Anmeldung der Umsatzsteuer durch den Freiberufler

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 13. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Anmeldung der Umsatzsteuer
Anmeldung der Umsatzsteuer

Wie auch bei der Lohnsteuer muss die Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt vorangemeldet werden. Auch hier ist der 10. Tag wieder die Frist. Die Übermittlung der Anmeldung geht auf elektronischem Wege vonstatten. Als Termin für die Abgabe der Voranmeldung gilt im Jahr der Existenzgründung des Freiberuflers der jeweilige Kalendermonat.
Später dann wird der Termin anhand der Umsatzsteuerschuld des vergangenen Jahres festgelegt.

Schon bei der Anmeldung der freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit muss angegeben werden, ob die Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gewünscht ist. Falls ja, wird diese vom Finanzamt festgelegt und dem Freiberufler oder Selbstständigen übermittelt. Wer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, darf auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, er ist auch nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt. Das wiederum heißt, dass er gar keine Umsatzsteuernummer beantragen muss.

Anders liegt der Fall, wenn Geschäfte mit ausländischen Partnern geplant sind, hier muss eine internationale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt werden, die dann auf den Rechnungen angegeben werden muss.

In dem Fall ist es aber auch mit der Kleinunternehmerregelung vorbei und es muss Buch geführt werden mit dem Nachteil, dass als Jahresabschluss eine Bilanz zu erstellen ist.

Auf Antrag hin kann eine Dauerfristverlängerung eingeräumt werden.

Diese Verlängerung betrifft die Fristen für die Voranmeldungen der Umsatzsteuer und kann für einen Monat gewährt werden. Wer die Anmeldung der Umsatzsteuer monatlich abgeben muss und eine Dauerfristverlängerung gewährt bekommen will, muss allerdings eine so genannte Sondervorauszahlung leisten. Diese wird auf die Steuer des vorigen Kalenderjahres entrichtet und betrifft 1/11 der Umsatzsteuer. Die jährlich anfallende Umsatzsteuererklärung ist allerdings nicht von der Dauerfristverlängerung betroffen, sie muss pünktlich zum festen Termin abgegeben werden.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.

Die steuerlichen Tipps zur Anmeldung beim Finanzamt wurden erstellt vom

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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