Private Pflegezusatzversicherung für Freiberufler

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 21. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Private Pflegezusatzversicherung für Freiberufler

Private Pflegezusatzversicherung für Freiberufler

Die Pflegepflichtversicherung deckt nur die notwendigste Pflege ab.
Sie reicht
auf keinen Fall für eine Pflege rund um die Uhr und ein Heimplatz kann damit auch nicht bezahlt werden.

Familie und Kinder oder das Sozialamt müssen dann einspringen, wenn das Geld für die Pflege nicht ausreichend ist.

Daher empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung.
Allerdings sollte sie nicht die erste Versicherung sein, die ein Freiberufler nach Berufsstart abschließt, sondern erst sollten die wichtigeren Versicherungen abgedeckt sein. Abgeschlossen wird die private Pflegeversicherung bei einem privaten Kranken- oder Lebensversicherer.

Dort wird die Versicherung in verschiedenen Kategorien angeboten:

– als Pflegerentenversicherung
– als Pflegekostenversicherung
– als selbstständige Pflegerentenversicherung
– als Pflegetagegeldversicherung

Nicht empfehlenswert ist die Koppelung der Beiträge für die Pflegeversicherung mit einer Sparanlage.

Übrigens wird die volle Pflegerente erst ab einer Einstufung in Pflegegruppe 3 gewährt, davor wird sie nur anteilig gewährt.

Die besten Lösungen bieten die Pflegekosten- und die Pflegetagegeldversicherungen.

Letztere zahlt einen festen Betrag pro Tag und es spielt dabei keine Rolle, wofür das Geld benötigt wird.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen ist immer, dass ein bestimmter Pflegegrad erreicht ist. Dies wird durch einen ärztlichen Nachweis belegt.

Die Bedarfsermittlung

Die Bedarfsermittlung ist nicht ganz einfach, da niemand genau sagen kann, wie hoch die Pflegekosten sein werden und welche Art der Behandlung in Anspruch genommen werden soll.

Sinn macht die Pflegekostenversicherung vor allem dann, wenn hohe Pflegekosten erwartet werden, zum Beispiel, weil professionelle Hilfe genutzt werden soll.

Die Pflegetagegeldversicherung ist vor allem dann eine gute Wahl, wenn frei über das Geld verfügt werden soll und keine professionellen Dienste in Anspruch genommen werden müssen. Wenn Angehörige den Versicherten pflegen können, ist diese Art der Versicherung sehr gut.

Allerdings kann auch hier kein genauer Bedarf ermittelt werden, die Kosten, die errechnet werden können, sind immer nur ungefähr und können auch keine Preissteigerungen berücksichtigen.

Beitrags- und Angebotsvergleich einholen

Mit höherem Eintrittsalter steigen auch bei der Pflegezusatzversicherung die Beiträge.
Auch hier zahlen Frauen mehr als Männer, weil sie statistisch gesehen eine höhere Lebenserwartung haben.
Risikozuschläge werden bei bestehenden Vorerkrankungen erhoben oder der Antragsteller wird gar nicht erst in die Versicherung aufgenommen.

Der Beitragsvergleich ist schwer durchführbar, weil sie die Anbieter in vielen Punkten unterscheiden und unterschiedliche Versicherer auch immer verschiedene Leistungsausschlüsse haben. Es ist daher nicht möglich zu sagen, welche Gesellschaft bis zum Lebensende die günstigste sein wird.

Es sollten immer Informationen und Angebote von verschiedenen Anbietern eingeholt werden.

Die Leistungsunterschiede sind groß und die Details in den Verträgen weisen oft Tücken auf.

Zu achten ist auf die folgenden Punkte:
– Die Versicherung sollte nicht nur die Kosten für die Pflege im Heim übernehmen, sondern auch für die zu Hause. Außerdem sollten Leistungen in allen drei Pflegestufen gewährt werden.
– Das Pflegetagegeld sollte für eine Pflege durch Verwandte nicht niedriger sein, als bei einer professionellen Pflege.
– Steigen die Pflegekosten, sollte auch das Pflegetagegeld nachträglich erhöht werden können und das ohne Risikozuschläge oder eine erneute Gesundheitsprüfung.
– Die Leistungspflicht des Versicherers sollte dann beginnen, wenn auch die Pflegebedürftigkeit anerkannt wird. Die Pflegestufe der gesetzlichen Pflegeversicherung sollte übernommen werden.
– Innerhalb der ersten drei Jahre sollte die Versicherung auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichten.
– Auf Wartezeiten sollte der Versicherer verzichten. Das sind meist drei Monate.
– Gut ist es, wenn ab dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit kein Beitrag mehr geleistet werden muss.

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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