Architekturbüro kaufen

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 12. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Architekturbüro kaufen

Architekturbüro kaufen

 

Aus verschiedenen Gründen kann es sein, dass ein Architekturbüro auf den Markt kommt. Oft handelt es sich um gestandene Büros, mit festem Kundenstamm bzw. guten Referenzen. Fallweise kann es aber auch sein, dass das Büro verkauft werden soll, weil es weniger Ertrag abwirft als gewünscht oder gar in die Insolvenz gegangen ist.

Welche Büros kommen in Frage?

Nicht nur die Büros von Architekten oder Bauingenieuren sind zu verkaufen. Auch andere Selbstständige wie zum Beispiel Garten- und Landschaftsbauer, Vermesser oder Gärtner verkaufen aus Altersgründen oder familiär bedingt ihr Unternehmen. Die meisten sind Selbstständige und Gewerbetreibende, Freiberufler finden sich hier nur wenige. Die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer besitzen eigene Berater, die darüber Bescheid wissen, wenn ein Nachfolger für ein Unternehmen gesucht wird.

Wer sein Architektur – oder Bauingenieur-Büro verkaufen möchte, kann sich an diesen Berater wenden und seine Absicht dort kundtun. Der Berater sucht nach geeigneten Interessenten, die das Unternehmen kaufen oder zu einem festen Stichtag dort einsteigen möchten. Architekturbüros gibt es nicht gerade wenige. Wer die Spreu vom Weizen trennen möchte, muss schon sehr genau hinsehen. Eine exakte Unternehmensbewertung hilft dabei, das passende Unternehmen für einen Kauf zu finden. Viele Studienabgänger gründen ein eigenes Architekturbüro, weil die Anzahl der verfügbaren Stellen als Angestellter in den Büros gering sind. Die eigene Selbstständigkeit erscheint hier als interessante Alternative. In vielen Fällen ist es jedoch empfehlenswerter, ein bereits etabliertes Büro zu übernehmen.

Hinweis: Ein gut eingespieltes Team und organisierte Strukturen sorgen für einen baldigen Erfolg. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass das Büro bislang gut am Markt etabliert war.

Vertragsrechtliche Fragen bei einer Betriebsübernahme

Wie bei jeder Betriebsübernahme muss natürlich ein ausgefeilter Kaufvertrag aufgesetzt werden. Besonderes Augenmerk muss seitens des Erwerbers auf die Haftung gelegt werden.

Bedenken Sie: Gesetzlich ist für viele Leistungen des Architekten festgelegt, dass dieser fünf Jahre nach Beendigung der Leistung haften muss.

Dies stellt insofern ein Problem dar, als dass der Verkäufer nicht mehr Inhaber des Architekturbüros ist, wenn nach dem Verkauf Schadensersatzansprüche gestellt werden. Diese werden erst einmal an den aktuellen Inhaber geleitet. Zuständig für den Schadenersatz ist allerdings der frühere Besitzer. Dieser muss über seine Architekten-Berufshaftpflichtversicherung die Abdeckung der Schäden regeln.

Die Fristen für die Verjährung sind dabei unterschiedlich. In der Regel kann jedoch von einer fünfjährigen Verjährungsfrist ausgegangen werden.

Kauf oder Teilhaberschaft?

Nicht immer muss das Architekturbüro oder das Büro des Landschaftsgärtners komplett übernommen werden. Es kann sinnvoll sein, erst einmal nur als Teilhaber einzusteigen. Damit wird das Unternehmensrisiko auf beide – oder mehrere – Partner verteilt. Gerade für einen Berufseinsteiger bedeutet die Teilhaberschaft die Möglichkeit, wertvolle Erfahrungen zu sammeln. Außerdem bedeutet die Teilhaberschaft, dass erst einmal eine geringere Summe für den Kaufpreis aufgebracht werden muss.

Nicht wenige Interessenten an einem Architekturbüro oder Büro eines Bauingenieurs bringen zwar das nötige fachliche Wissen mit, nicht jedoch die finanziellen Mittel. Und nicht jede Bank ist dazu bereit, einen „Risikokandidaten“ zu unterstützen. Auf der anderen Seite muss sich der Erwerber bei einer Teilhaberschaft jedoch daran gewöhnen, in eine feste Struktur hineingeworfen zu werden. Er hat kaum die Möglichkeit der Veränderung und muss sich den bisherigen Abläufen im Büro anpassen.

Hinweis: Er bringt zwar mit seinem Kapital seine Stimme ein und besitzt eine gewisse Entscheidungsbefugnis, dennoch wird seine Stimme immer untergeordnet bleiben.

Die komplette Übernahme eines Architekturbüros zu einem festgelegten Zeitpunkt überträgt auch das gesamte unternehmerische Risiko auf den Erwerber. Gleichzeitig besitzt er die Möglichkeit, Abläufe zu ändern, sie neu zu strukturieren und anders zu organisieren. Viele Eigentümer solcher Architekturbüros, Vermessungsbüros oder Hoch- und Tiefbaubüros suchen nach Investoren, die im Alltag finanziell unter die Arme greifen, jedoch keinerlei Entscheidungsbefugnisse zugesprochen bekommen.

Auch dies kann ein Weg zum eigenen Unternehmen sein. Wer über das nötige Kapital verfügt, kann sich anteilig einkaufen. Dabei kann der Betreffende in die Position eines Geschäftsführers gehoben werden. Aus dieser heraus ist es später leichter möglich, das Unternehmen zu kaufen. Allerdings ist vielen Inhabern auch daran gelegen, die Mitarbeiter zu binden, indem sie weitreichende Befugnisse bekommen. In dem Zuge kann ein Mitarbeiter des Landschaftsgärtners ebenfalls zum Nachfolger desselben werden.

Diese Tipps und Hinweise stammen vom

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Über den Autor

Autor
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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