des Krankengeldes reicht, um im Notfall Ihre Existenz absichern zu können. Berücksichtigen Sie insbesondere bei der GKV Einschränkungen bei Ihrem Kündigungsrecht. In der privaten Krankenversicherung müssen Sie dagegen mit Einschränkungen infolge von Wartezeiten rechnen, die nach dem Vertragsabschluss gelten.

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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