Arbeitslosigkeit und freiberufliche Nebentätigkeit

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Arbeitslosigkeit und freiberufliche Nebentätigkeit

Arbeitslosigkeit und freiberufliche Nebentätigkeit

 

Auch diejenigen, die arbeitssuchend sind, können nebenher freiberuflich tätig sein. Hier gilt allerdings die Einschränkung, dass es nicht mehr als 15 Stunden pro Woche sein dürfen, in denen als Freiberufler gearbeitet wird. Andernfalls gilt die Tätigkeit nicht mehr als nebenberuflich, sondern wird dem Haupterwerb zugeordnet. Sie gelten damit also nicht mehr als arbeitslos. Der Grund dafür ist, dass Sie eigentlich die meiste Zeit in die Arbeitssuche stecken sollten und nicht mit dem Geldverdienen verbringen sollen.

Welcher Art die nebenberufliche Tätigkeit als Freiberufler sein darf, ist nicht beschränkt. Wer möchte und das Talent dazu hat, kann sich als freiberuflicher Texter ebenso Geld verdienen, wie als Übersetzer oder Dolmetscher, als Fotograf oder auch als Grafiker. Dies sind nur einige Beispiele. Die nebenberufliche Tätigkeit muss allerdings bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden, denn der Verdienst muss versteuert werden.

Wichtig zu wissen ist, dass das Einkommen aus der nebenberuflichen Tätigkeit auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Hier gibt es verschiedene Regelungen zu beachten, die sich nach der Art der Art des Arbeitslosengeldes auf der einen Seite (Hartz IV oder Arbeitslosengeld I) richten und nach der Höhe des Einkommens auf der anderen Seite. Das bedeutet, dass nicht ausschließlich die Zahl der geleisteten Stunden als Freiberufler ausschlaggebend ist.

Den Sprung von der nebenberuflich Tätigkeit in den Haupterwerb als Freiberufler schaffen

Eventuell kann die nebenberufliche Tätigkeit als Freiberufler der Start in einen Haupterwerb sein. Wer in dieser Zeit feststellt, dass ihm die Tätigkeit wirklich liegt, kann dies nutzen, um Kontakte und geschäftliche Verbindungen aufzubauen. Da das Arbeitslosengeld unter bestimmten Bedingungen weitergezahlt wird, ergibt sich hier die Möglichkeit, ein wenig freier an die Sache heranzugehen als jemand, der sofort darauf angewiesen ist, aus der Freiberuflichkeit ein ausreichend hohes Einkommen zu schöpfen.

Mit etwas Glück kann die Arbeitslosigkeit dann später beendet werden und es steht ein festes Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit zur Verfügung. Insofern kann die Zeit der Arbeitslosigkeit bei gleichzeitiger freiberuflicher Nebentätigkeit dazu genutzt werden, sich vorzubereiten und so den Start später besser zu schaffen. Es können einfach bessere Voraussetzungen geschaffen werden.

Diese Infos und Tipps für Arbeitslose stammen vom Autor:

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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