Arbeitszeitgesetz für Freiberufler: Wie lange dürfen sie arbeiten?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 14. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Treffen die Vorschriften im Arbeitszeitgesetz auch auf Freiberufler zu?
Treffen die Vorschriften im Arbeitszeitgesetz auch auf Freiberufler zu?

Für Angestellte gelten strenge gesetzliche Vorgaben, wie viele Stunden sie täglich bzw. wöchentlich arbeiten dürfen und wie lange die Pausen und Ruhezeiten sein müssen. Auch Dinge wie Nacht-, Feiertags- und Schichtarbeit sind gesetzlich geregelt. Allerdings gilt das Arbeitszeitgesetz nicht für Freiberufler. Heißt das damit, dass es für diese keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der Arbeitszeit gelten? Wir verraten es Ihnen.

„Arbeitszeitgesetz für Freiberufler” im Überblick

Müssen sich auch Freiberufler nach dem Arbeitszeitgesetz richten?

Nein, das Arbeitszeitgesetz gilt ausdrücklich nur für Beschäftigte. Wer einer freiberuflichen Tätigkeit nachgeht, muss sich nicht daran halten.

Gibt es andere Gesetze, die die Arbeitszeit von Freiberuflern einschränken?

Nein, Freiberufler können tatsächlich komplett frei entscheiden, wie lange sie täglich bzw. wöchentlich arbeiten. Viele sehen das als einen der Vorteile einer freiberuflichen Tätigkeit. Das Vorschriften- und Regelwerk der Unfallversicherungsträger schreibt allerdings Versicherten (und somit auch Freiberuflern) vor, dass sie alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen treffen müssen. Demnach müssen Freiberufler von selbst Übermüdung bzw. Überarbeitung vorbeugen.

Worauf sollten Freiberufler hinsichtlich ihrer Arbeitszeit achten?

Wichtig ist, sich nicht zu überarbeiten, um die eigene Gesundheit nicht zu gefährden. Auch sollten Freiberufler es vermeiden, übermüdet am Straßenverkehr teilzunehmen.

Es gibt kein Arbeitszeitgesetz für Freelancer

Kein Arbeitsgesetz für Freelancer: Für sie gelten keine gesetzlichen Beschränkungen hinsichtlich der Arbeitszeit.
Kein Arbeitsgesetz für Freelancer: Für sie gelten keine gesetzlichen Beschränkungen hinsichtlich der Arbeitszeit.

Bereits im ersten Paragrafen des Arbeitszeitgesetzes wird dessen Anwendungsbereich definiert. In Absatz 1 ist unmissverständlich zu lesen:

Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.

Entscheidend ist hier der Zusatz „der Beschäftigten”, denn damit wird klar, dass das Arbeitszeitgesetz nicht für Freiberufler oder anderweitig Selbständige gilt, sondern ausschließlich für Arbeitnehmer.

Heißt das, dass es für Freelancer im Gegensatz zu Beschäftigten keinerlei gesetzliche Beschränkungen bezüglich ihrer Arbeitszeit gibt? Genau das heißt es. Als Freiberufler können Sie komplett selbst entscheiden, wie viele Stunden Sie täglich oder in der Woche arbeiten, wann Sie Feierabend machen, ob Sie sich auch an Sonn- oder Feiertagen lieber beruflich betätigen möchten und ob Sie lieber nachts als tagsüber arbeiten.

Dies ermöglicht Ihnen eine große Flexibilität, was das Dasein als Freiberufler für viele attraktiv macht: Wenn Sie möchten, können Sie in einer Woche 50 Stunden oder mehr arbeiten und dafür in der folgenden Woche weniger Stunden einlegen, um Zeit für Ihre Familie oder Ihre Hobbies zu schaffen.

Achtung vor Überarbeitung!

Doch die Tatsache, dass das Arbeitszeitgesetz für Freiberufler nicht gilt, kann auch zum Problem werden. Die erhöhte Flexibilität und der Mangel an Struktur führt gerade bei Freelancern dazu, dass sie phasenweise mehr und länger arbeiten, als gut für sie ist. Damit verstoßen sie zwar gegen kein Gesetz, können aber ihre Gesundheit und unter Umständen auch ihre sozialen Beziehungen gefährden.

Behalten Sie auch als Freiberufler Ihre Arbeitszeit im Blick und vermeiden Sie Überarbeitung!
Behalten Sie auch als Freiberufler Ihre Arbeitszeit im Blick und vermeiden Sie Überarbeitung!

Das Vorschriften- und Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung schreibt zudem vor, dass Versicherte alle erforderlichen Maßnahmen treffen müssen, um Unfälle bei der Arbeit zu vermeiden. Damit ist nicht nur gemeint, dass sie die nötige Schutzkleidung tragen oder die Sicherheitsbestimmungen einhalten sollen. Sie müssen auch sichergehen, dass sie sowohl körperlich als auch geistig in der Lage sind, ihre Arbeit auszuführen, ohne dass ein erhöhtes Unfallrisiko besteht. Und dazu gehört auch, dass sie Überarbeitung bzw. Übermüdung vorbeugen.

Gleiches gilt übrigens auch für die Teilnahme am Straßenverkehr: Die Gefährdung oder gar Schädigung anderer Personen durch das eigene Verhalten ist gemäß § 1 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung untersagt. Das bedeutet auch, dass Sie sich nur dann hinter das Steuer eines Kfz setzen sollten, wenn Sie ausgeruht sind.

Auch wenn es keinerlei gesetzliche Beschränkungen wie das Arbeitszeitgesetz für Freiberufler gibt, sollten Sie es deshalb nicht übertreiben und bis zum Umfallen arbeiten. Denn auch als Freelancer profitieren Sie von einer guten Work-Life-Balance.

Bildnachweise: Brian Jackson – stock.adobe.com, Brian Jackson – stock.adobe.com, interstid – stock.adobe.com

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Über den Autor

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Gitte H.

Gitte hat Germanistik und Kommunikationswissenschaften studiert. Sie schreibt seit 2017 für erfolg-als-freiberufler.de und verfasst Ratgeber rund um Finanzierung und Betriebsausgaben.

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