Tipps zum Inkasso

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 11. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 11 Minuten

 Inkassoverfahren
Inkassoverfahren

Bei einem Inkassoverfahren behält immer der Mandant die volle Kontrolle über das Verfahren. Er wählt zuerst die Forderungen aus, die beglichen werden müssen und übermittelt die entsprechenden Daten an das Inkassobüro. Das kann per Fax, per Post, online oder auch per E-Mail geschehen. Nun werden die Forderungsmanager eingeschaltet, die die Zahlungsaufforderung an den Schuldner übermitteln.

Frist für die Begleichung der Forderungen sind in der Regel drei Wochen. Eine erneute Fristsetzung erfolgt, wenn der Schuldner nicht auf die Zahlungsaufforderung reagiert und daher erneut angeschrieben wird, nach vorheriger Ermittlung seines Aufenthaltsortes natürlich. Danach wird der Schuldner entweder telefonisch angesprochen oder es wird ein Mahnschreiben durch die Vertragsanwälte angestrebt. Gehen immer noch keine Zahlungen ein, so prüfen die Forderungsmanager die Bonität des betreffenden Schuldners.

Dabei wird geklärt, ob ein gerichtliches Mahnverfahren überhaupt einen Sinn ergibt, denn die wirtschaftliche Lage des Schuldners ist dabei ausschlaggebend. Der Mandant, also der Freiberufler, wird immer über den aktuellen Stand der Dinge informiert und ist an sämtlichen Entscheidungen beteiligt.

Hinweis: Werden Ihre Rechnungen als Freiberufler nicht bezahlt, sollten Sie ein Inkassobüro einschalten.

Die wichtigsten Regeln gegen den Zahlungsausfall

Gegen den Zahlungsausfall kann sich ein Freiberufler bis zu einem gewissen Grad absichern. So sollte der Kunde erst einmal, möglichst vor Projektbeginn, auf verschiedene Punkte hin überprüft werden.

Möglichkeiten dazu sind:

  1. Einholen der Auskünfte bei Auskunfteien, bei der Bank oder Schufa, auch die IHK und das Handelsregister sind mögliche Anlaufstellen
  2. Zurückblicken auf frühere Aufträge und die Zahlungsmoral des Kunden
  3. Nachfragen bei anderen Bewerbern oder Kunden

Im Anschluss daran müssen die gesammelten Daten ausgewertet werden. Daraus wird ersichtlich, welche Risiken sich ergeben könnten und es kann überlegt werden, welche möglichen Absicherungen gegen die Risiken unternommen werden könnten. Anschließend kann der Vertrag mit dem Kunden geschlossen werden oder es erfolgt die Ablehnung der Anfragen.

Freiberufler sollten ihre Kunden vor Auftragsannahme unter die Lupe nehmen! Dies reduziert eindeutig das Zahlungsausfall -Risiko.

Ein Freiberufler, der sich gegen Zahlungsausfall absichern möchte, sollte zudem die Firmendaten und die Berechtigungen des Kunden prüfen. Darf der Ansprechpartner überhaupt für sein Unternehmen Entscheidungen treffen?

Zahlungsziele sollten sorgfältig überdacht werden

Dabei sind die Zahlungsbedingungen abhängig von der Dauer und Intensität der geschäftlichen Bedingungen, vom Wert und Umfang des Auftrages und von der eigenen Ausstattung mit Kapital, sprich, von den eigenen finanziellen Möglichkeiten. Das Vertragswerk muss genau definiert sein, wozu eine genaue Bezeichnung der zu erbringenden Leistung gehört.

Ist der Auftrag vollbracht, muss eine unverzügliche Rechnungslegung erfolgen und die eingehenden Zahlungen müssen überwacht werden. Bleiben Zahlungen aus, müssen die Mahnungen konsequent erfolgen und Vertröstungen dürfen nicht einfach hingenommen werden. Nötigenfalls kann es sein, dass mit Hilfe Dritter, also zum Beispiel mit Hilfe eines Inkassobüros, die Forderungen eingezogen werden müssen.

Auch ein Rechtsanwalt kann an dieser Stelle ins Spiel kommen. Zuletzt werden dann die Forderungen durchgesetzt, was mittels des Gerichtsverfahrens sein kann oder mit Hilfe außergerichtlicher Einigungsstellen.

Tipp: Gegen Zahlungsausfall kann sich ein Freiberufler zudem durch den Abschluss einer Kreditversicherung schützen. Diese Versicherung trägt den Ausfall einer Forderung oder aller Forderungen des Unternehmens gegen Zahlung einer jährliche Gebühr.

