Steuersoftware steuerlich absetzen: Geht das?
Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Zeiten, in denen die Steuererklärung aus einem Berg an Papier bestand, sind glücklicherweise vorbei. Stattdessen können wir heute Computerprogramme nutzen, um unsere Finanzen offenzulegen. Aber lassen sich dabei eigentlich auch die Kosten für jene Steuersoftware absetzen? Wir verraten es Ihnen.
Inhaltsverzeichnis
„Steuersoftware absetzen“ im Überblick:
Ja, die Kosten für eine Steuersoftware sind steuerlich absetzbar. Sie können sie entweder als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angeben.
Kostet sie maximal 100 Euro, können Sie die Software vollständig absetzen. Bei einem höheren Preis ist dies nur teilweise möglich. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Es zählt das Jahr, in dem Sie die Software erworben haben. Haben Sie sie z. B. 2019 gekauft (um die Steuererklärung für 2018 zu erstellen), müssen Sie die Software bei der Steuererklärung für 2019 angeben. Diese machen Sie wiederum erst 2020.
So können Sie die Software für die Steuererklärung absetzen
Die Finanzverwaltung bietet Ihnen mit ihrer eigenen Software ElsterFormular und dem Portal ElsterOnline bereits zwei kostenlose Möglichkeiten, Ihre Steuererklärung abzugeben. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, diese zu nutzen, und können auch ein anderes Programm verwenden, das womöglich einfacher zu bedienen ist oder mehr Funktionen bietet. Was Sie dabei besonders erfreuen dürfte: Sie können eine solche Steuersoftware steuerlich absetzen.
Kostet das Programm maximal 100 Euro – was in der Regel der Fall ist –, besteht die Möglichkeit, die Steuersoftware vollständig geltend zu machen. Sie können sich hier aussuchen, ob Sie die Steuersoftware als Werbungskosten absetzen möchten oder, sofern Sie selbstständig tätig sind, als Betriebsausgabe.
Handelt es sich allerdings um eine besonders umfangreiche Software, mit der sich nicht nur Steuererklärungen erstellen, sondern gleich sämtliche Finanzvorgänge verwalten lassen, kostet Sie möglicherweise mehr als 100 Euro. In diesem Fall gilt:
- Bei Kosten unter 200 Euro: Sie können 100 Euro für die Steuersoftware absetzen.
- Bei Kosten ab 200 Euro: Sie können 50 Prozent des Kaufpreises absetzen.
Auch in diesem Fall bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie die Software als Werbungskosten oder als Betriebsausgabe geltend machen.
Steuersoftware absetzen: Auch ohne Beleg möglich?
Hat die Software nicht mehr als 100 Euro gekostet und Sie geben Sie bei Ihrer Steuererklärung an, wird dies in der Regel nicht weiter vom Finanzamt geprüft. Sie müssen hier üblicherweise also keinen Beleg einreichen. Allerdings besteht keine Garantie dafür, dass die Behörden diese Ausgabe tatsächlich ungeprüft akzeptiert.
Möchten Sie hingegen eine Steuersoftware absetzen, die mehr als 100 Euro gekostet hat, werden Sie nicht drum herumkommen, die Anschaffung mit einer Rechnung oder Quittung nachzuweisen.
Hinterlassen Sie einen Kommentar