KSK: Antrag und Aufnahme in die Künstlersozialkasse

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Antrag: Die Künstlersozialkasse prüft die Berechtigung für eine Aufnahme.
Antrag: Die Künstlersozialkasse prüft die Berechtigung für eine Aufnahme.

Für selbstständige Künstler und Publizisten besteht in der Regel eine Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse (KSK). Sie müssen sich bei der KSK melden, damit diese prüfen kann, ob sie der Pflicht unterliegen und die Voraussetzungen für eine Aufnahme bestehen. Für diesen KSK-Antrag müssen Antragsteller bestimmte Formulare verwenden und detaillierte Auskünfte zur Tätigkeit, den Einkommensverhältnissen sowie zu ihrer Person angeben. Was ist hierbei zu beachten?

Infos zum KSK-Antrag im Überblick

Wann muss ich mich bei der Künstlersozialkasse melden?

Üben Sie als Künstler oder Publizist eine freiberufliche Tätigkeit als Hauptberuf aus und verdienen damit mehr als 3.900 Euro im Jahr, besteht in der Regel eine Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse. Ihre Tätigkeit müssen Sie der KSK melden und dann einen entsprechenden Antrag auf Aufnahme stellen.

Welche Voraussetzungen müssen für den KSK-Antrag erfüllt sein?

Neben der Tätigkeit und dem Einkommen, müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen, um in die KSK aufgenommen werden zu können. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Wie stelle ich den Antrag an die Künstlersozialkasse?

Nach der Meldung erhalten Sie üblicherweise einen Fragebogen, den Sie an die KSK zurückschicken müssen. Darüber hinaus sind weitere Nachweise mit den Fragebogen einzureichen. Welche wichtig sind, haben wir hier zusammengefasst.

Künstlersozialkasse: Muss ein Antrag gestellt werden?

Eine Aufnahme in die Künstlersozialkasse kann Pflicht sein.
Eine Aufnahme in die Künstlersozialkasse kann Pflicht sein.

Besteht eine Versicherungspflicht für freiberufliche Künstler und Publizisten, müssen diese sich bei der Künstlersozialkasse melden und einen Antrag stellen, um aufgenommen zu werden. Die KSK erlässt die Bescheide zur Versicherungspflicht und zieht die Beträge ein. Die Leistungen für die Kranken-, Renten und Pflegeversicherung erbringen allerdings die Träger dieser. Das heißt Pflichtversicherte müssen sich neben dem KSK-Antrag auch um die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung kümmern.

Nicht jeder ist allerdings dazu berechtigt bzw. gehört zum versicherungspflichtigen Personenkreis. Die KSK prüft mit der Anmeldung zunächst die Berechtigung für eine Aufnahme. Wichtig ist, dass bei der Meldung an die KSK die Voraussetzungen für eine Aufnahme bereits vorhanden sind. Das heißt, Sie müssen hauptberuflich Freiberufler sein und dies auch nachweisen können.

Folgende Voraussetzungen für die Versicherungspflicht müssen dementsprechend vorliegen:

  • Freiberufliche / selbstständige Tätigkeit als Künstler oder Publizist
  • Einkommen über 3.900 Euro pro Jahr (Berufsanfänger auch darunter)
  • hauptsächlich in Deutschland tätig sein
  • keine Arbeitnehmer beschäftigen

Einen KSK-Antrag müssen Künstler stellen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Einen KSK-Antrag müssen Künstler stellen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

Anmelder sollten zudem darauf achten, dass sie möglichst mehr als einen Auftraggeber nachweisen können und das Einkommen realistisch sowie detailliert darstellen. Denn die KSK kann vereinzelt während der Prüfung des Antrags Stichproben machen. Ausnahmen von der Pflicht können gelten, wenn Freiberufler beispielsweise nur geringfügig beschäftigt sind oder die Tätigkeit im Rahmen einer Berufsausbildung stattfindet.

Die Meldung an die Künstlersozialkasse muss in der Regel schriftlich erfolgen. Sie können dies jedoch zunächst auch telefonisch vornehmen. Es zählt zudem auch als Meldung, wenn Sie den Fragebogen als Formular bei der Künstlersozialkasse anfordern. Online finden Sie das Anmeldeformular auf der Webseite der KSK unter folgendem Link: kuenstlersozialkasse.de

Im Anschluss an eine Meldung erhalten Sie einen Fragebogen, den Sie für den eigentlichen KSK-Aufnahme-Antrag ausfüllen müssen.

KSK-Antrag stellen: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Beim KSK-Antrag kann die Dauer der Bearbeitung zwischen 2 und 3 Monaten betragen.
Beim KSK-Antrag kann die Dauer der Bearbeitung zwischen 2 und 3 Monaten betragen.

Mit dem Fragebogen zum KSK-Antrag werden detaillierte Angaben zur Tätigkeit, zu den Einkünften sowie zur eigenen Person abgefragt. Auch Angaben zu den bereits bestehenden Versicherungsverhältnissen sind hier notwendig. Gebühren fallen bei einem KSK-Antrag in der Regel nicht an. Der Fragebogen ist zudem einzureichen, wenn alle Voraussetzungen vorliegen und nachweisbar sind.

Die Versicherungspflicht beginnt üblicherweise mit dem Eingangsdatum des Antrags bei der KSK bzw. mit der ersten Meldung an die KSK. Erfolgt letzteres bereits vor der Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit, beginnt die Pflicht dem Datum der Aufnahme dieser. Endet die freiberufliche künstlerische Tätigkeit, erlischt die Pflicht mit dem Beginn des Folgemonats nach Meldung an die KSK.

Die Bearbeitung eines Antrags kann zwei bis drei Monate in Anspruch nehmen, daher sollten Sie darauf achten, dass Sie die notwendigen Schritte rechtzeitig einleiten. Sind die Anträge nicht vollständig bzw. werden weitere Nachweise verlangt, müssen Sie mit einer Verlängerung der Bearbeitungszeit rechnen.

Um den KSK-Antrag richtig ausfüllen zu können, werden in der Regel folgende Dokumente verlangt:

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Nachweis über künstlerische oder publizistische Ausbildung
  • Nachweise über alle Tätigkeiten: Verträge mit Auftraggebern, Abrechnungen, Rechnungen, Kontoauszüge
  • Mitgliedsbescheinigung für berufliche Interessenverbände (falls vorhanden)
  • Mitgliedsbescheinigung für gesetzliche Krankenkasse (falls vorhanden, ansonsten vorläufige Bescheinigung der ausgewählten Krankenkasse)
  • Bei eigenen Kindern: Geburtsurkunde in Kopie, Nachweis der Elterneigenschaft (Abstammungsurkunde, beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch des Standesamtes, Adoptionsunterlagen, Nachweise der Pflegeelternschaft usw.)

Anhand dieser Angaben, entscheidet die KSK über den Antrag und somit die Aufnahme des Antragstellers und verschickt einen entsprechenden Zusage- oder Ablehnungsbescheid. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Versendung des Zusagebescheids. Leistungen können Sie erst in Anspruch nehmen, wenn der Versicherungsschutz besteht. Wollen Sie Ansprüche bezüglich der gesetzlichen Rente geltend machen, müssen in der Regel jedoch bestimmte Mindestbeitragszeiten erfüllt sein.

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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