Hier die genaue Vorgehensweise bei einem Inkassoverfahren:

  1. Aufforderung zur Zahlung
    Übergibt der Mandant die Forderung an das Inkassobüro, so wird die Rechtsschutzversicherung eingeschaltet und der Schuldner erhält eine Zahlungsaufforderung. Die Frist zur Zahlung beträgt meist drei Wochen.
  2. Mahnschreiben
    Kommt der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so erhält er ein Mahnschreiben. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen.
  3. Mahnschreiben durch einen Rechtsanwalt
    Sind 17 Tage vergangen und der Schuldner hat die Forderungen nicht beglichen, so gibt es zwei verschiedene Wege, wie weiter verfahren werden kann. Zum einen ist dann das Telefoninkasso möglich oder es wird eine anwaltliche Mahnung erstellt. Das Zahlungsziel beträgt dann meist zwei Wochen und das Schreiben wird durch einen Vertragsanwalt verfasst.
  4. Aussicht auf Erfolg
    Wiederum nach dem Ablauf von 17 Tagen wird die wirtschaftliche Situation des Schuldners geklärt, sofern kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist, natürlich. Dabei wird geklärt, ob der Schuldner überhaupt die Kosten eines Prozesses tragen könnte und im Anschluss wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
  5. Information des Mandanten
    Der Mandant wird über die Prüfung der wirtschaftlichen Situation in Kenntnis gesetzt und ihm wird ein Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise gemacht. Er entscheidet schließlich, ob das gerichtliche Verfahren eingeleitet werden soll oder nicht.
  6. Mahnbescheid
    Der Anwalt beantragt den Mahnbescheid. Dreißig Tage nach der Zustellung des Mahnbescheides wird durch den Anwalt der Vollstreckungsbescheid beantragt
  7. Anwaltsempfehlung
    Es kann sein, dass der Schuldner Einspruch gegen das Verfahren einlegt. Ist das der Fall, so wird ein Fachanwalt empfohlen, der das streitige Verfahren durchführen kann. Der Mandant hat aber natürlich auch das Recht, einen Anwalt seiner Wahl zu beauftragen.
  8. Vereinbarung von Ratenzahlungen
    Mit dem Schuldner können Ratenzahlungen vereinbart werden, wenn er seinen Verpflichtungen ansonsten nicht nachkommen kann. Die Einhaltung der Ratenzahlungen wird überwacht.
  9. Zwangsvollstreckung
    Wenn der Schuldner nicht reagiert, so wird dreißig Tage, nachdem der Vollstreckungsbescheid zugestellt wurde, ein Gerichtsvollzieher damit beauftragt, die Zwangsvollstreckung vorzunehmen.
  10. Überwachung
    Bleibt die Zwangsvollstreckung ohne Erfolg, so werden die Kosten, die für das Inkassoverfahren entstanden sind, mit der Rechtsschutzversicherung abgerechnet. Die Barauslagen, die bislang angefallen sind, muss der Mandant tragen.

Dann erfolgt die Übernahme des Vorganges in die Langzeitüberwachung. Dabei wird in regelmäßigen Abständen überprüft, ob sich die wirtschaftliche Situation des Schuldners gebessert hat.

Was sagt die Website & E-Mail-Adresse des Auftraggebers aus?

Vor Vertragsschluss sollten Freiberufler stets die Bonität und auch die Seriosität des Auftraggebers überprüfen. Ein wichtiger Hinweis darauf können dessen Homepage bzw. Website und E-Mailadresse sein. Bei den Mailadressen sind in einer Untersuchung des Zusammenhangs zwischen Adresse und Zahlungsmoral die Inhaber der Mailadressen häufiger aufgefallen, die eine freie Adresse hatten, die eben nicht an einen Internetvertrag gekoppelt waren.

Häufig wird aber auch schon von den Unternehmen vorausgesetzt, dass eine mangelnde Seriosität vorhanden ist, wenn der Inhaber einer Mailadresse zwar seinen Namen darin erwähnt, dann aber der Name des Providers hinter dem „@“ zu finden ist. Doch nicht nur die E-Mailadresse sagt einiges über den Auftraggeber aus, sondern auch dessen Homepage. Diese sollte hinsichtlich des Aufbaus den gängigen Kriterien entsprechen, die inzwischen so etwas wie ein ungeschriebenes Gesetz im Internet sind.

