Auslandsreise­krankenvers­icherung für Freiberufler

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 25. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Auslandsreisekrankenversicherung für Freiberufler
Auslandsreisekrankenversicherung für Freiberufler

Die Auslandsreisekrankenversicherung ist ein Muss bei Reisen in alle Staaten, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Generell ist der Abschluss dieser Versicherung aber für jeden Reisenden ins Ausland zu empfehlen. Die Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung im Falle einer Krankheit im Ausland erbringt (sofern ein Sozialversicherungsabkommen mit dem betreffenden Urlaubsland besteht), richten sich nach denen, die im Land üblich sind.

Der Urlauber oder Reisende wird als so behandelt, wie jeder Einheimische. Das heißt, er kann auch mit höheren Zuzahlungen rechnen oder mit geringeren Leistungen. Es kann auch sein, dass die Kosten für die Behandlung zuerst einmal selbst getragen werden müssen. Die Kosten für den Rücktransport des Kranken nach Deutschland darf die Krankenkasse gar nicht übernehmen.

Nützlich: Mit der privaten Auslandsreisekrankenversicherung hat das Mitglied eine freie Arzt- und Krankenhauswahl im Ausland und es werden alle nötigen Behandlungen erstattet.

Krankentransportkosten

Die Kosten für den Transport innerhalb des Urlaubslandes, für den Rücktransport nach Hause und gegebenenfalls die Überführung im Todesfall werden ebenfalls von der Versicherung übernommen. Keine Ansprüche können geltend gemacht werden, wenn die Behandlung im Ausland geplant ist oder es sich um einen Gesundheitsurlaub in der Ferne handelt.

Der Versicherungswillige hat die Wahl, ob er einen Vertrag für nur eine bestimmte Reise abschließen möchte oder ob er den Vertrag für das gesamte Jahr wählt.Rein rechnerisch gesehen ist die zweite Variante meist günstiger, allerdings nur für jemanden, der öfter als einmal in das Ausland reisen will.

Wichtig zu beachten ist, dass die Reisen oftmals nur eine festgelegte Höchstdauer haben dürfen.

Außerdem gibt es von einigen Versicherern Höchstgrenzen, was das Alter des Versicherten angeht. Einschränkungen müssen auch Schwangere hinnehmen, denn die Versicherung zahlt häufig bei Komplikationen nicht, auch bei Untersuchungen, die plötzlich nötig werden.

Geringe Beiträge für die Auslands­reise­kosten­versicherung

Die Beiträge, die für die Auslandsreisekrankenversicherung zu zahlen sind, sind vergleichsweise gering und bewegen sich zwischen acht und zwölf Euro pro Jahr beim günstigsten Anbieter. Die Vereinbarung über einen Selbstbehalt lohnt sich daher nicht. Auch Familienversicherungen gibt es schon für knapp 20 Euro. Die Jahresversicherung ist übrigens auch dann zu empfehlen, wenn jemand spontane Reisen plant oder eben beruflich öfter ins Ausland reisen muss.

Hinweis: Für den Freiberufler, der zum Beispiel Kundenbesuche im Ausland machen muss, wäre der Abschluss einer Versicherung pro Reise ein unnötiger Zeitaufwand und eine finanzielle Belastung.

Mehr zur Auslandskrankenversicherung und zu Auslandsaufenthalten im Allgemeinen erfahren Sie auch auf auslandslust.de.

Diese Tipps und Anregungen zur Auslandsreisekrankenversicherung stammen vom Autor: Jürgen Busch

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (30 Bewertungen, Durchschnitt: 3,80 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Male Author Icon
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert