Ist eine Brille steuerlich absetzbar?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 15. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Können Menschen mit Sehschwäche von ihrer Steuer auch die Brille absetzen?
Können Menschen mit Sehschwäche von ihrer Steuer auch die Brille absetzen?

Die Anschaffung einer Brille ist oft mit hohen Kosten verbunden. Die Krankenkasse übernimmt diese nur selten, weshalb viele Menschen sich fragen, ob ihre Brille steuerlich absetzbar ist. Dies verraten wir Ihnen im folgenden Ratgeber.

„Brille absetzen von der Steuer“ im Überblick:

Kann man eine Brille von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich ist dies möglich, in den meisten Fällen können Sie eine Brille in der Steuererklärung allerdings nur als außergewöhnliche Belastung angeben. In diesem Fall haben Sie einen Teil der Kosten selbst zu tragen.

Welchen Eigenanteil muss ich bei meiner Brille zahlen?

Alle außergewöhnlichen Belastungen, die unter Ihrer Belastungsgrenze liegen, sind nicht von der Steuer absetzbar. Wie hoch diese Belastungsgrenze für Sie ist, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Wie sieht es aus, wenn ich eine Arbeitsplatzbrille von der Steuer absetzen möchte?

Selbst wenn Sie Ihre Sehhilfe zum Arbeiten benötigen, ist eine Brille meist nur von der Steuer absetzbar, wenn Sie sie als außergewöhnliche Belastung angeben. Unter welchen Bedingungen Sie Ihre Brille auch als Werbungskosten absetzen können, erfahren Sie hier.

Kann ich in meiner Steuererklärung auch eine Brille absetzen?

Eine Brille ist steuerlich absetzbar – oft sogar ohne neues Rezept, wenn sich lediglich Ihre Stärke geändert hat.
Eine Brille ist steuerlich absetzbar – oft sogar ohne neues Rezept, wenn sich lediglich Ihre Stärke geändert hat.

Grundsätzlich ist eine Brille steuerlich absetzbar und zwar als sogenannte außergewöhnliche Belastung. Darunter fallen Ausgaben für vom Arzt verordnete Leistungen, welche nicht von der Krankenkasse übernommen werden, wie z. B. Zahnersatz, orthopädische Schuhe, bestimmte Medikamente – oder eben eine Brille. Als Werbungskosten können Sie sie hingegen in den meisten Fällen nicht angeben, nicht einmal dann, wenn Sie die Brille nur an Ihrem Arbeitsplatz tragen. Wann dies unter Umständen doch möglich ist, erfahren Sie weiter unten in diesem Ratgeber.

Brille als außergewöhnliche Belastung

In der Regel sind die Kosten für Ihre Brille also nur steuerlich absetzbar, wenn Sie sie als außergewöhnliche Belastung angeben. Hierbei gibt es allerdings einen Haken: Das Finanzamt erwartet vom Steuerzahler, dass er einen Teil dieser Ausgaben aus eigener Tasche bezahlt, und mutet deshalb jedem eine bestimmte Belastungsgrenze zu. Nur wenn Ihre außergewöhnlichen Belastungen diese Grenze überschreiten, können Sie den überstehenden Betrag zurückerstattet bekommen.

Bevor Sie Ihre Steuererklärung machen, sollten Sie deshalb zunächst schauen, welche weiteren Kosten Sie neben der Brille als außergewöhnliche Belastungen angeben können. Dies sind u. a.:

Nicht nur Ihre Brille können Sie absetzen, sondern auch andere medizinische Ausgaben.
Nicht nur Ihre Brille können Sie absetzen, sondern auch andere medizinische Ausgaben.

  • Bestattungskosten
  • Krankheitskosten (z. B. Arztbesuche, Fahrtkosten zum Arzt)
  • Ausgaben für andere medizinische Hilfs- und Heilmittel (z. B. Prothesen, Medikamente)
  • Aufwendungen für Betreuungs- und Pflegeleistungen oder für den Unterhalt einer bedürftigen Person
  • Kosten für eine Heimunterbringung
  • Ausgaben in Zusammenhang mit einer Schwangerschaft und einer Geburt
  • Kosten für durch Naturkatastrophen verursachte Schäden an Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung

Wichtig hierbei ist, dass die entsprechenden Kosten tatsächlich notwendig sein müssen, damit sie zusammen mit der Brille steuerlich absetzbar sind. Haben Sie alle Ihre außergewöhnlichen Belastungen aufgelistet und zusammengerechnet, müssen Sie nun schauen, ob der Gesamtbetrag Ihre Belastungsgrenze übersteigt.

Wie hoch diese für Sie ausfällt, können Sie folgender Tabelle entnehmen, welche auch in § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu finden ist:

Fa­mi­lien­sta­tusjähr­li­che Ge­samt­ein­künf­te
bis 15.340 €mehr als 15.340 € bis 51.130 €über 51.130 €
un­ver­hei­ra­tet, kei­ne Kin­der5 % der Ge­samt­ein­künf­te6 %7 %
ver­hei­ra­tet, kei­ne Kin­der4 %5 %6 %
ein oder zwei Kin­der2 %3 %4 %
drei oder mehr Kin­der1 %1 %2 %

Sind Sie z. B. Single ohne Kinder und verdienen im Jahr 15.000 Euro, liegt Ihre Belastungsgrenze bei 750 Euro (15.000 x 5 % = 750). Nur die außergewöhnlichen Belastungen, die darüber liegen, können Sie von der Steuer absetzen. Haben Sie diese Grenze bereits aufgrund anderer Ausgaben erreicht und benötigen dann noch eine Sehhilfe, ist die Brille vollständig steuerlich absetzbar.

Arbeitsplatzbrille als Werbungskosten absetzen

Kann man Brillen von der Steuer absetzen? Ja, allerdings selten als Werbungskosten.
Kann man Brillen von der Steuer absetzen? Ja, allerdings selten als Werbungskosten.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Kosten für eine Brille als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Dazu muss es sich allerdings ganz klar um ein Arbeitsmittel handeln. Dafür reicht es nicht aus, dass Sie die Brille zwingend für die Ausübung Ihres Berufes benötigen.

Denn der Bundesfinanzhof hat 2005 entschieden, dass eine Brille in der Regel eine allgemeine Sehschwäche korrigiert und deshalb als medizinisches Hilfsmittel gilt (Az.: VI R 50/03). Daher ist auch eine Arbeitsplatzbrille steuerlich meist nur absetzbar, wenn sie als außergewöhnliche Belastung angegeben wird.

Unter bestimmten Bedingungen können Sie eine Arbeitsplatzbrille allerdings doch als Werbungskosten absetzen:

  • Sie müssen die Brille aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen tragen oder
  • Ihre Sehschwäche wurde nachweislich durch Ihren Beruf oder einen Arbeitsunfall verursacht.

Letzteres muss von einem Augenarzt attestiert werden. Der Umstand, dass Sie Ihre Brille zum Arbeiten brauchen, bedeutet nämlich nicht automatisch, dass dieser Bedarf auch durch Ihre Arbeit verursacht wurde.

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Gitte H.

Gitte hat Germanistik und Kommunikationswissenschaften studiert. Sie schreibt seit 2017 für erfolg-als-freiberufler.de und verfasst Ratgeber rund um Finanzierung und Betriebsausgaben.

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