Davon abweichende Strukturen wirken schnell unseriös und laienhaft. Hier wird schnell mit dem Aufbau der Homepage mangelnde Seriosität und damit auch schlechte Zahlungsmoral verbunden. Es muss zum Beispiel leicht möglich sein, sich auf der Homepage zurecht zu finden, Suchfelder und Links sollten an den entsprechenden Stellen zu finden sein. Kontaktdaten und Impressum müssen zu finden sein und mit den nötigen Daten ausgestattet sein.

Natürlich kann nicht immer vom äußeren Eindruck der Mailadresse oder der Homepage auf die Zahlungsmoral des möglichen Auftraggebers geschlossen werden, aber ein Blick auf diese lohnt sich für den Freiberufler allemal. Teilweise sind im Internet aber auch auf anderen Seiten Hinweise zur Arbeitsweise des Auftraggebers zu finden, etwa, wenn andere Freiberufler Meinungen austauschen.

Ein zertifiziertes Inkassobüro nutzen

Wie in anderen Branchen auch üblich, gibt es seit einiger Zeit die Möglichkeit, das Inkassobüro zertifizieren zu lassen. Damit sind die Qualitätsmerkmale, die angepriesen werden, auch nachprüfbar. Um die Zertifizierung zu erhalten, muss das Inkassobüro bestimmten Anforderungen genügen. Damit soll erreicht werden, dass ein Mindestmaß an Qualität erreicht wird. Diese muss sichtbar sein, das hat einen gewissen Werbeeffekt und bringt außerdem die Sicherheit auf Seiten der Kunden mit sich, gute Arbeit nach der Beauftragung zu bekommen.

Die gesamten Abläufe im Inkassobüro müssen zum Beispiel dokumentiert werden, wenn das Siegel vergeben werden soll. Zudem muss die Aus- und Fortbildung gesichert sein, ebenso der Datenschutz. Die Mitarbeit+++/er müssen also regelmäßig geschult werden. Damit wird eine hohe Qualität der Bearbeitung der einzelnen Fälle erlangt. Kunden, also Freiberufler, können damit neu gewonnen werden und die bereits bestehenden Geschäftsbeziehungen werden erhalten. Die Sicherheit der Daten spielt eine große Rolle, schon allein durch die Großkunden, wie Banken oder Versicherungen, wird darauf ein gesteigerter Wert gelegt.

Arbeitsabläufe des Inkassodienstes müssen zertifiziert werden

Der Prozess der Zertifizierung ist allerdings mit einen hohen Maß an Arbeit verbunden. Es werden Abläufe überprüft und später verbessert. Die Arbeitsabläufe müssen schriftlich festgehalten werden, wobei häufig Schwachstellen entdeckt werden. Damit ist die Zertifizierung eine Möglichkeit, die eigenen Arbeitsweisen zu reflektieren. Das Siegel selbst kann jeder bekommen, der die nötigen Voraussetzungen erfüllt

Unseriöse Inkassounternehmen

Es gibt eine Reihe unseriöser Inkassounternehmen, von diesen sollen sich die seriösen Büros durch die Zertifizierung abgrenzen können. Es soll zudem ein Imagegewinn erreicht werden. Auf Seiten der Kunden wird das Vertrauen in die Arbeit des Inkassobüros erhöht, was berechtigt ist, denn der Anbieter hat durch die Zertifizierung bewiesen, dass er die nötigen Anforderungen erfüllt. Für jeden Freiberufler bedeutet also die Inanspruchnahme eines zertifizierten Inkassobüros einen Mehrgewinn an Vertrauen und Kompetenz.

Online Inkasso nutzen

In der heutigen technisierten Welt ist es auch möglich, die Inkassoabwicklung über das Internet zu erledigen. Hier kommt das so genannte WebInkasso ins Spiel. Hier ist die Mitgliedschaft wichtig. Dann können die offenen Forderungen an das Unternehmen übermittelt werden. Das ist ganz einfach über das Internet möglich und verlangt keinen verwalterischen Aufwand. Die Kundennummer des Gläubigers wird anschließend überprüft und der Gläubiger kann Inkassoaufträge erteilen.

Er kann sein Konto online einsehen und sich darüber in Kenntnis setzen lassen, welchen aktuellen Status der Bearbeitung seine bereits erteilten Inkassoaufträge aufweisen. Wichtig für die Nutzung des Online-Inkassos per Internet ist, dass zu jeder einzelnen Forderung immer sämtliche Forderungs- und Schuldnerdaten eingegeben werden. Nach kurzer Zeit wird der Eingang des Auftrages bestätigt und der Auftrag wird weiter bearbeitet.

