Verdienstausfall als Freiberufler: Besteht das Recht auf Krankentagegeld?

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 31. Dezember 2022

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Krankentagegeld für Freiberufler: So klappt es

Wenn Freiberufler wegen einer Krankheit oder Verletzung ihrer Arbeit nicht nachgehen können, kommt es schnell zu existenzbedrohlichen Situationen. Um den Verdienstausfall auszugleichen, können sie auf das Krankentagegeld zurückgreifen. Wie hoch ist es und unter welchen Bedingungen wird das Krankentagegeld ausgezahlt?

Was ist Krankentagegeld?

Auch wenn es ähnlich klingt: Das Krankentagegeld ist kein Krankengeld. Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt, sobald ein Angestellter länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist. 

Das Krankentagegeld hingegen ist eine Leistung von privaten Krankenversicherungen. Es dient erkrankten Selbstständigen, die ihrer Arbeit für einen gewissen Zeitraum nicht nachgehen können. Obwohl es in der Regel frühestens ab der zweiten Krankheitswoche ausgezahlt wird, ist es am ehesten mit einer Lohnfortzahlung vergleichbar.

Und die finanzielle Unterstützung hilft: Selbst im Krankheitsfall und während des damit einhergehenden Verdienstausfalls, müssen Selbstständige weiterhin ihre laufenden Kosten begleichen. Ohne eine entsprechende Krankentageversicherung, geraten Freiberufler deshalb schnell in finanzielle Bedrängnis. Somit ist das Krankentagegeld sinnvoll, um wegfallendes Einkommen zu kompensieren, da das gesamte monatliche Einkommen abgesichert ist.

So funktioniert das Krankentagegeld

Das Krankentagegeld kann mit der entsprechenden Versicherung in Anspruch genommen werden. Das Gute daran ist: Die Auszahlung ist auf das individuelle Einkommen zugeschnitten und der Auszahlungsbeginn kann selbst gewählt werden, sofern er sich innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens befindet. Im Normalfall ist die hilfreiche Versicherung teil eines PKV-Tarifs. Ist sie dort nicht enthalten, kann sie optional als Zusatzversicherung abgeschlossen werden. 

Auch gesetzlich Versicherte können die optionale Versicherung in Anspruch nehmen, um im Krankheitsfall doppelt abgesichert zu sein. Bei Vertragsabschluss des Krankentagegeldes wird die individuelle Höhe der Leistung vereinbart. Hierbei gilt, dass die Versicherungssumme niemals höher als der errechnete Nettoverdienst sein darf. Um eine realistische Kalkulation abzugeben, hilft es nachzurechnen, wie viel Geld im Monat gebraucht wird. Um dann den Tagessatz zu ermitteln, muss dieser Betrag lediglich durch 30 geteilt werden. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten, um den vollen Betrag täglich ausgezahlt zu bekommen.

Möglichkeit eins: Alleinige PKV

Krankentagegeld ist steuerfrei und kann deshalb ohne Abzüge bezogen werden. Wer ausschließlich privat und nicht zusätzlich gesetzlich versichert ist, hat den Anspruch auf die volle vereinbarte Krankengeldsumme. Bei einem monatlichen Einkommen von 1500 Euro und einem festgelegten Tagessatz von 50 Euro, kann dieser bereits ab dem 8. Krankheitstag ausgezahlt werden.

Möglichkeit zwei: Versicherung ohne Wahlerklärung

Anders sieht es aus, wenn der Freiberufler neben der Krankentagesgeldversicherung eine gesetzliche Krankengeldabsicherung besitzt und dazu eine Wahlerklärung abgegeben hat. Da die Krankengeldabsicherung im Regelfall 70 Prozent des Nettoeinkommens beträgt, werden bei einem Einkommen von 1500 Euro monatlich 1050 Euro ausgezahlt – allerdings erst ab dem 43. Krankheitstag.

Aufgrund der Wahlerklärung kann die Krankentagegeldversicherung hierbei höchstens die restlichen 450 Euro im Monat absichern. In den ersten 6 Wochen des Verdienstausfalls können demnach nur 15 Euro pro Tag ausgezahlt werden. Hier hilft es, die Wahlerklärung auslaufen zu lassen, um einen höheren Tagessatz zu vereinbaren.

Krankentagegeldversicherung: Alle Vorteile im Überblick

  • Dient Selbstständigen als finanzielle Absicherung im Krankheitsfall
  • Beitrags- und Auszahlungshöhe ist individuell vereinbar
  • Anspruch bereits ab dem 8. Krankheitstag
  • Kann innerhalb eines PKV-Tarifs oder als Zusatzversicherung erworben werden
  • Kann auch von gesetzlich Versicherten abgeschlossen werden
  • Ist steuerfrei und ohne Abzüge auszahlbar
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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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