Freiberufliche Nebentätigkeit: Welche Steuern müssen Sie zahlen?
Letzte Aktualisierung am: 10. Juni 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Inhaltsverzeichnis
Steuer für eine freiberufliche Nebentätigkeit im Überblick
Auch für Freiberufler gilt der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer. Das bedeutet, dass ein Einkommen von bis zu 11.604 Euro pro Jahr (Stand 2024) steuerfrei bleibt. Demgegenüber entfällt für eine freiberufliche Nebentätigkeit die Steuer, wenn die Einkünfte einen Betrag von 410 Euro jährlich nicht übersteigen. Mehr dazu können Sie hier nachlesen.
Das kommt auf die Art der Nebeneinkünfte an. Sind Sie im Nebenjob abhängig beschäftigt, wird für die Einkommensteuer Lohnsteuerklasse VI angesetzt. Demgegenüber erhöht eine freiberufliche Tätigkeit, die Sie nebenberuflich ausüben, die Steuer. Die Summe der Einkünfte aus Haupt- und Nebenerwerb wird dabei versteuert.
Sie müssen für die freiberufliche Nebentätigkeit Steuern zahlen, wenn Ihr Einkommen mehr als 410 Euro pro Jahr beträgt.
Welche Arten von Steuern müssen Sie entrichten?
Sind Sie nebenberuflich als Freiberufler tätig, sind Steuern ein nicht zu vernachlässigendes Thema. Doch welche müssen Sie eigentlich genau ans Finanzamt abführen? In den meisten Fällen müssen Sie Einkommensteuer zahlen, in vielen Fällen kommt zusätzlich noch die Umsatzsteuer hinzu. Mehr zu den beiden Steuerarten erfahren Sie im Folgenden.
Wie melde ich eine freiberufliche Nebentätigkeit an? Der richtige Ansprechpartner hierfür ist das zuständige Finanzamt. Dieses müssen Sie spätestens vier Wochen nachdem Sie Ihre Tätigkeit aufgenommen haben, kontaktieren. Sie erhalten dann den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie ausgefüllt wieder abgeben.
Einkommensteuer für eine freiberufliche Nebentätigkeit
Mit der Einkommensteuer wird das Einkommen von Personen besteuert. Als nebenberuflich tätiger Freiberufler erzielen Sie in der Regel zwei Arten von Einkommen: das aus nicht selbstständiger sowie aus selbstständiger Arbeit.
Es fallen also für die freiberufliche Nebentätigkeit Steuern an. Ihr Einkommen als Freiberufler erhöht Ihre gesamten Einnahmen und sorgt somit für eine höhere steuerliche Belastung.
Für die Steuererklärung für Ihre freiberufliche Nebentätigkeit müssen Sie zusätzlich die Anlage S ausfüllen. Dies ist das Formular für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Ihren Gewinn, der für die freiberufliche Nebentätigkeit die Einkommensteuer bestimmt, ermitteln Sie in der Regel mittels einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung – kurz EÜR.
Füllen Sie als nebenberuflich tätiger Freiberufler die Steuererklärung aus, müssen Sie auch die Anlage EÜR ausfüllen, wenn Sie nicht zur Buchführung verpflichtet sind. Das trifft in der Regel auf Freiberufler zu.
Wann ist eine freiberufliche Nebentätigkeit steuerfrei?
Grundsätzlich gilt, dass auf Ihr Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit Einkommensteuer erhoben wird. Unter gewissen Voraussetzungen können Sie jedoch davon profitieren, dass Ihr Einkommen als nebenberuflich tätiger Freiberufler steuerfrei bleibt.
Das ist gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) der Fall, wenn Ihre Nebeneinkünfte maximal 410 Euro pro Jahr betragen. Das ist keine besonders hohe Summe, bei der für eine freiberufliche Nebentätigkeit keine Steuern anfallen.
Beachten Sie jedoch folgenden Punkt: Sie können Ausgaben, die mit Ihrer nebenberuflichen Tätigkeit in Verbindung stehen, wie etwa Fahrtkosten, von Ihren Einnahmen abziehen. Die Summe stellt dann die relevanten Einkünfte dar.
Ein Beispiel: Haben Sie nebenberuflich 1.000 Euro verdient, aber Aufwendungen in Höhe von 600 Euro gehabt, so liegen Ihre Nebeneinkünfte insgesamt bei 400 Euro. Damit müssen Sie für die freiberufliche Nebentätigkeit keine Steuern zahlen.