Der Freiberufler wird vom Inkasso-Büro per E-Mail über Sachstand informiert

Der Freiberufler erhält eine so genannte Sachstandsmitteilung. Diese enthält die Daten, die bei der Bearbeitung der Akten erfasst wurden. Das beinhaltet die Höhe der eigentlichen Forderung, den aktuellen Stand der Bearbeitung des Falles oder das Datum der letzten Änderung. Das sind aber nur drei Beispiele für die Daten, die in der Akte erfasst werden. Natürlich sind auch die Daten enthalten, die dem Schuldner bereits bekannt sind, wie die Höhe der Forderungen oder die Daten zum Schuldner überhaupt.

Online Inkasso bietet für den Freiberufler viele Vorteile

Das Online Inkasso, also das Inkasso über das Internet, weist einige Vorteile gegenüber der Beauftragung eines normalen Inkassobüros auf. So können die Aufträge jederzeit nachverfolgt werden, ein Anschreiben des Inkassobüros ist dafür nicht notwendig. Es gibt die Möglichkeit, online detaillierte Einblicke in die Forderungsakte zu erhalten, außerdem gibt es individuell einstellbare Sachstandslisten.

Vorteile von Inkasso-Unternehmen

Es gibt eine Reihe von Vorteilen, die für die Zusammenarbeit mit einem Inkasso-Unternehmen sprechen. So sind sie die idealen Ansprechpartner für eine umfassende Beratung, seit dem letzten Jahr dürfen sie auch rechtliche Beratungen vornehmen. Die Inkassobüros sind ständig über Neuerungen im Forderungsmanagement informiert. Die Einziehung von Forderungen würde in einem Unternehmen einige Kapazitäten erfordern, die dann aber nicht eingeplant werden müssen, weil die Aufgaben durch ein Inkassodienst übernommen werden.

Das Inkassobüro leitet die Maßnahmen ein, die am Erfolg versprechendsten sind. Schon die hohe Erfolgsquote bei den vorgerichtlichen Einigungen spricht für sich. Forderungsausfälle werden so gering gehalten und das Ausfallrisiko sinkt für den Freiberufler. Für die Beauftragung eines Inkassobüros fallen natürlich Kosten an, die in der Regel der Auftraggeber zu zahlen hat. Diese können aber auf den Schuldner umgelagert werden, denn sie gehören zu den Kosten, die er durch sein Nichtnachkommen der Zahlungspflicht als Schadensersatz zu zahlen hat.

Hinweis: Das Inkasso-Unternehmen führt darüber hinaus Prüfungen zur Bonität durch. Zusätzliche Kosten können gleich vermieden werden, wenn festzustellen ist, dass der Fall aussichtslos bleiben wird.

Das Inkassobüro als Vermittler zwischen den beiden beteiligten Parteien kann Lösungen finden, mit der beide Seiten zufrieden sind. Dazu zählen etwa Ratenzahlungen. Zudem überwacht das Inkassobüro die Eingänge der Zahlungen. Das Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner, also zwischen Freiberufler und Kunde wird so weniger stark belastet und auch später kann die geschäftliche Beziehung zwischen beiden fortgesetzt werden. Zu den Kontrollaufgaben des Inkassobüros zählen übrigens auch die Kontrollen der Fristen und der Verjährungen.

Der Inkassodienst beauftragt für Sie: das gerichtliche Mahnverfahren / Vollstreckungsbescheid

Das Inkasso-Unternehmen ist auch bei den gerichtlichen Mahnverfahren vertretungsberechtigt. Haben außergerichtliche Maßnahmen also nicht zum Erfolg geführt, kann das Inkassobüro einen gerichtlichen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid beantragen. Die Vollstreckungsmöglichkeiten werden durch das Inkassobüro ebenfalls überprüft und zwar nach dem Vorliegen des so genannten vollstreckbaren Titels, den der Fall durch das Gericht bekommen hat.

So kann das Inkassobüro die Beauftragung des Gerichtsvollziehers übernehmen oder einen Pfändungsbeschluss erwirken. Langfristig übernehmen Inkassobüros die Kontrolle der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners, so dass sich Änderungen in den Vermögensverhältnissen auf die Zahlung der offenen Forderungen auswirken kann.

Rechtsanwalt oder Inkasso-Dienst?

