Der freiberufliche Zahnarzt

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 23. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Freiberuflicher Zahnarzt
Freiberuflicher Zahnarzt

Wohl jeder Mensch ist bereits beim Zahnarzt gewesen und kennt daher die allgemeinen Tätigkeiten. Zahnärzte untersuchen Patienten und stellen Diagnosen zu Zahn-, Kiefer- und Mundkrankheiten. Auch Anomalien der Stellung der Zähne werden festgestellt. Im Anschluss wird eine Therapie festgelegt und es können zahnmedizinische Behandlungen ausgeführt werden.

Die Tätigkeit der Zahnärzte

Ein Zahnarzt ist entweder in einer eigenen Praxis, in einer Gemeinschaftspraxis oder in einer Klinik tätig. Es gibt sowohl freiberuflich tätige als auch angestellt arbeitende Zahnärzte. Im Bereich der Zahn-, Kiefer- und Mundheilkunde sind Zahnärzte auch an Hochschulen tätig. Gesundheitsämter, Forschungseinrichtungen oder privatwirtschaftliche Betriebe bieten ebenfalls Möglichkeiten für Zahnärzte, dort zu arbeiten. Angestellt arbeiten Zahnärzte auch bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung oder bei den Zahnärztekammern. Freiberufliche Zahnärzte führen in der Regel ihre eigene Praxis, teilweise in Kooperation mit weiteren Zahnärzten oder Kieferorthopäden.

Ein Zahnarzt erhebt die Anamnese und untersucht Kiefer, Gebiss und Mund des Patienten. So werden Zahnstein, Karies, Fehlstellungen der Zähne oder Parodontose festgestellt.

Teilweise müssen Röntgenaufnahmen angefertigt werden. Auf Basis der Ergebnisse einer solchen umfassenden Untersuchung wird eine Diagnose gestellt und die notwendige Behandlung kann eingeleitet werden. Zahnärzte nehmen sämtliche Behandlungen vor, die mit den Zähnen, deren Gesunderhaltung oder der Beseitigung von Krankheiten zu tun haben. Auch in der Kieferorthopädie sind sie tätig und passen Zahnspangen oder andere Geräte zur Korrektur von Kiefer- und Zahnfehlstellungen an.

Spezialisierte Zahnärzte kümmern sich um den professionellen Zahnersatz, wofür teilweise operative Maßnahmen nötig sind.

Zahnärzte müssen jedoch auch zahlreiche organisatorische und verwaltende Tätigkeiten ausführen. Sie erstellen Gutachten und Berichte und müssen Behandlungsverläufe dokumentieren. Außerdem werden leistungsbezogene Daten für die Abrechnung erhoben. Sind Zahnärzte an Universitätskliniken tätig, so führen sie Forschungsvorhaben aus oder nehmen zumindest daran teil. Hierfür wird in der Regel eine Promotion gefordert, teilweise ist auch die Habilitation notwendig.

Der Zugang zur freiberuflichen Tätigkeit

Für die Ausübung des Zahnartzes in freiberuflichen Tätigkeit gibt es strenge Vorschriften. Das Studium der Zahnmedizin wird mit dem Staatsexamen abgeschlossen. Außerdem ist die Approbation als Zahnarzt nötig. Diese wird durch die zuständige Zahnärztekammer vergeben. Zudem unterliegen Zahnärzte der Vorschrift, sich regelmäßig weiterbilden zu müssen. Wer als selbstständiger Zahnarzt am Abrechnungssystem der Kassenärztlichen Vereinigung teilnehmen möchte, muss als Vertragszahnarzt zugelassen sein. Hierfür ist die Eintragung in das sogenannte Zahnarztregister Voraussetzung. In der Regel müssen Zahnärzte außerdem Kenntnisse über den Strahlenschutz vorweisen, sofern sie Röntgenaufnahmen erheben wollen.

Zum Einkommen und den Honoraren

Wer als Zahnarzt arbeiten möchte, ist sicherlich immer auch daran interessiert, welche Verdienstmöglichkeiten es gibt. Hier muss eine Unterscheidung darüber getroffen werden, ob gesetzlich Versicherte oder private Patienten behandelt werden. Wer sich auf die Behandlung ausschließlich von Privatpatienten gibt, kann mit ihnen ein freies Honorar aushandeln. (siehe auch: Honorare für freie Heilberufe) Dies ist in seiner Höhe grundsätzlich nicht gedeckelt. Allerdings gilt hier natürlich, dass der jeweilige Zahnarzt sich mit seiner Konkurrenz messen muss. Überhöhte Preise werden mit einem Ausbleiben der Patienten quittiert. Das Honorar des Zahnarztes muss daher die persönlichen Ausgaben decken und einen gewissen Gewinn abwerfen. Es sollte nicht besonders hoch und auch nicht besonders niedrig ausfallen. Für Zahnärzte, die sich der Kassenzahnärztlichen Vereinigung angeschlossen haben, gilt, dass sie als Honorar das bekommen, was die Kassenzahnärztliche Vereinigung auf die Vertragszahnärzte umlegt.

Das Einkommen richtet sich dabei nach dem Tabellenentgelt eines Tarifvertrags, der für Ärzte und Zahnärzte an kommunalen Krankenhäusern ausgehandelt wird. Generell kann von einem Monatsbrutto von vier- bis fünftausend Euro werden. Allerdings hat auch ein Zahnarzt, der vorrangig gesetzlich Versicherte behandelt, die Möglichkeit, seinen eigenen Verdienst zu erhöhen. Durch das Anbieten von privaten Zusatzleistungen kann ein gewisser Teil des Honorars frei berechnet werden. Diese zusätzlichen Leistungen werden entweder direkt mit dem Patienten abgerechnet oder mit der privaten Krankenversicherung des Betreffenden. In der Regel muss vorab ein Kostenplan erstellt werden, was einen erhöhten Verwaltungsaufwand bedeutet.

Hinweis: Sicherlich muss sich gerade ein Existenzgründer in diesem Bereich erst einarbeiten. Für jemanden, der schon seit längerer Zeit private Zusatzleistungen anbietet, hält sich der zeitliche Aufwand in Grenzen. Er kann auf bereits vorhandene Dokumente und Formulare zurückgreifen muss diese lediglich für den Einzelfall anpassen..


Jürgen Busch

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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