Rechtsanwaltskanzlei kaufen

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 16. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Rechtsanwaltskanzlei kaufen

Rechtsanwaltskanzlei kaufen

 

Rund 55 Prozent der Berufsanfänger gründen eine eigene Anwaltspraxis. Eine gute Alternative dazu ist jedoch der Kauf einer bereits bestehenden Anwaltskanzlei. Allerdings muss auch gesagt werden, dass nicht häufig Anwaltskanzleien am Markt zu finden sind. Dies liegt vor allem daran, dass Freiberuflerpraxen nicht leicht veräußerbar sind. Die Übergänge in einer Anwaltspraxis werden daher meist in der Art durchgeführt, dass ein junger Partner aufgenommen wird, der dann später die Rolle des Seniorpartners übernimmt.

Vorüberlegungen

Unter einer Kanzleiveräußerung wird nicht der Verkauf der Büroräume verstanden. Es geht vielmehr um die Übertragung des Vermögens, welches für die selbstständige Berufsausübung zur Verfügung steht. Außerdem wird der Mandantenstamm übertragen, sofern die Mandanten mit einer weiteren Vertretung durch den Kanzleiübernehmer einverstanden sind.

Von untergeordneter Bedeutung ist der Erwerb des Sachvermögens. Hierfür wird ein üblicher Kaufvertrag angewendet. Die Vertragsparteien müssen generell darauf achten, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung und der Datenschutz eingehalten werden. Ein Muster für eine Vertraulichkeitserklärung finden Sie hier bei uns im Ratgeberportal. Die Handakten der Mandanten dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung derselben übergeben werden. Eine Einsicht in diese Handakten ist in der Regel aber Voraussetzung für die Übernahme der Kanzlei. In der Praxis zeigen sich hier keine großen Schwierigkeiten.

Wichtig zu beachten ist, dass die schriftliche Zustimmung der Herausgabe jeder einzelnen Handakte durch den Mandanten vorliegt.

Wichtige Punkte des Kaufvertrags

Wenig problematisch, aber recht arbeitsintensiv ist die Bestimmung der gekauften beweglichen Wirtschaftsgüter. Verkauft wird nur, was im Kaufvertrag auch aufgelistet ist. Dies bedeutet, dass eine umfangreiche Übersicht erstellt werden muss. Wird eine Rechtsanwaltskanzlei übergeben, so handelt es sich oftmals um eine Zusammenstellung mehrerer Aktenordner zu den Wirtschaftsgütern. Der zweite Punkt, der im Kaufvertrag geregelt werden muss, ist der Übergang der Dauerschuldverhältnisse. Hierbei handelt es sich in erster Linie um das Personal.

Unterlagen müssen geprüft werden, es werden Arbeits- und Mietverträge kontrolliert. Hier fallen auch sämtliche Vertragsverhältnisse, die für die Fortführung der Kanzlei von Bedeutung sind, hinein. In diesem Zusammenhang müssen überdies die steuerlichen Verhältnisse geprüft werden. Eine Rechtsanwaltskanzlei ist dazu berechtigt, eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu erstellen, sie ist nicht bilanzierungspflichtig. Mit der Übergabe an den Kanzleinachfolger kann auch der Kanzleiname veräußert werden.

Dabei kann der Name des Veräußerers zeitlich unbeschränkt weitergeführt werden. Allerdings muss aus der Kennzeichnung hervorgehen, dass der Veräußerer nicht mehr beratend tätig ist und dass auch keine Sozietät gegründet wurde.

Besondere Aufmerksamkeit sollte innerhalb des Kaufvertrags dem Punkt gewidmet werden, der sich um den Übergang halb fertiger Arbeiten und Verbindlichkeiten dreht.

Werden Forderungen und Verbindlichkeiten übernommen, so muss für diese eine Bewertung erfolgen.
Außerdem werden sie zum Gegenstand der Kaufpreisverhandlungen gemacht. Halb fertige Arbeiten müssen analysiert und bewertet werden. In vielen Fällen wird im Kaufvertrag ein Wettbewerbsverbot vereinbart. Siehe hierzu auch unser Muster Unternehmenskaufvertrag.

Der Veräußerer stellt in der Regel dabei seine Tätigkeit vollständig ein oder wechselt an einen weiter entfernten Standort. Auch eine berufliche Neuorientierung ist möglich. Ein Wettbewerbsverbot sollte allerdings örtlich und zeitlich begrenzt vereinbart werden. Ein allumfassendes Konkurrenzverbot ist generell mit Vorsicht zu betrachten.

Im Rahmen des Praxiskaufvertrags kommt es nun zu dem kompliziertesten Punkt, zur Preisfindung. Die Rechtsanwaltskanzlei muss einer Unternehmensbewertung unterworfen werden. Hierbei wird zum einen der Mandantenstamm bewertet. Auch die durchschnittlichen Gewinne der letzten Jahre, offene Forderungen und Verbindlichkeiten werden mit berücksichtigt. Für die Kanzlei wird ein Praxiswert festgestellt.

Was ist besser: Teilhaberschaft, Kauf oder Neugründung?

Nun stellt sich die Frage, was besser ist: Teilhaberschaft, Kauf oder Neugründung? Für einen Berufsanfänger ist sicherlich die Neugründung die einfachste Art und Weise. Vielleicht kann erst einmal nebenberuflich als Rechtsanwalt gearbeitet werden. Ist ein kleinerer Kundenstamm aufgebaut, kann in den Haupterwerb gewechselt werden. Dies richtet sich natürlich nach den finanziellen Möglichkeiten und eventuellen Unterstützungen.

Die Neugründung bringt überdies den Vorteil, dass hier über sämtliche Aspekte selbst bestimmt werden kann. Dies betrifft die Festlegung des Fachgebietes sowie die Auswahl der Mandanten. Bei einer Teilhaberschaft wird ein Anteil an einer Kanzlei gekauft. Hier wird der Betreffende als zusätzlicher Partner aufgenommen oder nimmt den Platz eines ausgeschiedenen Partners ein. Somit besteht die Möglichkeit, einen Kundenstamm zu übernehmen oder diesen neu aufzubauen.

Bei der Teilhaberschaft trägt der neu aufgenommene Partner nicht das volle Unternehmensrisiko, sondern übernimmt dieses nur anteilig. Bei einem kompletten Kauf oder der Übernahme einer Rechtsanwaltskanzlei geht auch das Unternehmensrisiko in vollständiger Höhe auf den Erwerber über. Außerdem führt er in der Regel die Kanzlei erst einmal so fort, wie sie bislang bestand. Änderungen können erst nach und nach vorgenommen werden. Bei einer gut gehenden Anwaltskanzlei sind Verbesserungen oder Änderungen jedoch oftmals nicht nötig.

Dies bedeutet für den Erwerber ein relativ bequemes Arbeiten, vor allem dann, wenn er auf erfahrene Mitarbeiter setzen kann. Allerdings ist hier der Kostenfaktor recht hoch.

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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