Laut dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz ist es nicht mehr nur Rechtsanwälten gestattet, eine rechtliche Beratung anzubieten, sondern auch anderen Berufsgruppen. Damit eröffnet sich für ein Inkassodienst die Möglichkeit, seine Mandanten auch in Rechtsfragen zu beraten.

Das Inkassobüro ist sogar dazu bevollmächtigt, das gerichtliche Mahnverfahren für seine Mandanten zu betreiben, wenn es im Rechtsdienstleisterverzeichnis erfasst ist. Dieses Verzeichnis ist noch im Aufbau begriffen.Die Rechtsberatung durch das Inkassobüro ist immer dann erlaubt, wenn sie als Neben- und nicht als Hauptleistung angeboten wird. So erhält das Inkassobüro verschiedene Vertretungsbefugnisse, die auch vor Gericht gelten. Auch außerhalb des gerichtlichen Einzugs von Forderungen dürfen ein Inkassodinest tätig werden. So fällt es dann in deren Aufgabenbereich, zum Beispiel gerichtliche Mahnbescheide zu erlassen oder auch an Plänen für die Schuldenbereinigung mitzuwirken.

Die Vertretungsgewalt eines Mandanten liegt aber nach wie vor ausschließlich in der Hand eines Anwaltes, womit die Monopolstellung des Anwalts gewahrt bleibt. Allerdings darf nicht jeder einfach so eine rechtliche Beratung anbieten, denn die nötige Sachkunde in Theorie und Praxis muss vorhanden sein.

Allerdings kommt das dem Inkassounternehmen durchaus entgegen, denn sie mussten schon immer mit sehr viel juristischem Wissen aufwarten. Daher kommt es auch, dass die Inkassobüros ihre Kompetenz in Rechtsfragen nicht unter Beweis stellen müssen, sie müssen lediglich den Eintrag im neu geschaffenen Rechtsdienstleisterverzeichnis nachweisen können. Über die Aufnahme in diese Verzeichnis entscheiden die Landesjustizverwaltungen des jeweiligen Bundeslandes.

Schon allein der Einzug von Forderungen durch ein Inkassobüro gilt als Rechtsdienstleistung, wofür wiederum der Eintrag in das bereits erwähnte Verzeichnis notwendig ist. Erfolgt die rechtliche Beratung ohne Nachweis der Eintragung in das Rechtsdienstleisterverzeichnis, so kann ein Bußgeld verhängt werden.

Was beinhaltet ein professionelles Forderungsmanagement?

Unter Forderungsmanagement wird das Inkasso der angemahnten, aber noch nicht gerichtlich geltend gemachten Forderungen verstanden. Dazu zählen etwa die Kontrollfunktionen oder die Verfahren zur Überwachung. Hier gewinnt zudem die außergerichtliche Beratung des Freiberuflers, also des Gläubigers, immer mehr an Bedeutung. Hier soll erreicht werden, dass auch weiterhin eine positive Geschäftsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner, aslo zwischen dem Freiberufler und seinem Kunden, möglich ist.

Doch was beinhaltet das professionelle Forderungsmanagement denn nun eigentlich?

  1. Es sollen damit Kosten vermieden werden, die zum Beispiel für den Anwalt oder den Gerichtsvollzieher anfallen würden.
  2. Viele der Aufträge, die ein Inkassobüro erhält, können vorgerichtlich bereinigt werden. Die Quote dafür liegt bei etwa fünfzig Prozent. Der Grund dafür wird in der psychologischen Vorgehensweise gesehen, mit der das Inkassobüro arbeitet. Der Schuldner soll das Gefühl bekommen, nicht zahlen zu müssen, sondern zahlen zu wollen.
  3. Gegenüber dem Inkassobüro hat der Gläubiger die anfallenden Kosten zu tragen. Er muss die Auslagen vom Schuldner zurückverlangen.
  4. Inkassobüros übernehmen beim Forderungsmanagement auch eine Prüfung der Bonität des Schuldners und raten bei aussichtslosen Fällen von einer Weiterverfolgung ab.
  5. Ein Sinn des professionellen Forderungsmanagements liegt auch darin, die Geschäftsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner zu stärken und weiterhin positiv zu gestalten.
  6. Wenn ein Inkassobüro mit der Verfolgung der Zahlungen beauftragt wird, spart das Kapazitäten beim Gläubiger, sowohl finanziell als auch personell gesehen.
  7. Inkassounternehmen können direkt die möglichen Wege der Vollstreckung prüfen und leiten weitere Maßnahmen ein. e Pflege von Datensätzen, wie etwa Adressen, oder die Überwachung der Vermögensverhältnisse des Schuldners. Auch Fristen werden überwacht, sowie die Verjährungen.
  8. Das Inkassobüro übernimmt zudem die Pflege von Datensätzen, wie etwa Adressen, oder die Überwachung der Vermögensverhältnisse des Schuldners. Auch Fristen werden überwacht, sowie die Verjährungen