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag für Freiberufler, die nebenberuflich tätig sind?
Die Summe aus den Einkünften aus Ihrem Hauptberuf sowie Ihrem Gewinn aus der nebenberuflichen Tätigkeit bestimmt, wie viel Einkommensteuer Sie zahlen müssen. Personen, die vergleichsweise wenig Geld verdienen, profitieren jedoch vom Grundfreibetrag. Dieser stellt das Existenzminimum dar und bleibt stets steuerfrei.
Verdienen Sie als alleinstehende Person maximal 11.604 Euro bzw. mit Ihrem Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner zusammen höchstens 23.208 Euro im Jahr, müssen Sie als nebenberuflich tätiger Freiberufler keine Steuer zahlen.
Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale helfen, Steuern zu sparen
Nicht vergessen: Unter gewissen Umständen können Sie vom Übungsleiterfreibetrag profitieren. Sie müssen für Ihre freiberufliche Tätigkeit neben der Festanstellung keine Steuern zahlen, wenn Sie maximal 3.000 Euro im Jahr als Übungsleiter hinzuverdienen.
Daneben gibt es noch die Ehrenamtspauschale. Verdienen Sie im Ehrenamt maximal 840 Euro pro Jahr, fallen für die freiberufliche Nebentätigkeit keine Steuern an.
Können Sie den Freibetrag bzw. die Pauschale für Ihre freiberufliche Nebentätigkeit in der Steuererklärung angeben, spart dies bares Geld.
Umsatzsteuer für Freiberufler im Nebenerwerb
Hinsichtlich der für die freiberufliche Nebentätigkeit relevanten Steuern sei noch die Umsatzsteuer erwähnt. Diese liegt – je nach Einzelfall – bei 7 oder 19 Prozent. Bieten Sie beispielsweise Dienstleistungen an, müssen Sie Ihren Kunden die Umsatzsteuer in Rechnung stellen und diese an das Finanzamt abführen.
Eine Ausnahme besteht jedoch für sogenannte Kleinunternehmer. Diese müssen, wenn sie voll- oder nebenberuflich als Freiberufler arbeiten, keine Steuer zahlen. Von der Kleinunternehmerregelung können Sie profitieren, wenn Sie im Jahr vor der Antragstellung einen Umsatz von maximal 22.000 Euro hatten und abzusehen ist, dass Sie im laufenden Jahr maximal 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften.
Gut zu wissen: Möchten Sie die für Ihre freiberufliche Nebentätigkeit anfallenden Steuern berechnen, müssen Sie die Gewerbesteuer nicht berücksichtigen. Freiberufler – ob nun im Voll- oder Nebenerwerb – müssen nämlich kein Gewerbe anmelden und damit auch keine Gewerbesteuer ans Finanzamt abführen.
2 Antworten auf „Freiberufliche Nebentätigkeit: Welche Steuern müssen Sie zahlen?“
Guten Tag. ich möchte als EH Ausbilder nebenberuflich ca 500€ dazuverdienen pro Monat. 3000€ sollen ja steuerfrei sein. wenn ich dann 6000 im Jahr verdient habe was und wie muss ich steuern abführen ?
Hallo!
Ich bräuche Ihren Rat. Wo muss ich mich anmelden als freiberufliche Nebentätigkeit, beim Finanzamt oder beim Bundes Agentur für Arbeit.? Ich habe keine Haupttätigkeit, ich bin nur bei dem Bundes Agentur für Arbeit als Arbeitsuchend angemeldet. Meine Tätigkeit wäre Übersetzerin und ich möchte keine Steuernummer beantragen oder auch noch nicht keine Kleinunternehmen anmelden, da ich weiss noch nicht sicher, wie viel Geld ich verdinen werde. Ich möchte die Rechnungen ohne MWS einstellen. Welche ist die Grenze in diesem Fall?
Und die lezte Frage: Kann meine Steuererkärung (zusammen mit meinem Mann) noch von eine Steuerhilfe durchgefüfrt werden oder sollten wir bei einem Steuerberater machen lassen? Oder: könnten wir separat machen und in diesem Fall, kann mein Mann bei der Steuerhilfe bleiben und muss ich bei Steuerberater machen? Sie sagte mir, Sie kann nicht für Selbsständige und / oder Kleinunternehmen machen. Sie macht das über einen Steuerhilfeverein.