Schneller Mahnlauf sichert Mittel

Die Angst, mit jeder Mahnung stünde auch die Geschäftsbeziehung ein Stück weit zur Debatte, ist allgegenwärtig. In der Folge verzichten Freiberufler allerdings auf den zeitigen Eingang ihres redlich verdienten Geldes. Dies fehlt ihnen im Zweifelsfall für zukunftssichernde Investitionen oder für die Tilgung eigener Verpflichtungen.

Dabei birgt schon der bloße Verzugsstatus neben der Aussicht auf Schadensersatz weitere rechtliche Vorteile. Wie kann der Gläubiger seinen Schuldner in angemessenem Tempo mahnen und welche rechtlichen Gegebenheiten muss er überhaupt berücksichtigen? Hier die wichtigsten Eckpunkte:

Zeitpunkt der Fälligkeit

Ganz am Anfang des rechtskonformen Mahnlaufes steht der Zeitpunkt der Fälligkeit. Zahlbar oder fällig ist ein Betrag prinzipiell sofort nach der Rechnungsstellung. In der Praxis wird der Freiberufler seinem Vertragspartner allerdings eher einen Zeitrahmen oder einen Termin zur Zahlung vorgeben. Verstreicht die gesetzte Frist, darf der Gläubiger seinen Kunden anmahnen.

Die Mahnung

Eine feste Form ist für einfache Mahnungen entbehrlich. Sie kann mündlich oder schriftlich – auch per E-Mail – erfolgen. In einem maßvollen Umfang darf der Gläubiger seine Mahnkosten gemeinsam mit dem ursprünglichen Rechnungsbetrag einfordern. Idealerweise sollte der Gläubiger daher den Mahnungsversand nachweisen können, sei es per Einschreiben-Beleg oder durch die Dokumentation seines Mailausganges.

Für den Inhalt des Erinnerungsschreibens gilt im Übrigen: Ein klares Zahlungsziel vermeidet Missverständnisse und erstickt zahlungsverzögernde Hoffnungen auf eine zweite oder dritte Aufforderung im Keim.

Gläubiger in Verzug setzen

Mit der Mahnung setzt der Gläubiger den Schuldner in Verzug. Der Verzugsstatus tritt zwar auch automatisch ein, zumal der säumige Kunde spätestens 30 Tage nach dem Rechnungseingang ohne Zahlungstermin in Verzug ist (§ 286 Abs. 3 BGB). Doch wenn der Schuldner den Rechnungseingang bestreitet, kann die Festlegung des Fristbeginns mitunter knifflig werden. Neben diesem klaren Nachteil in Vergleich zur aktiven Fristsetzung muss der Gläubiger seine privaten Kunden explizit auf die Verwendung der 30-Tages-Frist aufmerksam machen. Immerhin darf er schon vor Ablauf der 30 Tage zur Mahnung greifen. Fruchten diese Bemühungen nicht, empfiehlt sich die Einschaltung eines auf Forderungseinzug spezialisierten Unternehmens.

Die Kosten für eine derartige Rechtsverfolgung, etwa durch ein Inkassounternehmen, muss der Kunde tragen. Es handelt sich wie im Falle der eigenen Mahnkosten um einen Verzugsschaden. Weniger Zeit – mehr Geld

Der Mahnlauf

Dem hier skizzierten, etwa vier- bis sechswöchigen Mahnlauf steht die grundsätzliche Dreijahresfrist gegenüber, innerhalb der ein Gläubiger seine offenen Beträge laut Gesetz anmahnen kann. Fast 50 Euro zusätzlich bringt die dreijährige Anlage eines Forderungsbetrages von 650 Euro – investiert bei einer Vergütung von lediglich 2,5% im Jahr.

Spätestens hier zeigt sich der finanzielle Vorteil eines schnellen Mahnwesens. Daher empfehlen Fachleute, im Interesse der eigenen Liquidität, direkt nach den ersten erfolglosen Zahlungserinnerungen zügig die professionelle Unterstützung Dritter in Anspruch zu nehmen.


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Über den Autor

Autor
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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